Energiesparen: Beleuchtung – Daten Dämmerungsschaltung veröffentlichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 19.11.2024
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In oben genanntem Antrag vom 19.11.2024 bitten Sie das Baureferat - Tiefbau, die Daten zu veröffentlichen, ab welcher Tageshelligkeit sich die Straßenbeleuchtung ein- und ausschaltet. Zudem bitten Sie das Baureferat – Tiefbau, diese Daten auch allen gebäudebetreuenden städtischen Dienststellen und den städtischen Beteiligungsgesellschaften zu übermitteln, damit diese die Brenndauer ihrer Außenbeleuchtung nach dieser vorbildlichen Schaltung optimieren.
Sie begründen dies damit, dass in Münchner Straßen zu beobachten ist, dass die Dämmerungsschaltung der Straßenbeleuchtung des Baureferates – Tiefbau optimal an die Tageshelligkeit angepasst ist. Die Straßenbeleuchtung schalte sich erst zum spätestmöglichen Zeitpunkt ein und bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder aus. Dies würde Energieverschwendung durch unnötig lange Brenndauern bei ausreichender Tageshelligkeit verhindern.
Bei einigen städtischen Dienststellen, vielen städtischen Beteiligungsgesellschaften und privaten Grundstücksverwaltungen schalte sich die Außenbeleuchtung jedoch viel früher an und viel später aus, teilweise mehr als eine Stunde.
Solche ungenutzten Energieeinsparpotenziale seien zu heben, um das vom Stadtrat beschlossene Ziel einer nachhaltigen, energiesparsamen und klimaneutralen Stadtgesellschaft möglichst schnell zu erreichen. Dazu könne das Baureferat beitragen, indem es seine Daten zur „Best Practice“, den städtischen Beteiligungsgesellschaften und der Öffentlichkeit als Orientierungshilfe zur Verfügung stellt.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.Zu Ihrem Antrag vom 19.11.2024 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Das Baureferat hat die Ein- bzw. Ausschaltzeitpunkte der Münchner Straßenbeleuchtung an die Beleuchtungsstärke gekoppelt. Diese liegen spezifisch bei einem Schwellenwert von 50 Lux. Um die Stabilität des Münchner Stromnetzes nicht zu gefährden, erfolgt die Ansteuerung der rund 1.300 Schaltschränke der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet programmgesteuert von Ost nach West über den Zeitraum von einigen Minuten. Bei einer Störung der Impulsübertragung wird das Einschalten der Straßenbeleuchtung zusätzlich über eine Zeitschaltuhr sichergestellt. Diese ist in jedem Schaltschrank vorhanden und verfügt über einen astronomischen Kalender. Somit steht bei Bedarf auch ohne Schaltimplus durch die 50 Lux-Schwelle ein Ein- und Ausschaltzeitpunkt tagesgenau zu Sonnenauf- und Sonnenuntergang nach astronomischem Kalender zur Verfügung.
Auch in den städtischen Liegenschaften gilt der vorgenannte Schwellenwert. Darüber hinaus wird die Außenbeleuchtung in Abstimmung mit den Nutzern individuell (Vereinssport, Bürgerversammlungen, Elternsprechtage, Ferienzeiten, Öffnungszeiten etc.) über Zeitschaltuhren geregelt.
Zeitschaltuhren mit einem astronomischen Kalender sind am Markt für wenig Geld verfügbar und können allen speziellen Anforderungen von Beleuchtungsaufgaben optimal angepasst werden. Die „Verteilung“ des speziellen Ein- und Ausschaltzeitpunkts der Straßenbeleuchtung nach Schwellenwert an Dritte ist mit hohen finanziellen, personellen und technischen Aufwänden verbunden und steht in keinem Verhältnis zu den weit kostengünstigeren Zeitschaltuhren mit einem astronomischen Kalender.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.