Sofortiger Stopp des Rückbaus des Kernkraftwerkes Isar 2
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.11.2024
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Mit o.g. Antrag wird gefordert, dass die Landeshauptstadt München sich bei der Stadtwerke München GmbH sowie bei Preußen Elektra/E.ON für einen sofortigen Rückbaustopp des Kernkraftwerkes Isar 2 bis nach der Bundestagswahl einsetzt.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der sofortige Stopp des Rückbaus des Kernkraftwerkes Isar 2 fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Zum 15. April 2023 sind zudem die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben die SWM um Stellungnahme gebeten, die uns wie folgt informierten:
„Die Stadtwerke München GmbH (SWM) ist Miteigentümerin in Höhe eines Anteils von 25% am Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2). Die weitere Miteigentümerin mit einem Anteil in Höhe von 75% ist die PreussenElektra GmbH (PEL), eine 100% Tochtergesellschaft der E.ON SE, die auch für die eigenverantwortliche Betriebsführung des KKI 2 insgesamt zuständig ist.
Die Miteigentümerin PEL hat auf Anfrage hierzu Folgendes mitgeteilt: „Wiederinbetriebnahme ist für PEL kein Thema mehr, wir konzentrieren uns auf den Rückbau, aus unserer Sicht ist KKI2 praktisch nicht reaktivierbar.”
Aufgrund dieser erneuten Auskunft sehen wir eine Basis für den Antrag nicht gegeben.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.