Pilotversuch: Einbahnstraße Hanebergstraße
Antrag Stadtrat Leo Agerer (CSU-Fraktion) vom 14.12.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Wir bitten die sehr späte Beantwortung zu entschuldigen. Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, dass die Hanebergstraße für den Zeitraum von einem Jahr in einem Pilotversuch komplett als Einbahnstraße (Richtung Landshuter Allee) ausgeschildert wird, um Schleichverkehr zu vermeiden.
Nachdem ähnliche Anregungen bzw. Anträge vom Bezirksausschuss 09 Neuhausen-Nymphenburg in den letzten Jahren bereits diskutiert und zuletzt beantwortet wurden, schließen wir mit diesem Antwortschreiben, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, an die bereits erfolgten Prüfungen an.
Zu Ihrem Antrag vom 14.12.2021 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit dem BA-Antrag 20-26/B 00585 „Einbahnregelung in der Hanebergstraße nur im westlichen Abschnitt“ wurde ein inhaltlich sehr ähnlicher Antrag des Bezirksausschusses 09 Neuhausen-Nymphenburg im Juli 2023 beantwortet. Wir haben daraufhin im Juli 2024 eine erneute Verkehrszählung am Knotenpunkt Haneberstraße/Landshuter Allee durchgeführt, um die Verkehrssituation neu bewerten zu können. Mit der neuen Verkehrszählung kommen wir auf das gleiche Prüfergebnis, dass im Jahr 2023 bereits dem Bezirksausschuss 09 Neuhausen-Nymphenburg mitgeteilt wurde.
Verkehrsaufkommen
Das Verkehrsaufkommen in der Hanebergstraße ist gemäß den letzten Zählungen 2019 und 2024 etwas rückläufig. Gemäß der Zählung von Juli 2024 konnte für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde ein gleich hohes Verkehrsaufkommen von 86 Kfz/Spitzenstunde festgestellt werden. Damit wurde insbesondere für die abendliche Spitzenstunde im Vergleich zu 2019 ein Rückgang des Verkehrsaufkommens erfasst. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass beispielsweise durch witterungsbedingte Einflüsse das Verkehrsaufkommen zwischen den Jahreszeiten variieren kann und daher im Herbst 2019 höher war als im Sommer 2024.
Verkehrszählungen Knotenpunkt Landshuter Allee/Hanebergstraße
Bei der Zählung 2019 konnten Ausweichverkehre von der Landshuter Allee in die Hanebergstraße festgestellt werden. Bei der Zählung 2024 wurde darauf erneut geachtet. Nach Aussage des beauftragen Büros für Verkehrszählungen wurde am Erhebungstag kein Ausweichverkehr festgestellt. Für beide Spitzenstunden kann keine signifikante Differenz zwischen ein- und ausfahrenden Fahrzeugen festgestellt werden, was wiederum dafürspricht, dass die Straße überwiegend für den Ziel- und Quellverkehr genutzt wird.
Verkehrsrechtliche Einschätzung
Grundsätzlich dürfen die Straßenverkehrsbehörden Beschränkungen und Verbote für den fließenden Verkehr, wie z.B. Einbahnregelungen, nur anordnen, wenn eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Die Gefahrenlage kann z.B. in einer gefahrenträchtigen Streckenführung, Straßenschäden oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet sein. Dies ist in der Hanebergstraße jedoch nicht der Fall. Es lässt sich weiterhin eindeutig feststellen, dass es sich im Vergleich mit ähnlichen Straßen im Umfeld und der Gesamtstadt um ein völlig unauffälliges Unfallaufkommen handelt. Aus den vorliegenden Daten lassen sich keinerlei Rückschlüsse ziehen, die eine Gefahrenlage im Bereich Hanebergstraße und der angrenzenden Straßenzüge ergeben.
Ein weiterer Grund, der die Straßenverkehrsbehörde veranlassen könnte, eine Einbahnregelung anzuordnen, wäre, wenn in einer Straße eine überdurchschnittliche Verkehrsbelastung nachweisbar ist, die in der Spitzenstunde weit über der Verkehrsstärke liegt, die die Straße gemäß den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“ aufzunehmen hat. Bei der Hanebergstraße handelt es sich gemäß RASt 06 um eine Wohnstraßen. In Wohnstraßen sind Verkehrsstärken bis zu 400 Fahrzeuge pro Stunde charakteristisch. Die aktuellen Verkehrserhebungen zeigen keine Überschreitungen der Verkehrsstärken. Die Verkehrsmenge bewegtsich unter der für Wohn- bzw. Erschließungsstraßen üblichen Fahrzeugmenge, sodass verkehrliche Maßnahmen auch deshalb nicht geboten sind.
Uns erreichen aus der Bürgerschaft und der Politik zahlreiche Ideen und berechtigte Anliegen den Straßenraum zugunsten der Verkehrswende umzugestalten. Der Landeshauptstadt München fehlt als kommunaler Aufgabenträgerin bisher aber oftmals der nötige Handlungsspielraum, um die Verkehrswende mit ihren vielen kleinen und wichtigen Maßnahmen der Dringlichkeit angemessen „auf die Straße“ bringen zu können. Den gesetzlichen Ermessenspielraum nutzen wir unter Berücksichtigung gesamtgesellschaftlicher Interessen bereits im Sinne der Verkehrswende aus. Das gilt aktuell insbesondere für Aspekte der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung aus dem letzten Jahr. Gleichzeitig müssen wir leider eine vermehrte Klagefreudigkeit im Stadtgebiet feststellen, so dass wir unser Ermessen sehr genau prüfen müssen.
Wir bitten um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.