Bearbeitungszeit Anträge FKG (Förderprogramm klimaneutrale Gebäude) I
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 19.3.2025
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„An uns werden in letzter Zeit Beschwerden herangetragen, dass die Bearbeitung der Verwendungsnachweise im FKG-Programm viele Monate und in Einzelfällen bis zu einem Jahr dauern. Die Bearbeitung ist die Voraussetzung der Auszahlung der Mittel an die Hauseigentümer. Diese müssen aber im Vorfeld die Finanzierung aufstellen und verlassen sich dabei auf schnelle Verwaltungsabläufe. Insbesondere in Zeiten hoher Zinsen ist eine lange Bearbeitungsfrist eine erhebliche Herausforderung, der die Investitionsbereitschaft bremst“.
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie lange dauert aktuell die durchschnittliche Bearbeitung der Verwendungsnachweise in den einzelnen Unterkategorien des FKG-Programms (bitte nach Unterkategorien aufschlüsseln)?
Antwort:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eingereichte Förderanträge erst geprüft und bearbeitet werden können, wenn die erforderlichen Verwendungsnachweise vollständig vorliegen. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Unterlagen. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass Unterlagen fehlen oder Anforderungen nicht eingehalten wurden, besteht die Möglichkeit zur Nachbesserung. In diesem Fall erhalten die Antragstellenden über das Förderportal eine Nachricht mit der Aufforderung, die notwendigen Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen und hochzuladen.
Wenn die Prüfung eines Antrags abgeschlossen ist, wird ein Bescheid erstellt. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt in der Regel acht bis zehn Wochen nach Erhalt des Förderbescheids.
a) Energetische Sanierungsberatung: Förderanträge für energetische Sanierungsberatung konnten bis Januar 2024 gestellt werden, danach endete diese Fördersäule. Anträge, für die bis Mitte Dezember 2023 ein Verwendungsnachweis eingereicht wurde, sind derzeit in Bearbeitung. Die durchschnittliche Bearbeitung der aufwändig zu prüfenden Berichte beträgt incl. Wartezeit ein gutes Jahr. Das RKU wird bis Ende dieses Jahres den Großteil der Anträge geprüft haben. Trotz gleichbleibendem Personal wird sich die Bearbeitungszeit bis Dezember 2025 verkürzen.
b) Einzelmaßnahmen: Voraussetzung für die Prüfung der Einzelmaßnahmen ist, dass der dazugehörige Antrag auf energetische Sanierungsberatung bewilligt ist. Die Anträge auf Einzelmaßnahmen werden somit – wenn der Verwendungsnachweis bereits eingereicht wurde – gleich nach der Prüfung der dazugehörigen energetischen Sanierungsberatung vom gleichen Sachbearbeiter geprüft. Daher ergeben sich sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten, die jedoch deutlich kürzer sind als die für die energetische Sanierungsberatung.
c) Sanierungsstandards: Anträge, für die bis Anfang Februar 2025 die Verwendungsnachweise eingereicht wurden, sind derzeit in Bearbeitung.
d) Neubaustandards: Anträge, für die bis Mitte Februar 2025 die Verwendungsnachweise eingereicht wurden, sind derzeit in Bearbeitung.
e) Photovoltaik: Anträge der PV-Förderobjekte (PV-Anlage, PV-Beratung und PV-Mieterstrom), für die bis Ende August 2024 die Verwendungsnachweise eingereicht wurden, sind derzeit in Bearbeitung. Die Prüfung und Bearbeitung von Stecker-Solar-Geräten erfolgt sehr zügig wenige Tage nach Einreichung des Verwendungsnachweises.
f) Effizienzmaßnahmen und Heizungstausch: Anträge, für die die Verwendungsnachweise bis Mitte Januar 2025 eingereicht wurden, sind derzeit in Bearbeitung.
g) Klimagerechte Gebäudestandards: Uns liegen noch keine Verwendungsnachweise vor.
(Diese Angaben spiegeln den Stand vom 31.3.2025 wider.)
Frage 2:
Wie hat sich die Dauer in den letzten 12 Monaten entwickelt?
Antwort:
Die Bearbeitungsdauer ist seit einem Jahr konstant geblieben, obwohl die Anzahl der eingereichten Verwendungsnachweise deutlich zugenommen hat (im Jahr 2023 wurden Verwendungsnachweise in Höhe von knapp 14 Mio. Euro eingereicht, im Jahr 2024 in Höhe von ca. 20 Mio. Euro). Nurdie Bearbeitungszeit für Anträge auf energetische Sanierungsberatung hat sich zwischenzeitlich verlängert.
Frage 3:
Sind Ihnen Beschwerden über lange Bearbeitungszeiten bekannt?
Antwort:
Neben der Bearbeitung von Förderanträgen betreuen die Sachbearbeiter*innen des RKU auch das allgemeine Gruppenpostfach fkg.rku@
muenchen.de. Jede*r Bürger*innenanfrage wird innerhalb kürzester Zeit individuell beantwortet. So können sich Bürger*innen nach dem Stand der Bearbeitung ihres Antrags erkundigen und es wird in Aussicht gestellt, wann der Antrag zur Bearbeitung ansteht. Auch auf der Webseite
www.muenchen.de/fkg werden die Bearbeitungszeiten für PV-Anlagen und die energetische Sanierungsberatung veröffentlicht und regelmäßig (in der Regel zweimal im Monat) aktualisiert. Die verbesserte Kommunikation hat dafür gesorgt, dass die Anzahl der Beschwerden abgenommen hat.
Frage 4:
Ist Ihnen bewusst, dass die Antragsteller aufgrund enger Finanzierungsvorgaben auch seitens der finanzierenden Banken auf eine rasche Auszahlung angewiesen sind?
Antwort:
Das Referat für Klima- und Umweltschutz ist sich bewusst, dass eine zügige Auszahlung der Fördermittel für Antragstellende, insbesondere in Verbindung mit Finanzierungsplänen von Banken, von hoher Relevanz ist. Dennoch muss die Förderung im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel und gemäß den festgelegten Förderrichtlinien erfolgen.
Das Risiko der Nichtbewilligung (bspw. bei Verstoß gegen die in der Förderrichtlinie vorgegebenen Anforderungen und Förderbedingungen) oder Verzögerung der Auszahlung (bspw. durch unvollständig eingereichte Nachweise) liegt bei der antragstellenden Person.
Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Unterlagen. Dabei nimmt die Prüfung Zeit in Anspruch, da die Einhaltung aller technischen und administrativen Anforderungen sichergestellt werden muss. Eine vorzeitige Auszahlung der Fördermittel vor Abschluss des Prüfverfahrens ist nicht möglich.
Frage 5:
Was gedenken Sie zu tun, um die Bearbeitung zu beschleunigen?
Antwort:
Lange Wartezeiten ergeben sich aufgrund der Vielzahl von Anträgen und der lückenhaften Verwendungsnachweise.
Das RKU hat bereits Beschleunigungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Insbesondere wurden
- zusätzliches Personal beantragt,
- die bereitgestellten Informationen verbessert und
- die Prüfung standardisiert.
Das RKU bewertet die hohen Antragszahlen grundsätzlich positiv (im Jahr 2024 wurden beispielsweise insgesamt über 8.200 Förderanträge gestellt und über 4.600 Verwendungsnachweise eingereicht). In den Jahren 2023 und 2024 wurden insgesamt ca. 10.000 Anträge geprüft und abgeschlossen (durchschnittlich über 400 im Monat). Das technische Team besteht aus acht Mitarbeiter*innen (7 VZÄ), davon sind drei Personen mit der Bearbeitung der Anträge nach dem vorhergehenden Förderprogramm Energieeinsparung (FES) beschäftigt. Die beantragten und mit den Grundsatzbeschlüssen in Aussicht gestellten zusätzlichen Stellen zur Prüfung der aufwändigeren FKG-Förderanträge wurden aus Einspargründen nicht bewilligt.
Die eingereichten Verwendungsnachweise sind oft unvollständig. Rückfragen zu erforderlichen Nachreichungen nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Daher hat das RKU Ende 2024 den Webauftritt des FKG neu gestaltet. Jede Fördersäule hat nun eine eigene Unterseite, auf der in einfacher Sprache erklärt wird, welche Unterlagen für die Prüfung erforderlich sind. Eine Liste der einzureichenden Unterlagen steht zusätzlich als PDF-Datei zum Download bereit.
Darüber hinaus wurden interne Vereinbarungen getroffen, um die Prüfung zu beschleunigen.
Dabei ist anzumerken, dass das regelkonforme Vorgehen in der Abwicklung der Förderprogramme Voraussetzung dafür ist, die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Revisionssicherheit zu garantieren.
Bei der derzeit angespannten Personalsituation kann das RKU lediglich dafür sorgen, dass sich die Bearbeitungszeiten nicht ausweiten.