Bearbeitungszeit Anträge FKG (Förderprogramm klimaneutrale Gebäude) II
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 19.3.2025
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Derzeit gilt die Vorgabe, dass in Wohnvierteln, in denen eine Versorgung mit Fernwärme besteht oder geplant ist, keine alternativen Wärmeerzeuger wie z.B. Wärmepumpen im Bereich des FKG gefördert werden. Oft ist aber die Fernwärme aufgrund der Kombination von Investitions- und Betriebskosten nicht wirtschaftlich nutzbar und außerdem derzeit nicht im selben Umfang CO2-neutral wie Wärmepumpen. Die Stadt entscheidet hierbei über Anträge, die in Konkurrenz zum Produkt Fernwärme ihrer 100%-Tochter SWM steht.“
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Warum werden andere Wärmeerzeuger in Fernwärmebereichen nicht FKG-gefördert?
Antwort:
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) soll möglichst stringent an der Wärmestrategie der Landeshauptstadt München ausgerichtet werden. *1
Dementsprechend wurde vom Stadtrat am 18. Dezember 2024 die Neuausrichtung des FKG beschlossen, die den aktuellen Stand der Wärmeplanung berücksichtigt. *2
Grundsätzlich soll gemäß der Wärmestrategie die Verdichtung und der Ausbau der Fernwärme nicht dadurch erschwert werden, dass in Gebieten mit besonderer Eignung für die Fernwärme alternative Versorgungsvarianten gefördert werden.
Als dezentrale Wärmeversorgungstechnologie kommt vor allem die Nutzung von Wärmepumpen in Frage, wobei in München die oberflächennahe Geothermie, z.B. in Form von Grundwasser- oder Erdwärmepumpen, aus Effizienzgründen im Vordergrund steht. Nachdem sich aus räumlicher Sicht zwar weite Teile des Stadtgebiets für die thermische Grundwassernutzunganbieten, allerdings insbesondere im Innenstadtbereich mangels ausreichender Grundwasserverfügbarkeit oder der Bebauungsstruktur thermische Grundwassernutzung nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist, stehen Fernwärme und Wärmepumpen überwiegend nicht in Konkurrenz, sondern ergänzen sich weitestgehend gegenseitig.
Mit dem im FKG festgelegten Förderausschluss von regenerativen Wärmeerzeugern in Fällen, bei denen eine Versorgung des Gebäudes mit Fernwärme vorhanden oder möglich ist, stellt das RKU die Konformität der FKG-Förderung mit der Ausrichtung der kommunalen Wärmeplanung sicher. Zugleich werden Fördermittel auf diese Weise möglichst effizient auf das Ziel der CO2-Minderung eingesetzt. Die Entscheidung, in welchen Gebieten welche Technologien gefördert werden, begründet sich damit sowohl inhaltlich wie auch im Hinblick auf den möglichst effizienten Einsatz von knappen Fördermitteln.
Neben dem FKG gibt es auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die umfassende finanzielle Unterstützung für verschiedene energetische Maßnahmen bietet. Die BEG fördert u.a. auch die Installation von Wärmepumpen und unterscheidet bislang nicht nach Eignungsgebieten in der Wärmeplanung. Sollte sich in Fernwärmegebieten der Anschluss an die Fernwärme wirtschaftlich ungünstig darstellen, wovon in den meisten Fällen nicht auszugehen ist, besteht zumindest die Möglichkeit von den Förderungen der BEG für Wärmepumpen zu profitieren.
Frage 2:
Sehen Sie einen Interessenkonflikt, wenn die Stadt selbst über die ausschließliche Nutzung ihres Fernwärmenetzes und die Nichtförderung alternativer Wärmeerzeuger entscheidet?
Antwort:
Zur Frage der Nichtförderung alternativer Wärmeerzeuger siehe oben.
In den Gebieten, in denen Fernwärme vorhanden und der Anschluss möglich ist, macht die Landeshauptstadt München in aller Regel keine Vorgaben darüber, sich an die Fernwärme anzuschließen oder diese zu nutzen. Dies obliegt vielmehr der Entscheidung der Gebäudeeigentümer*innen. Den Gebäudeeigentümer*innen steht es also frei, auch im Fernwärmenetz Wärmepumpen zu nutzen.
Das RKU ist zudem bestrebt, neben dem weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes der SWM eigenständige, i.d.R. grundwassergestützte Nahwärmenetze zu etablieren. Das RKU erwartet, dass in diesem Marktsegment weitere Akteure neben den SWM aktiv werden und den Wettbewerb beleben. Auch hier liegt die Entscheidung über den Anschluss an das Wärmenetz bei den Gebäudeeigentümer*innen. Um den Ausbau gemeinsamer, netzgebundener Wärmeversorgungslösungen von mehreren Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschiedlicher Gebäudeeigentümer*innen im Bestandsquartier zu unterstützen, hat das RKU den FKG-Fördertatbestand „Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze“ entwickelt, der für einen weitreichenden Antragstellerkreis vorgesehen ist. Diese Maßnahme wurde am 18. Dezember 2024 vom Stadtrat beschlossen und soll voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten. *3
Frage 3:
Falls ja, was gedenken Sie gegen diesen Interessenkonflikt zu tun? Wie erfolgt die Steuerung von Interessenskonflikten?
Antwort:
Siehe Antwort 1 und 2.
*1 Vgl. Grundsatzbeschluss II Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 vom 15.12.2021, Beschlusspunkt 8, https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6895803 letzter Aufruf 27.3.2025
*2 Vgl. „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Neuausrichtung: Umwidmung von Fördermitteln in fördereffiziente Maßnahmen“ vom 18.12.2024, Beschlusspunkt 1, https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8753045
*3 Vgl. „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Neuausrichtung: Umwidmung von Fördermitteln in fördereffiziente Maßnahmen“ vom 18.12.2024, Beschlusspunkt 2, https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8753045