Am 26. März hat der Stadtrat beschlossen, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben. Der Entwurf beinhaltet als Kernmaßnahme eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an der Landshuter Allee zwischen Höhe Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße bis auf Höhe Toni-Merkens-Weg. Auf Grundlage des Entwurfs wird die Öffentlichkeitsbeteiligung ab dem 13. Mai bis einschließlich 12. Juni durchgeführt. Das Referat für Klima- und Umweltschutz führt die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München gemäß § 47 Absatz 5 und Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch.
Der Entwurf der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München ist dazu vom 13. Mai bis zum 12. Juni öffentlich im Referat für Klima- und Umweltschutz, Zimmer 4084, Bayerstraße 28a, von Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr ausgelegt.
Elektronisch ist der Entwurf der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München einzusehen unter www.muenchen.de/beteiligung-lrp.
Stellungnahmen können bis zum 26. Juni schriftlich oder elektronisch an nachfolgende Adressen eingebracht werden:
- Per Post an: Referat für Klima- und Umweltschutz,Sachgebiet Luftreinhaltung, Bayerstraße 28a, 80335 München
- Elektronisch an: beteiligung-lrp.rku@muenchen.de
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Beginn: 13. Mai
- Ende: 12. Juni
- Frist Einwände: 26. Juni
Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Sofern sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung keine grundlegend planverändernden Erkenntnisse ergeben, wird die 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München im Anschluss durch eine erneute Entscheidung des Stadtrats voraussichtlich im 4. Quartal in Kraft gesetzt.
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Kernmaßnahme der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an der Landshuter Allee zwischen Höhe Abfahrtsrampe zur Arnulfstraße bis auf Höhe Toni-Merkens-Weg.
Um auch an der Moosacher Straße schnellstmöglich den Stickstoffdioxid-Grenzwert langfristig einzuhalten, wurde zudem die bereits im April 2024 vom Stadtrat beschlossene und im Mai 2024 umgesetzte Anpassung der Ampelsteuerung formell in die 9. Fortschreibung aufgenommen.
Informationen zum Entwurf der 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind einzusehen unter www.muenchen.de/beteiligung-lrp.
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