Raumnot an Münchens Gymnasien: Können 2025/26 alle Kinder unterrichtet werden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 14.01.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Vielen Dank für Ihren Antrag und Ihre Anfrage vom 14.1.2025, in denen die Raumnot an Münchens Gymnasien thematisiert wird. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihre beiden Anliegen aufgrund inhaltlicher Überschneidungen gemeinsam zu beantworten.
In Ihrem Antrag bitten Sie zum einen die Verwaltung der Landeshauptstadt München, einen klaren und verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan zur kurzfristigen Deckung des Raumbedarfs an Gymnasien, der durch die Umstellung auf das G9 entsteht, vorzulegen. Sie fordern in diesem Plan folgende Punkte abzudecken:
- Eine konkrete Zeitplanung für bauliche Maßnahmen und alternative Raumlösungen.
- Angaben zu den geplanten Budgets und deren Freigaben.
- Regelmäßige Statusberichte über den Fortschritt der Umsetzung. Und zum anderen fordern Sie in Ihrer Anfrage Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter auf Stellung zu nehmen, inwieweit alle Kinder 2025/26 an Münchens Gymnasien unterrichtet werden. Hier führten Sie Folgendes als Begründung mit auf:
„Das achtjährige Gymnasium G8 ist seit dem Schuljahr 2024/25 Geschichte. Im Sommer 2026 werden die ersten ‚neuen‘ G9-Abiturienten ihre Abschlussprüfung ablegen. Doch diese Einführung des neunjährigen Gymnasiums in Bayern stellt die Schulen vor große Herausforderungen. Da künftig eine dreizehnte Jahrgangsstufe unterrichtet werden wird, steigen die Raumbedarfe deutlich. Schon aktuell platzen viele Schule aus allen Nähten.“
Die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:
Der Schulbau und der Unterhalt der öffentlichen Schulen ist eine der zentralen Schwerpunktaufgaben der Landeshauptstadt München. Wie keine andere Kommune in Deutschland hat München im letzten Jahrzehnt den Fokus auf diesen Bereich gelegt. Mit der Bildungsbauoffensive sind seit 2014 113 Schulbauprojekte im Volumen von über 9 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, welche schrittweise umgesetzt werden, darunter 27 neue oder bestandssanierte Gymnasien mit den Schulcampi in Freiham undRiem. Mit diesen Maßnahmen werden durch die Landeshauptstadt München rund 20.000 neue gymnasiale Schulplätze für Münchens Schüler*innen geschaffen, von denen über die Hälfte im Jahr 2025 fertiggestellt sind. Der G9-bedingte Anstieg von rund 4.500 Schüler*innenzahlen bis 2025/26 sowie der weitere demografisch- und übertrittsverhaltensbedingte Anstieg kann damit vollständig abgedeckt werden. Zudem schuf die LHM seit 2015 an 16 Gymnasien ergänzenden Platz für 145 Klassen durch Pavillonbauten – das entspricht umgerechnet drei fünfzügigen Gymnasien. Investitionen in den Schulbau stellen den größten Posten im Investitionshaushalt der Landeshauptstadt München dar.
Das Bevölkerungswachstum in München war in den letzten Jahrzehnten hochdynamisch und stellt immense Anforderungen an die Bildungsinfrastruktur. Bei einem jährlichen Bevölkerungszuwachs von durchschnittlich rd. 15.000 Einwohner*innen seit dem Jahr 2000 muss praktisch pro Jahr die Schul- und Kitainfrastruktur einer Kleinstadt neu gebaut oder erweitert werden.
Zudem ist München die am dichtesten besiedelte Großstadt Deutschlands. Am 31. Dezember 2023 lebten in München durchschnittlich 4.861 Personen pro Quadratkilometer. Das bedeutet, dass zentrumsnah kaum Flächen für Neubauten oder Erweiterungen zur Verfügung stehen und deshalb neue Schulplätze vor allem am Stadtrand realisiert werden.
Dennoch können wir davon ausgehen, dass zum Schuljahresstart 2025/26, in welchem sich die Umstellung auf G9 bemerkbar machen wird, ausreichend Schulplätze für alle Münchner Schüler*innen mit Gymnasialempfehlung vorhanden sein werden.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht jedoch nicht, zumal es bei den Gymnasien keine Sprengelbindung gibt. Es ist zu erwarten, dass an einigen stark nachgefragten Gymnasien voraussichtlich mehr Anmeldungen eingehen werden als verfügbare Schulplätze vorhanden sind. Diese Situation ist aber bereits aus den vergangenen Jahren bekannt. Wie sich die Anmeldung an Münchens Gymnasien dieses Schuljahr tatsächlich verteilen wird, werden wir erst nach dem Einschreibetermin im Mai wissen.
In einem etwa zweijährigen Turnus werden die aktuellen Entwicklungen der zu erwartenden Raumbedarfe anhand der Einwohner*innen- und
Schüler*innenprognose sowie bestehender Bestandsdefizite als auch erforderlicher Standortentscheidungen im Beschluss zur Fortschreibung derMünchner Schulentwicklungsplanung für die öffentlichen Gymnasien und Realschulen erfasst, so zuletzt im Beschluss mit der Vorlagen Nr. 20-26/V 12748 am 30. April 2024. Die aus dieser Bedarfsplanung folgenden Schulbaumaßnahmen werden in die Schulbauprogramme aufgenommen. Die zeitliche Abfolge der Maßnahmen folgt dem demografischen, baulichen und prognostischen Bedarf bis derzeit 2040.
Inzwischen liegen 6 Schulbauprogramme vor. Jährlich wird dem Stadtrat zudem ein Bericht zum Fortschritt der Schul- und Kitabauprogramme vorgelegt, zuletzt im 26. Juli 2024 mit der Vorlage Nr. 20-26/V 13835.
Einen guten Überblick zum Fortschritt aller beschlossenen und geplanten Schulbaumaßnahmen bietet die Schulbaukarte der Stadt München, die öffentlich für alle Stadträt*innen sowie Bürger*innen auf muenchen.de zu finden ist. Link: https://geoportal.muenchen.de/portal/bildung/#
ZudeneinzelnennachfolgendgestelltenFragendarfichIhnenFolgendesmitteilen:
Frage1:
An wie vielen Münchner Gymnasien fehlen Räume und welche fehlen?
Antwort:
Die aktuellen Entwicklungen der zu erwartenden Raumbedarfe werden im Beschluss zur Fortschreibung der Münchner Schulentwicklungsplanung für die öffentlichen Realschulen und Gymnasien in einem etwa zweijährigen Turnus erfasst (zuletzt am 30. April 2024 mit der Beschlussvorlage Vorlagen Nr. 20-26/V 12748) und sind der Öffentlichkeit über das Ratsinformationssystem zugänglich. Die Situation an den Gymnasien ist jedoch sehr unterschiedlich. Während Mädchengymnasien oder humanistische Gymnasien mitunter noch aufnahmefähig sind, haben manche stark nachgefragte Gymnasien Raumengpässe.
Frage 2:
Welche zusätzlichen Räume wünschen sich die jeweiligen Direktor:innen?
Antwort:
In der Regel wird bei Anfragen von Schulleitungen der Wunsch nach weiteren Unterrichtsräumen (Klassenzimmer und Fachlehrsäle) geäußert. Grund dafür ist, dass die Schüler*innenzahlen bedingt durch Nachverdichtung, Demographie und Wiedereinführung des 9-jährigen Gymnasiums steigen. Dadurch steigt auch die Nachfrage bei den Einschreibungen, vor allem beiden Naturwissenschaftlich-technologischen- und Innenstadt-Gymnasien. Da die Schulen naturgemäß nur eine begrenzte Raumkapazität aufweisen, kommt es dazu, dass angemeldete Schüler*innen nicht immer vollumfänglich aufgenommen werden können. Eine Abweisung wollen die Schulleitungen in aller Regel vermeiden und melden deshalb den Bedarf von weiteren Unterrichtsräumen an. Es kann aber auch nicht jede Schule erweitert werden.
Frage 3:
Wie viele Gymnasien haben die Landeshauptstadt München über einen drohenden Raummangel zum Schuljahr 2025/26 informiert? Wie viele Vororttermine zu dem Thema wurden wahrgenommen?
Antwort:
Alle Gymnasien, die bereits hoch ausgelastet sind und weiterhin stark nachgefragt werden, haben mitgeteilt, dass sie nur höhere Schüler*innenzahlen aufnehmen können, wenn Ihnen auch mehr Räume zur Verfügung stehen. Dies sind vor allem Innenstadt-Gymnasien und Gymnasien mit naturwissenschaftlich-technologischem Profil. Alle öffentlichen Gymnasien werden regelmäßig durch Vertreter*innen des Baureferats, des Zentralen Immobilienmanagements und der Gymnasialabteilung vor Ort besucht. Dabei wird bei Bedarf auch besprochen, inwieweit zusätzliche Raumkapazitäten am Standort geschaffen werden können.
Allein am Gymnasium Fürstenried hat das Referat für Bildung und Sport zusammen mit dem Baureferat sowie der Schulleitung drei Vororttermine wahrgenommen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
Frage 4:
Welche konkreten Maßnahmen plant die Landeshauptstadt München, um den absehbar steigenden Raumbedarf an Gymnasien in München bis zum Schuljahr 2025/26 zu decken? Welche Konzepte liegen beispielsweise für das Gymnasium Fürstenried vor?
Antwort:
Mit der Bildungsbauoffensive hat die Landeshauptstadt München bis zum Schuljahr 2025/26 mehr gymnasiale Schulplätze geschaffen, als durch den Zuwachs aufgrund der Rückkehr des neunstufigen Gymnasiums zu erwarten ist. Bis zum Schuljahr 2025/26 errichtet die LHM für ca. 6.350 Gymnasiast*innen zusätzlich Schulplätze. Das sind etwas mehr Schulplätze, als zunächst benötigt werden. Allerdings werden in neuen Gymnasien anfangs nur die unteren Klassen bis etwa zur 8. Klasse belegt. Die Klassenräume für die höheren Jahrgangsstufen bleiben im ersten Jahr frei. Dementsprechend sind ausreichend Schulplätze für alle Münchner Schüler*innen mit Gymnasialempfehlung vorhanden.
Aber trotz der vielfältigen, lang-, mittel- und kurzfristigen Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze wird es an einigen stark nachgefragten Gymnasien voraussichtlich mehr Anmeldungen als verfügbare Schulplätze geben. Den Familien wird empfohlen, sich nicht auf eine bestimmte Schule festzulegen,sondern verschiedene Gymnasien und Schulprofile in Betracht zu ziehen. München hat ein gut ausgebautes Nahverkehrsnetz, um auch weiter entfernte Schulen gut zu erreichen. Dabei führen alle Münchner Gymnasien zur Allgemeinen Hochschulreife und vermitteln eine breite, vertiefte Allgemeinbildung – unabhängig vom Schulstandort oder angebotenem Profil.
Das Referat für Bildung und Sport hat am Gymnasium Fürstenried zusammen mit dem Baureferat sowie der Schulleitung drei Vororttermine wahrgenommen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Gemeinsam mit Vertretern*innen des Baureferats und des Gymnasiums Fürstenried wurden verschiedene, derzeit anderweitig genutzte Räumlichkeiten begangen und einer ersten Beurteilung unterzogen. Dabei konnten sechs Räume ausfindig gemacht werden, die nach vorherigen baulichen Maßnahmen als mögliche Klassen- bzw. Kursräume unterschiedlicher Größe genutzt werden könnten. Die ausgewählten Räume sollen hinsichtlich Umsetzbarkeit in Abstimmung mit den betroffenen Stellen weiter überprüft werden. Es wird angestrebt, die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung und Ausstattung der Räumlichkeiten bis zum Schuljahresbeginn 2025/26 umzusetzen.
Frage 5:
Mussten Unterrichtsstunden in „Ausweichräume“ verlegt werden? Falls ja wie viele?
Antwort:
Auf die konkrete Unterrichts- und Raumplanung jeder einzelnen Schule hat das Referat für Bildung und Sport keinen Einfluss. Dies obliegt der Schulleitung (siehe auch § 19 BaySchO).
Die Schulleitung beurteilt anhand der vorhandenen Raumsituation, wie viele Klassen gebildet werden können und wo diese unterrichtet werden.
Frage 6:
Warum wurden trotz der langfristigen Planbarkeit der Umstellung auf das neunjährige Gymnasium bisher keine tragfähigen Konzepte vorgelegt?
Antwort:
Hinsichtlich des bestehenden, tragfähigen Konzeptes wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen.
Frage 7:
Das Gymnasium Fürstenried befürchtet, dass zum Schuljahr 2025/26 keine fünften Jahrgangsstufen aufgenommen werden können. Haben auch andere Schulen vor so einem drastischen Schritt gewarnt? Wenn ja, welche?
Antwort:
Das Gymnasium Fürstenried ist das einzige uns bekannte Gymnasium. Durch die in der Antwort zu Frage 4 beschriebenen baulichen Maßnahmen und der vom Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München mitgetragenen Entscheidung, keine weiteren Vorläuferklassen für das Gymnasium Am Südpark aufzunehmen, ist es nach aktuellem Zeitplan vorgesehen, eine Aufnahme der fünften Jahrstufe zum Schuljahr 2025/26 sicherzustellen.
Frage 8:
Welche konkreten Schritte unternimmt die Stadt, um die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und Personalräten der Münchner Gymnasien zu verbessern?
Antwort:
Es besteht eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Stadt, konkret dem Referat für Bildung und Sport – Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen und Abteilung Gymnasien – und den Schulleitungen der Münchner Gymnasien. Naturgemäß ist diese Zusammenarbeit besonders intensiv mit den Schulleitungen der städtischen Gymnasien und findet in verschiedenen Formen und Formaten statt (z.B. regelmäßige Direktor*innenkonferenzen und Tagungen des Schulleitungskreises, informelle Austauschrunden, auch in digitaler Form, Arbeit an gemeinsamen Projekten, Beratung und Unterstützung in verschiedenen Themenbereichen, Schulbesuche bzw. Vor-Ort-Termine, Mitarbeiter*innenentwicklungs- und Zielvereinbarungsgespräche, niedrigschwellige Kommunikationsformen etc.). Aber auch die Zusammenarbeit mit den Schulleitungen der staatlichen Gymnasien ist gut und vielfältig und realisiert sich vor allem im Rahmen der Sachaufwandsträgerschaft (z.B. Beratung und Unterstützung bei Bauvorhaben und Fachlehrsaalsanierungen, Haushaltsgespräche, themenbezogene Austauschrunden, Teilnahme an den staatlichen Dienstbesprechungen, enger Kontakt mit dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München).Hinsichtlich der überschulischen Zusammenarbeit mit den örtlichen Personalrät*innen ist der Referatspersonalrat ein wesentlicher Akteur. Es gibt aber auch Formate des direkten Austausches zwischen der Referatsleitung des RBS sowie Geschäftsbereichs- und Abteilungsleitungen und örtlichen Personalrät*innen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.