Alternativstandort für die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Lochhausener Straße prüfen und umsetzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 8.4.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 8.4.2025 auf diesem Wege Folgendes mit:
Sie haben beantragt „als Alternativstandort das städtische Grundstück zwischen der Bahnlinie München-Herrsching, Therese-Wagner-Straße, Clarita-Bernhard-Straße und Centa-Hafenbrädl-Straße für die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Lochhausener Straße (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 15226) zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.“
Ich gehe davon aus, dass Sie das Grundstück mit der Flurstücknummer 3509/44, Gemeinde Aubing meinen. Die Lokalbaukommission hat uns dazu folgende Einschätzung mitgeteilt.
„Der Standort (Bereich östlich des Gutes Freiham, nördlich der Centa-Häfenbradl-Straße) ist planungsrechtlich nicht möglich. Es handelt sich um ein bauliches Ensemble, das unter Denkmalschutz steht. Weiter weist der Flächennutzungsplan den Bereich als landwirtschaftliche Fläche aus und es gibt sehr hohe Anforderungen an naturschutzrechtliche Belange. So kann beispielsweise eine Stellplatzanlage aus Gründen des Naturschutzes nicht erweitert werden. Auch eine mögliche Beeinträchtigung der Sichtbeziehung zu dem Gut Freiham ist nicht auszuschließen.
Einer Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 246 BauGB stehen daher erhebliche Bedenken gegenüber, da trotz dem öffentlichen Interesse zur Schaffung von Unterbringungsplätzen für Geflüchtete und Asylbegehrende, hier öffentliche Belange, die eindeutig dagegensprechen, nicht auszuschließen sind.“
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.