Im Jahr 2024 hat das Sozialreferat insgesamt 448 Wohnungen vor einer illegalen Zweckentfremdung bewahrt. Der Wohnraum konnte dem allgemeinen Wohnungsmarkt wieder zugeführt und so erhalten werden. Hätten diese 448 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von rund 27.900 Quadratmetern im geförderten Wohnungsbau erstellt werden müssen, wären der Stadt München hierfür Kosten von mehr als 176 Millionen Euro entstanden. Das Sozialreferat hat dem Stadtrat diese Bilanz in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses im Rahmen der jährlich veröffentlichten Statistik zum Vollzug der Zweckentfremdungssatzung vorgestellt. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich freue mich über jede einzelne Wohnung, die wir dem regulären Mietmarkt wieder zurückgeben können. Im letzten Jahr ist es den Kolleg*innen im Sozialreferat gelungen, illegale Zweckentfremdung in 448 Fällen zu verhindern – das sind 448 Wohnungen, die wieder normal vermietet werden können. Ein toller Erfolg – und doch könnten es deutlich mehr sein. Insbesondere im Bereich der Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietungen torpediert leider die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes unsere Bemühungen, so viele Wohnungen wie möglich zu schützen. Hier ist der Freistaat Bayern aufgefordert, Verschärfungen vorzunehmen. Ein Lichtblick ist die neue EU-Verordnung, die hoffentlich im Laufe des nächsten Jahres in Deutschland umgesetzt wird und im Kern ein Registrierungsverfahren von Ferienwohnungen vorsieht. Das fordern wir seit Jahren!“
Darüber hinaus wurde der Sozialausschuss heute über den Vollzug der Erhaltungssatzungen und des Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnraum (sogenanntes Umwandlungsverbot) informiert. Seit dem 1. Juni 2023 gilt das Umwandlungsverbot grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet, davor nur in Erhaltungssatzungsgebieten. Am 31. Dezember 2025 laufen jedoch die Rechtsgrundlagen für das Umwandlungsverbot aus.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das Umwandlungsverbot ist ein sehr wichtiger Baustein, um Mietwohnraum zu schützen beziehungsweise Umwandlungen in geregelten Bahnen zu steuern. Hierdurch besteht eine effektive Prävention vor Verdrängung. Die zuständigen Gesetzgeber sind daher dringend dazu angehalten, die Rechtsgrundlagen für dieses Instrument zeitlich über das Jahresende hinaus zu verlängern.“
Außerdem informierte das Sozialreferat den Sozialausschuss über die aktuelle Entwicklung zur Online-Meldeplattform für vermutete Zweckentfremdungen. 2024 gingen insgesamt 1.164 Online-Meldungen im Sozialreferat ein – so viele wie seit 2018 (Inbetriebnahme der Plattform) nicht mehr. Ferner wurden durch die Außendienstmitarbeiter*innen im Jahr 2024 insgesamt 5.188 Wohneinheiten überprüft. Mit diesem Wert konnten die Zahlen der beiden Vorjahre jeweils übertroffen werden (2022: 3.405 überprüfte Wohneinheiten; 2023: 3.959).