Ensembleschutz und Ensembleerweiterung für Häuser in der Herterichstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dirk Höpner und Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 25.11.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag vom 25.11.2024 hatten Sie Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter aufgefordert, die Anwesen Herterichstraße 45-51 unter Ensembleschutz zu stellen.
Ihr Antrag wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag 20-26/A 05254 vom 25.11.2024 als Schreiben zu beantworten.
Für Ihren Antrag auf Erweiterung des Ensembles auf die Anwesen Herterichstraße 45-51 besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit.
Die Zuständigkeit für das Führen der Denkmalliste und das Erkennen von Denkmälern liegt gemäß Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) beim Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD). Die Untere Denkmalschutzbehörde München hatte das BLfD auf Grund der Empfehlung Nr. 20-26/E 02302 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 17.10.2024 bereits am 28.10.2024 um Prüfung der Denkmaleigenschaft bzw. der Erweiterung des bestehenden Ensembles um die Häuser Herterichstraße 45-51 gebeten. Ihr Antrag wurde dem BLfD im Rahmen des bestehenden Prüfverfahrens ergänzend zugeleitet.
Mit Schreiben vom 7.4.2025 (vgl. Anlage) hat das BLfD nach eingehender Prüfung mitgeteilt, dass eine Erweiterung des Ensembles „Solln-Bertelestraße“ aufgrund der nicht festzustellenden Zugehörigkeit zum Ensemble und aufgrund des durch störende Neubauten nicht mehr gegebenen baulichen Zusammenhangs aus denkmalfachlicher Sicht nicht möglich ist. Eine vertiefende Prüfung des inzwischen abgebrochenen Gebäudes Herterichstraße 45 auf Einzelbaudenkmaleigenschaft war aufgrund der erkennbaren Veränderungen und Substanzverluste nicht mehr möglich. Das Anwesen Herterichstraße 51 wurde zwischenzeitlich mit negativem Ergebnis auf Denkmaleigenschaft geprüft. Ausschlaggebend hierfür waren die festgestellten erheblichen Umbauten und Veränderungen (außen undinnen) und die damit einhergehenden Verluste aussagefähiger historischer Substanz.
Die aus denkmalfachlicher Sicht gebotene Prüfung der Anwesen Herterichstraße 49 und weiterer benachbarter Anwesen steht noch aus und wird vom BLfD aufgrund der vorliegenden Anfragen priorisiert.
Wir werden Sie unaufgefordert über das Ergebnis der Prüfung informieren, sobald uns dieses vorliegt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann abgerufen werden unter:
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8787910#ergebnisse