Ausbildungsweg zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
straffen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Manuel Pretzl und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.9.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen:
„Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München (LHM) setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass der Ausbildungsweg zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gestrafft wird.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, ihren Antrag vom 3.9.2025 als Brief zu beantworten, und teile Ihnen Folgendes mit:
Die Aus- und Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wurde nach mehrjährigen Beratungen in der Profession im Mai 2020 neu gesetzlich geregelt. Damit wurde eine zuvor ca. 15-jährige Aus- und Weiterbildungszeit bereits auf zehn Jahre reduziert, was der fachärztlichen Ausbildung vergleichbar ist. Nach dem Bachelor- und Masterstudium kann eine staatliche Approbation erlangt werden, die anschließend bereits mit Einschränkungen zur psychotherapeutischen Tätigkeit berechtigt. Die Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfolgt in Vollzeit über fünf Jahre, in denen gleichzeitig die Fachkunde, also das Psychotherapieverfahren, erlernt wird. Nach Abschluss der Weiterbildung wird die sozialrechtliche Anerkennung erlangt, die u.a. Voraussetzung für eine ambulante Niederlassung ist.
Die Weiterbildungsteilnehmenden führen bereits in der stationären wie ambulanten Versorgung Psychotherapien unter Supervision der Weiterbildungsstätte durch, sie sind also während ihrer Ausbildung schon in der psychotherapeutischen Versorgung tätig. In der Weiterbildungszeit werden vertiefte Kenntnisse und Kompetenzen sowohl bzgl. des breiten Spektrums der Störungsbilder von Kindern und Jugendlichen vermittelt als auch deren psychotherapeutische Behandlung über alle Altersstufen in einem Richtlinienverfahren einschließlich der Arbeit mit dem familiären und erweiterten Umfeld. Letztlich bestünde durch eine Verkürzung der Weiterbildungszeit ein begründetes Risiko, dass die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigt würde.Zudem würde eine Steigerung der Zahl der ausgebildeten Fachtherapeut*innen keinen Anstieg der niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bedeuten, da die Niederlassung als ambulante/r Psychotherapeut*in durch die bundesweit einheitliche Bedarfsplanung gemäß Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt wird. Nach diesen Vorgaben gilt München derzeit als überversorgt, sodass durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die auch für die Niederlassung von Psychotherapeut*innen zuständig ist, derzeit keine weiteren Arztsitze oder Sitze für Psychotherapeut*innen ausgeschrieben werden.
Im Bereich der stationären Therapie ist durch die Psychiatrie-Personalverordnung bereits eine Mindestbesetzung für die Therapiestationen vorgeschrieben, welche die Krankenhäuser einhalten müssen. Zudem finden dort wesentliche Teile der Weiterbildung von Fachpsychotherapeut*innen statt. Die Weiterzubildenden sind dort zusätzlich angestellt, da sie auf die Mindestvorgaben keine Anrechnung finden. Dennoch wirken sie, wie bereits beschrieben, unter Supervision an der psychotherapeutischen Versorgung im Krankenhaus mit.
Zusammenfassend kann das GSR den Einsatz der Landeshauptstadt München auf Bundesebene für eine Straffung der Aus- und Weiterbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nicht befürworten, da sich eine Verkürzung der Aus- bzw. Weiterbildung mutmaßlich qualitativ negativ auf die Versorgung auswirken würde, ohne dass ausgleichende quantitative Effekte zu erwarten wären.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.