Die MüK baut ihre Aufnahmekapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychosomatik aus
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Manuel Pretzl und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.9.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrem Antrag liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München (LHM) setzt sich in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der München Klinik gGmbH (MüK) bei der MüK dafür ein, dass die Anzahl der Behandlungsplätze in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychosomatik ausgebaut werden. Darüber hinaus setzt sich der Oberbürgermeister dafür ein, dass dort aufwand- und personalsparende Verfahren wie telemedizinische Therapieformen und Videotherapien ausgeweitet werden, sofern das den therapeutischen Anforderungen noch genügt.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 3.9.2025 als Brief zu beantworten und teile Ihnen unter Berücksichtigung der Stellungnahme der München Klinik gGmbH (MüK) sowie der gemeinsamen Stellungnahme der Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* und der Gleichstellungsstelle für Frauen Folgendes mit:
Die kinder- und jugendpsychosomatische Versorgung ist für die MüK ein wichtiges Thema. In den vergangenen drei Jahren wurden entsprechende Behandlungskapazitäten der MüK am Standort Schwabing ausgebaut und auch durch bauliche Maßnahmen unterstützt.
Auch in dem medizinischen Zukunftskonzept MüK20++ ist die Kinder- und Jugendpsychosomatik berücksichtigt.
Grundsätzlich unterliegt die stationäre Krankenhausversorgung einer Bedarfsplanung, die auf Landesebene und federführend vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) verantwortet wird. Die MüK betreibt in der Kinder- und Jugendpsychosomatik in der aktuellen Ausbaustufe die Menge an teil- und vollstationären Behandlungsplätzen, die im Rahmen der Bedarfs- und Landeskrankenhausplanung auf Ebene des Freistaates ermittelt und für deren Standorte zugewiesen wurde.
Wartezeiten auf fachärztliche und therapeutische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen sind laut MüK derzeit insbesondere im ambulantenBereich wahrzunehmen. Dieser wahrgenommene und auch durch Patient*innen häufig kommunizierte Engpass könnte einerseits durch mehr klassische ambulante Angebote, andererseits aber auch durch neue telemedizinische Therapieformen ergänzt werden. Auch hier ist jedoch erforderlich, dass eine Abrechnung der ambulanten Leistungen durch entsprechende Zulassungen oder Verträge möglich gemacht wird. Für mögliche Erweiterungen des kinder- und jugendpsychosomatischen Angebotes im ambulanten Bereich, u.a. in Form einer PSIA (Psychosomatische Institutsambulanz) konnte die MüK jedoch zumindest in der Vergangenheit keine Zulassungen im Rahmen der Bedarfsplanung erhalten.
Die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* und die Gleichstellungsstelle für Frauen nehmen zum Antrag wie folgt Stellung: „Die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* und die Gleichstellungsstelle für Frauen möchten darauf hinweisen, dass Bemühungen um eine gute Versorgung für Kinder und Jugendliche, die psychisch belastet sind, unabdingbar und dringend sind. Die aktuelle Versorgungslage mit Therapieangeboten ist an vielen Stellen in München schwierig. Zum einen ist es bereits jetzt eine große Herausforderung, einen geeigneten Therapieplatz zu bekommen – sei es im stationären Setting, einer ambulanten Versorgung oder in einer niedergelassenen Praxis. Zum anderen nehmen die psychischen Belastungen bzw. Erkrankungen bei Kinder und Jugendlichen, wie z.B. Depressionen, Ess- oder Angststörungen deutlich zu. Dies belegen eine Reihe von verschiedenen Studien. Auch das Thema Einsamkeit, das stark mit der Entwicklung von depressiven Erkrankungen zusammenhängt, spielt im Kindes- und Jugendalter eine zunehmende Rolle. LGBTIQ* Jugendliche sind zudem durch die Belastung von Minderheitenstress in höherem Maße von psychischen Erkrankungen betroffen.
Sowohl Kinder und Jugendliche, deren sexuelle und/oder geschlechtliche Identität nicht den gesellschaftlichen Erwartungen an Heteronormativität entsprechen, als auch Mädchen und junge Menschen weiterer Geschlechter, die von (sexualisierter) Gewalt bedroht bzw. betroffen sind, brauchen – wie alle anderen jungen Menschen auch – ausreichend Zugänge zu therapeutischen Angeboten, die ihnen bei Bedarf möglichst zeitnah Unterstützung und Hilfe ermöglichen. Die beiden Fachstellen möchten dazu ermutigen, gemeinsam Wege zu suchen, die eine Verbesserung der aktuellen Situation ermöglichen.“
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.