Drug-Checking-Modellprojekt in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Judith Greif, Sofie Langmeier, Mo Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Christian Smolka, Sibylle Stöhr und David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 4.9.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen, dass sich die Landeshauptstadt München beim Freistaat Bayern für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines kommunalen Drug-Checking-Modellprojekts einsetzt und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt.
Zudem beauftragen Sie die Stadtverwaltung in Kooperation mit dem Gesundheitsreferat sowie den städtischen Fachstellen und den Suchthilfeträgern mit der Erarbeitung eines Konzepts für ein Drug-Checking-Angebot in München, das Erfahrungen aus bereits etablierten Projekten in Berlin, Zürich und Graz einbezieht. Zudem soll eine Evaluation des Projekts vorgesehen werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 4.9.2025 als Brief zu beantworten und teile Ihnen Folgendes mit:
Neben unmittelbaren Gesundheitsrisiken, die mit Drogenkonsum verbunden sind, tragen insbesondere Verunreinigungen, Streckmittel in den konsumierten Substanzen, unbekannte Inhaltsstoffe sowie schwankende Wirkstoffgehalte erheblich zu drogenbedingten Gesundheitsschäden und Todesfällen bei. Für Drogenkonsumierende ist es in der Regel nicht möglich, die in den auf dem Schwarzmarkt erworbenen Drogen enthaltenen Wirkstoffe sowie deren Dosierung zu erkennen.
Drug-Checking ermöglicht, diesen Risiken entgegenzuwirken. Im Rahmen von Drug-Checking-Programmen können Drogenkonsumierende zuvor erworbene Substanzen einer chemischen Analyse unterziehen lassen. Dadurch ist es möglich, Gesundheitsrisiken, die mit dem Konsum dieser Drogen verbunden sind, besser einschätzen zu können. Drug-Checking ist deshalb geeignet, Gesundheitsschäden und die Zahl der an illegalen Drogen versterbenden Menschen zu verringern. Drug-Checking ist in mehreren europäischen Ländern etabliert, wie etwa in Frankreich, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden sowie einigen deutschen Bundesländern.Die Relevanz eines solchen Angebots kann beispielhaft an den
Drug-Checking-Angeboten in Berlin verdeutlicht werden, die zeigen, dass nahezu jede zweite Drogenprobe Auffälligkeiten aufweist. Des Weiteren haben Untersuchungen ergeben, dass Drug-Checking einen signifikanten Einfluss auf das Konsumverhalten ausübt. Konsumierende sind vorsichtiger, reflektierter oder verzichten gegebenenfalls vollständig auf den Konsum, wenn die Analyseergebnisse nicht ihren Erwartungen oder den Zusicherungen Dritter entsprechen.
Neben Informationen über die tatsächlichen Inhaltsstoffe sowie den Wirkstoffgehalt der analysierten Substanzproben erhalten Drogenkonsumierende ein in den Rahmen des Drug-Checkings eingebettetes niedrigschwelliges Beratungsangebot, das auf Aufklärung, Risikominimierung und Konsumreflexion setzt. Dieses Angebot stellt für viele einen wichtigen ersten Kontakt mit dem Suchthilfesystem dar und ist somit als essenzielles Instrument zur Integration von Personen in das Hilfesystem zu bewerten.
Zusätzlich zum individuellen Nutzen für die Drogenkonsumierenden stellt die Untersuchung von Substanzproben illegaler Drogen ein wichtiges Monitoring-Instrument dar. Die Drug-Checking-Angebote ermöglichen die Erfassung der aktuell gehandelten Substanzen, neu auftretender Streckmittel oder Überdosierungen und ist damit unerlässlich für die Implementierung von Frühwarnsystemen.
In anderen europäischen Ländern wird dieses Potenzial von Drug-Checking bereits erfolgreich genutzt. Auch die deutschen Drug-Checking-Projekte veröffentlichen die Analyseergebnisse im Falle von gesundheitsgefährdenden Wirkstoffkombinationen oder außergewöhnlich hohen Wirkstoffkonzentrationen und geben Warnmeldungen heraus. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den festgestellten Substanzen und werden über verschiedene Kommunikationskanäle verbreitet, um eine flächendeckende Informationsweitergabe zu gewährleisten.
Gerade in Anbetracht der hohen Zahlen drogenbedingter Todesfälle sowie des vermehrten Auftretens hochpotenter synthetischer Opioide und Nitazene ist das Fehlen von Drug-Checking-Angeboten bedenklich und stellt eine erhebliche Unterversorgung für eine in weiten Teilen hoch vulnerable Personengruppe dar. Insbesondere für Opiatkonsumierende mit hohem Mortalitätsrisiko ist ein zeitnaher Zugang zu Analyseergebnissen von entscheidender Bedeutung für die Überlebenssicherheit.
Perspektivisch ist es erforderlich, bedarfsgerechte Drug-Checking-Angebote für verschiedene Zielgruppen in unterschiedlichen Settings bereitzu-stellen: ambulant in Beratungsstellen, mobil im Nachtleben und auf Festivals sowie integriert in Einrichtungen der Suchthilfe.
Durch eine im Juni 2023 verabschiedete Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) ist in § 10b BtMG geregelt, dass die zuständigen Landesbehörden eine Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen erteilen können. Eine Erlaubnis für ein Modellvorhaben kann jedoch nur erteilt werden, wenn die zuständige Landesregierung die Voraussetzungen für die Erteilung in einer Rechtsverordnung geregelt hat.
Drug-Checking ist mittlerweile in mehreren deutschen Bundesländern erlaubt. In Bayern wurde bislang keine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Die Bayerische Staatsregierung hat bisher leider auch keine Bereitschaft erkennen lassen, die erforderliche Verordnung auf den Weg zu bringen, wie zuletzt durch die Neufassung der „Grundsätze der Bayerischen Staatsregierung zu Sucht und Drogen“ im Mai 2025 deutlich wurde, in der Drug-Checking-Angeboten in Bayern eine klare Absage erteilt wird.
Ohne entsprechende Rechtsverordnung für eine Erlaubnis durch die oberste Landesbehörde ist die Umsetzung eines Modellprojekts für ein Drug-Checking-Angebot in München nicht möglich. Ein Konzept für ein Modellprojekt kann daher erst dann erstellt werden, wenn eine Rechtsverordnung für Bayern vorliegt. Aufgrund der erst kürzlich deutlich gemachten ablehnenden Haltung der Bayerischen Staatsregierung wird derzeit von einer Initiative der Stadtverwaltung, sich bei der Bayerischen Staatregierung für den Erlass einer Rechtsverordnung einzusetzen, abgesehen.
Die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* der Landeshauptstadt München (KGL) zeichnet den Antwortentwurf mit und ergänzt: „Die KGL befürwortet die Etablierung von Drug-Checking in München. LGBTIQ* Personen als gesamte Bevölkerungsgruppe und in besonderem Maße schwule und bisexuelle Männer*, Männer*, die mit Männern* Sex haben, und trans* und nicht-binäre Personen haben im Zusammenhang mit Substanzgebrauch ein erhöhtes gesundheitliches Risiko. Daher profitieren sie von einem solchen Angebot zur Schadensminimierung beim Drogenkonsum. Besonders im Zusammenhang mit Chemsex bestehen Risiken von Drogennotfällen durch Überdosierungen und Wechselwirkungen.
In Berlin ist mit der Schwulenberatung Berlin eine Einrichtung aus der Community erfolgreich als eine der anbietenden Stellen für das Drug-Checking tätig. So werden in besonderem Maße und mit Synergieeffektenzur Prävention von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten Zielgruppen erreicht. Auch in München gibt es hier in Form der Chemsex Beratung im Sub – Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum München e.V. und den Präventionsangeboten der Münchner Aids-Hilfe e.V. entsprechende Expertise. Diese sollte auf jeden Fall einbezogen werden, wenn Drug-Checking in München etabliert wird.“
Das Gesundheitsreferat wird die weitere Entwicklung verfolgen und die Schaffung eines Drug-Checking-Programms in München prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen, sobald Rechtssicherheit für ein solches Vorhaben besteht.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.