Fußgängerzone Weißenburger Straße beenden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Fabian Ewald, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Veronika Mirlach und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.3.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Wir bitten die späte Beantwortung zu entschuldigen. Die Geschäftsordnungsfrist konnte aufgrund begrenzter personeller Ressourcen leider nicht eingehalten werden. Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie das sofortige Ende der Testphase der Fußgängerzone in der Weißenburger Straße. Sie bewerten den einjährigen Versuch einer Fußgängerzone in der Weißenburger Straße überwiegend negativ. Als Gründe nennen Sie insbesondere Defizite in der Planung und Umsetzung, eine unzureichende Abstimmung mit den Bedürfnissen der Anwohner*innen und Gewerbetreibende sowie eine geringe Akzeptanz vor Ort genannt.
Zu Ihrem Antrag vom 12.3.2025 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen durch Abschluss der Testphase bereits entsprochen wurde.
Die Testphase wurde planmäßig durchgeführt und ist seit 29.7.2025 abgeschlossen. Eine vorzeitige Beendigung ist nicht erfolgt. Die Gründe hierfür waren folgende:
Die Verwaltung nimmt die im Antrag vorgebrachten Kritikpunkte sowie die Ihrerseits beobachtete Belastung von Anwohnerschaft und Gewerbetreibenden ernst. Ihre Rückmeldung geht ebenso wie das Ergebnis zahlreicher, die Testphase begleitender systematischer Befragungen sowie die Ergebnisse der umfassenden Evaluierung zum Abschluss der Testphase in die fachliche Bewertung des Projekts ein.
Der Testphase für eine „Fußgängerzone in der Weißenburger Straße“ ging ein mehrjähriger Planungs- und Abstimmungsprozess voraus. Er basierte auf einem Beschluss des Bezirksausschusses 5 Au-Haidhausen sowie einem Antrag aus dem Stadtrat.
Der Bezirksausschuss als demokratisch gewähltes Gremium des Stadtteils entschied sich in seiner Sitzung am 24.2.2021 mehrheitlich für die Einrichtung einer Fußgängerzone im Abschnitt zwischen Weißenburger Platz und Pariser Platz, jedoch mit der Ergänzung, den Radverkehr weiterhin zuzulas-sen. Die Verwaltung wurde daraufhin gebeten, die Umsetzung, die auch eine Freigabe für den Radverkehr vorsieht, zu prüfen. Im Stadtrat wurde das Thema im November 2022 erneut aufgegriffen. Mit dem Antrag 20-26/A 03279 „Die Weißenburger Straße wird Fußgängerzone“ forderten die antragstellenden Fraktionen, die Weißenburger Straße im Rahmen eines Pilotversuchs provisorisch zur Fußgängerzone umzugestalten.
Die Durchführung als zeitlich befristeter Pilotversuch verfolgte das Ziel, auf fundierter Datengrundlage sowie unter Einbeziehung der betroffenen Öffentlichkeit eine belastbare Entscheidungsbasis für die zukünftige Gestaltung der Weißenburger Straße zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund wäre ein vorzeitiger Abbruch der Testphase nicht zielführend gewesen. Die im Vorfeld der Testphase konzipierten verkehrlichen Untersuchungen, Befragungen sowie Beteiligungsformate waren auf eine bestimmte Laufzeit ausgelegt, um belastbare und vergleichbare Ergebnisse zu ermöglichen. Ein Abbruch vor Abschluss dieser Untersuchungen hätte die Aussagekraft der erhobenen Daten erheblich eingeschränkt und im Weiteren das Ziel verpasst, den politischen Gremien eine tragfähige Entscheidungsgrundlage für das langfristige weitere Vorgehen zu liefern.
Die in Ihrem Antrag vorgebrachte Beobachtung von (verkehrlichen) Missständen konnte von fachlicher Seite nicht bestätigt werden. Es bestand somit kein Anlass, die Testphase aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterbrechen oder frühzeitig zu beenden. Ein Abbruch der Testphase hätte demzufolge nur durch einen erneuten Beschluss des Bezirksausschusses erfolgen können, der ebenfalls nicht vorlag.
Abschließend möchte ich auf die in Ihrem Antrag angesprochene Farbaktion eingehen. Diese beruhte auf bürgerschaftlichem Engagement während der Testphase und wurde aus Mitteln des Stadtbezirksbudgets gefördert. Die Planung und Umsetzung der Maßnahme sowie die Vergabe etwaiger Aufträge oblagen dem externen Zuwendungsempfänger bzw. der empfangenden Personengruppe und erfolgten eigenverantwortlich. Im Übrigen wurde die Thematik bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 17156 „Antrag gem. § 60 Abs. 5 GeschO Farbdebakel Weißenburger Straße“ in der Vollversammlung des Stadtrats behandelt.
Die Ergebnisse der Testphase sowie der begleitenden Untersuchungen wurden am 27.1.2026 im Rahmen einer öffentlichen Abschlussveranstaltung vorgestellt. Sie bilden nun die Grundlage für die weitere fachliche undpolitische Bewertung sowie für Entscheidungen zur zukünftigen Entwicklung der Weißenburger Straße.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.