Hexengarten erhalten!
Antrag Stadträte Leo Agerer, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl, Alexander Reissl und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.2.2026
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ.Florenz) Elisabeth Merk:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich hier um ein laufendes Bauantragsverfahren handelt. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Mit o.g. Antrag wird die Stadtverwaltung beauftragt den Kleingartenverein NW 16 bei der Beantragung der Freischankflächenerlaubnis für die bestehende Teilfläche zu unterstützen.
Der Verein beantragte nun für die Freischankfläche eine nachträgliche Baugenehmigung zu erteilen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden Auflagen des Naturschutzes gefordert sowie die Vorlage eines qualifizierten Baumbestandsplanes. Dies stelle für den Verein eine finanzielle Überforderung dar.
Zu Ihrem Antrag vom 17.2.2026 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Im Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde der o.g. Bauantrag für die „Erweiterung von Lager- und Freischankflächen in einem best. Restaurantbetrieb „Hexengarten“ behandelt.
Im Zuge der nochmaligen Überprüfung des Antrages, aufgrund der o.g. Eingabe, wurde die ursprünglich genannte Forderung bezüglich des Naturschutzes, von der zuständigen Fachstelle, nun zurückgenommen. Die Baugenehmigung für die o.g. Maßnahme wurde daher jetzt mit Datum vom 30.3.2026 erteilt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.