Ein Solarradweg für die Heidemannstraße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Mo Lüttig, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka und Felix Sproll (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 10.12.2025
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Schreiben vom 10.12.2025 haben Sie Folgendes beantragt:
„Die SWM werden gebeten, die neuen Rad-/Gehwege auf der nördlichen und südlichen Seite der Heidemannstraße mit Solarmodulen zu überdachen.
Optimalerweise sollen direkt vor Ort (städtische) Abnehmer für den dort gewonnen Strom gefunden werden, beispielsweise die Schulen in Neufreimann. Die Schule würde dann direkt von dem günstig erzeugten Strom, bzw. niedrigem Strompreis ohne vorherige Einspeisung ins übergeordnete Stromnetz profitieren können.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Der Einsatz von Photovoltaik auf Radwegen hat bereits in Freiburg überzeugende Ergebnisse gezeigt. Dort werden am Rand des Messegeländes die Labore des Fraunhofer-Instituts mit der durch den Solarradweg erzeugten Energie versorgt. Ein vergleichbares Konzept könnte auch in der Heidemannstraße umgesetzt werden. Die gewonnene Solarenergie könnte insbesondere für die nahe gelegenen Schul- und Bildungseinrichtungen genutzt werden. Darüber hinaus würden die installierten Solarmodule an heißen Sommertagen einen angenehmen Schatten auf dem Radweg spenden und so die Aufenthalts- und Nutzungsqualität erhöhen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) unterstützt die Intention des Antrages, Verkehrsflächen mit Photovoltaikanlagen zu überbauen.
Zur Erreichung der Münchner Klimaschutzziele und zur Umsetzung der PV-Ausbauziele des Masterplans Solares München ist weiterhin eine deutliche Steigerung der installierten PV-Leistung erforderlich. Für das Stadtgebiet bedeutet dies, dass weitere alternative Flächen für die Errichtung von PV-Anlagen erschlossen werden müssen, da die Dachflächen allein aufgrund der erheblichen Flächenkonkurrenz auf den Dächern perspektivisch nicht ausreichen werden, um die im Masterplan Solares München festgeschriebenen PV-Ausbauziele zu erfüllen. Neben den bereits gängigen PV-Dachanlagen und zunehmend auch Fassaden- oder gebäudeintegrierten PV-Anla-gen stellt die Nutzung von Straßen oder Radwegen als Trägerstrukturen für PV-Anlagen einen innovativen Ansatz dar, um erneuerbare Erzeugungskapazitäten auf bereits vorhandenen Flächen zu erschließen. Die Vorteile von überdachten Solarwegen sind – neben dem Strombezug aus erneuerbaren Energiequellen – eine optimierte Radwege- und Fahrqualität durch einen überdachten Regen-, Sonnen- und Windschutz.
In der Stadt Freiburg wurde im März 2024 der erste überdachte Solarradweg in Europa ans Netz angeschlossen. Dieses Beispiel zeigt, dass eine PV-Anlage über einem Radweg möglich ist. Der Strom des Freiburger Solarradweges wird an das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) geliefert, dass die PV-Anlage wissenschaftlich auswertet und zudem die Umsetzung mit Fachwissen unterstützt hat. Im Gespräch mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz hat das Fraunhofer ISE für ein mögliches Pilotprojekt in München bereits seine Unterstützung angeboten. Die Stadt Freiburg hat darüber hinaus hervorgehoben, dass für die Realisierung ihrer Anlage sowohl die Standortwahl als auch die Auswahl eines geeigneten Stromabnehmers für einen sicheren, wirtschaftlichen Rahmen grundsätzlich notwendig und erforderlich war, ebenso wie eine zielgerichtete und lösungsorientierte Zusammenarbeit aller beteiligten Fachstellen mit dem kommunalen Energieversorger.
Da im oben genannten Antrag explizit die SWM gebeten werden, den Fahrradweg zu überbauen und öffentliche Verkehrsflächen in der Zuständigkeit des Baureferats und Mobilitätsreferats liegen, hat das Referat für Klima- und Umweltschutz die unten aufgeführten Referate um eine Stellungnahme gebeten.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt wie folgt Stellung:
„Die Einrichtung und der Betrieb eines Solarradwegs gehört nicht zu den Geschäftsfeldern der Stadtwerke München (SWM) und es ist auch nicht geplant, dies zukünftig als Geschäftsmodell zu etablieren. Unabhängig davon erfordert die Bewertung des vorgeschlagenen Projekts zur Überdachung der neuen Rad- und Gehwege in der Heidemannstraße eine umfassende Prüfung der technischen, wirtschaftlichen und baulichen Rahmenbedingungen. Eine belastbare Einschätzung setzt insbesondere Angaben zur Größenordnung, zu den Leistungsdaten sowie zu den Investitions- und Betriebskosten voraus. Da diese Informationen derzeit nicht vorliegen, können die SWM das Vorhaben aktuell nicht fundiert bewerten. Sollte das Projekt dennoch weiterverfolgt werden, empfehlen die SWM, zunächst eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie zu beauftragen. Diese istaus Sicht der SWM der notwendige nächste Schritt, um Chancen und Risiken vollständig bewerten zu können.
Wir bedauern, dass dem Stadtratsantrag derzeit nicht entsprochen werden kann, da ein solches Projekt nicht Bestandteil des Geschäftsmodells der SWM ist und ohne eine weitergehende Grundlagenprüfung durch die SWM nicht bewertet werden kann.“
Das Mobilitätsreferat nimmt wie folgt Stellung:
„Mit Photovoltaikanlagen überdachte Radwege erfüllen gleichermaßen die übergeordneten Zielstellungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung, der Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Nutzbarkeit von Radwegen. Sie können sowohl vor starken Wetterereignissen wie Regen und Hitze schützen und zeitgleich einen Beitrag zur Energiewende leisten. Darum wird grundsätzlich die Idee vom Mobilitätsreferat unterstützt und ist gerne gesehen.
Da sich in diesem Fall bereits ein planfestgestelltes und fast im Bau befindliches Projekt (Tram Münchner Norden) im Prozess befindet, wird eine nachträglich einzuplanende Überdachung als schwierig gesehen. Weitere Verzögerung des Projektes Tram Münchner Norden sollten vermieden werden, um eine angemessene ÖPNV-Anbindung von Neufreimann zu gewährleisten. Durch die erforderlichen Stützen für eine solche Überdachung würde es zudem zu einer Reduzierung der nutzbaren Rad- und/oder Gehwegbreiten kommen.
Dies ist insbesondere in der Heidemannstraße abzulehnen, da sich aufgrund eines Änderungsantrages für einen zusätzlichen Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg, die Gehwegbreite – schon unterhalb des Mindestmaßes – auf 2,25m reduziert hat.
Einen Pilotversuch an anderer geeigneter Stelle mit größerer Flächenverfügbarkeit sehen wir positiv. Zu den baulichen Erfordernissen einer solchen Überdachung – Abmessungen und Abstand der Stützen – wäre das Baureferat einzubeziehen. Auch hier müssten die verkehrssicherheitstechnischen Belange vorab geklärt werden.
Aus Sicht der strategischen Radverkehrsplanung ist ein überdachter Radweg (mit oder ohne Solarmodule) vor allem dann sinnvoll, wenn es starke Quelle-Ziel-Beziehungen gibt. Ein Beispiel hierfür wäre die Strecke von einem ÖPNV-Knotenpunkt zu einem großen Arbeitgeber. Der Schutz vorWitterung steht hier im Vordergrund und kann dazu führen, dass mehr Menschen das Fahrrad für den Weg zur Arbeit nutzen.“
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
„Der beantragte Bau einer Photovoltaik-Überdachung entlang der Heidemannstraße ist als äußerst kritisch zu betrachten.
Die Heidemannstraße stellt eine Hauptverkehrsstraße mit übergeordneter Verbindungsfunktion dar. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Verkehrssicherheit, klare Sichtbeziehungen, ausreichende Lichtraumprofile sowie die uneingeschränkte Nutzbarkeit für Rettungs- und Einsatz- und Unterhaltsfahrzeuge, auch im Bereich des Fuß- und Radweges.
Im Zuge der Neuplanungen der Tram im Münchner Norden haben die SWM/MVG bereits Baurecht für die Tramtrasse mit einer völligen Neuaufteilung des Straßenraums erhalten. Die geplante regelkonforme Breite des Fuß- und Radwegs bietet zwischen Fahrbahn und Straßenbegrenzungslinie keinen Platz für eine zusätzliche Tragkonstruktion. Die einschlägigen technischen Regelwerke (u.a. RASt, ERA) sind vollumfänglich einzuhalten.
Zudem ist dieser Bereich auch in der Neuplanung durch zahlreiche unterirdische Leitungen (Wasser, Strom, Telekommunikation u.a.) belegt. Eine Gründung der Tragkonstruktionen würde erhebliche Eingriffe in diese Leitungstrassen erfordern.
Aufgrund der engen Spartenlagen und eines großen Hauptsammlers der MSE im Fahrbahnbereich ist bereits heute eine Versickerung des in diesem Bereich anfallenden Niederschlagswassers nicht möglich. Auch die Entwässerung der Solarmodule müsste mutmaßlich aufwändig an den Kanal angeschlossen werden.
Aufgrund der straßenbegleitenden Bahnstromleitung (Freileitung) auf der Südseite sind sowohl elektrotechnische (Schutzzone, Erdung) als auch wartungstechnische Randbedingungen (z.B. Anfahrbarkeit der Maste) zu beachten, welche mit DB Energie zu klären sind.
Zudem verschattet die Überdachung der Geh- und Radwege die vorhandene Straßen- und Wegebeleuchtung bei Nacht. Um in diesem Fall dennoch die erforderlichen Beleuchtungsstärken gemäß DIN 13201 auf den Geh- und Radwegen einzuhalten, wären zusätzliche Geh- und Radweg-leuchten erforderlich. Dadurch entstünden zusätzliche Investitionskosten und zusätzlicher Energiebedarf.
Mit Änderungs-/Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktionen Die Grünen/Rosa Liste/Volt und SPD zum Beschluss des Bauausschusses vom 28.10.2025, Neubau einer Lärmschutzwand (Teil C West) entlang der Heidemannstraße (südlich) – ehemalige Bayernkaserne (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 17743) wurde unter Punkt 6 neu gefordert:
„Das Baureferat wird beauftragt, in Abstimmung mit der DB Baumpflanzungen auf den Flächen des Bebauungsplanes Neufreimann nördlich der Lärmschutzwand zu prüfen.“
Die Abstimmungen mit der DB ergaben, dass die Pflanzung von Bäumen nördlich der Lärmschutzwand im Schutzbereich der 110 Kv-Leitung auf der Gesamtlänge des Bebauungsplangebietes Neufreimannes, zwischen Paracelsusstraße und Maria-Probst-Straße grundsätzlich möglich ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Umsetzung der Baumpflanzungen zwischen der Lärmschutzwand und den öffentlichen Verkehrsflächen dazu führen würde, dass die Baumkronen die Solarmodule über den Geh- und Radwegen beschatten und damit deren Leistungsfähigkeit einschränken würde.“
Aus den drei Stellungnahmen lässt sich aus Sicht des Referats für Klima- und Umweltschutz folgendes Fazit ziehen:
Eine PV-Überdachung von Radwegen wird unterstützt, ist aber mit Herausforderungen verbunden.
Aufgrund des oben genannten Stadtratsbeschlusses (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 17743) wird im Süden des Radweges an der Heidemannstraße eine Baumreihe gepflanzt. Langfristig würden die Baumkronen die Solarmodule über dem Radweg an dem beantragten Standort beschatten und damit deren Leistungsfähigkeit einschränken, sodass ein wirtschaftlicher Betrieb voraussichtlich nicht möglich ist. Zudem ist der Standort aufgrund der geplanten Trambahnstrecke und den damit verbundenen engen Platzverhältnissen nicht ideal. Da die Schule in direkter Nachbarschaft bereits mit einer PV-Anlage ausgestattet ist, müsste für einen wirtschaftlichen Betrieb voraussichtlich ein anderer Abnehmer für die Solarenergie gefunden werden.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz empfiehlt demzufolge an einem anderen, besser geeigneten Standort – beispielsweise an Nebenstraßen mit ausreichender Besonnung und mit einem Energieabnehmer wie Schu-len oder Kindertagesstätten, die beispielsweise aufgrund des Denkmalschutzes keine PV-Anlage am Gebäude realisieren können – eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, um Chancen und Risiken vollständig bewerten zu können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.