Nach der Hitzewelle 2025 – Hitzeschutzmaßnahmen für 2026 beschleunigen
Anfrage Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) vom 22.12.2025
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Eine Studie, die während der Hitzewelle im Juni und Juli 2025 durchgeführt wurde und auf die u.a. die SZ aufmerksam gemacht hat, hat in 12 europäischen Großstädten eine erhebliche Anzahl zusätzlicher Sterbefälle (Übersterblichkeit) während dieser Phase identifiziert. Demnach gab es von 23. Juni bis 2. Juli dreimal so viele wie normalerweise zu erwarten wären. Wir alle werden älter, und wir alle können jederzeit von Krankheit und Behinderung heimgesucht und dadurch weniger belastbar werden. Die Probleme im urbanen Hitzeschutz sind bekannt, aber es tut sich zu wenig. Es gibt zu wenig Schatten, zu wenige Bäume, insbesondere zu wenig fassadennahe Großbäume. Es gibt ältere Gebäude ohne Isolierverglasung und Dämmung, neue Gebäude ohne schützende Dachüberstände, Vordächer und Balkone oder sogar ohne Rollläden (z.B. Neubauten Münchner Wohnen Karlingerstraße).
Manches entwickelt sich sogar negativ, z.B. dass bei neuen Gebäuden fassadennahe oder überhaupt auf dem Baugrundstück befindliche Großbäume kaum mehr gepflanzt werden, da bis zur Grundstücksgrenze mit Tiefgaragen unterbaut wird und Großbäume wegen der Haftung (Verkehrssicherungspflicht) gepflegt und im Blick behalten werden müssen.“
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Gesundheitsreferates, des Baureferates und des Kreisverwaltungsreferates wie folgt:
Frage 1:
Welche Möglichkeiten sehen Sie, kurzfristige Maßnahmen zum Hitzeschutz für 2026 umzusetzen?
Antwort:
Das Gesundheitsreferat nimmt wie folgt Stellung:
Der fortschreitende Klimawandel ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden und stellt eine zentrale gesundheitspolitische Herausforderung dar. Besonders urbane Räume sind zunehmend von Hitzebelastungen und deren gesundheitlichen Auswirkungen betroffen.Vor diesem Hintergrund ist auch das Gesundheitsreferat seit Anbeginn beteiligt an dem ressortübergreifenden städtischen Klimaanpassungskonzept, welches im Jahr 2016 erstmals vom Stadtrat beschlossenen wurde.
Dabei werden sowohl Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels als auch Maßnahmen zum Klimaschutz verfolgt. Langfristig wirksame bauliche/städtebauliche, naturschutzorientierte Ansätze, einschließlich sogenannter Schwammstadt-Konzepte erfordern jedoch einen erheblichen zeitlichen Vorlauf und sind kurzfristig nur eingeschränkt umsetzbar. Um auch gegenwärtig einen wirksamen Beitrag zum vorbeugenden Gesundheitsschutz und zur Klimaanpassung zu leisten, setzt das Gesundheitsreferat ergänzend auch in kurzer Zeit realisierbare Hitzeschutzmaßnahmen, insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen, um.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Hitzeschutzmaßnahmen ist die umfassende Information und Sensibilisierung der Zielgruppen zu präventivem und gesundheitsförderndem Verhalten bei hohen Temperaturen. In diesem Zusammenhang kommt auch der Aufklärung über gesundheitliche Risiken durch UV-Strahlung besondere Bedeutung zu. Das Gesundheitsreferat setzt hierbei auf bewährte Kommunikationsinstrumente, darunter gezielte Aufklärungsaktionen, Kooperationen mit Fachverbänden, beispielsweise mit der Bayerischen Landesärztekammer, sowie die Verteilung zielgruppenspezifischer Informationsmaterialien.
Ergänzend hierzu werden Beratungsangebote und Vorträge zu gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze sowie UV-Strahlung im Rahmen der Stadtteilgesundheit, in Alten- und Servicezentren und Kinderbetreuungseinrichtungen platziert. Darüber hinaus wird das Thema Hitzeschutz im Kontext der umweltmedizinischen Beratung, der Schuleingangsuntersuchungen sowie anlässlich besonderer Aktionstage wie dem Münchner Sportfestival oder dem Tag der Daseinsvorsorge aufgegriffen.
Aktuelle Hinweise zum Hitzeschutz und entsprechenden Verhaltensempfehlungen werden über die Internetseite des Gesundheitsreferates (muenchen.de/hitze) sowie über weitere Medien kommuniziert. Auf Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes hat das Gesundheitsreferat zudem ein Hitzewarnsystem eingerichtet, das bei drohenden Hitzeereignissen eine frühzeitige Benachrichtigung relevanter Institutionen ermöglicht. Insbesondere medizinische und pflegerische Einrichtungen werden hierbei mit aktuellem und geeignetem Informationsmaterial unterstützt. Als weitere wichtige und niederschwellige Orientierungshilfe im Rahmen der vom Gesundheitsreferat initiierten Hitzeschutzmaßnahmen wurde im August 2024 die digital verfügbare „Karte kühler Orte“ veröffentlicht. Dieseweist neben beschatteten Grünflächen und Friedhofsgrünanlagen auch Bibliotheken, Kirchengebäude, Einkaufszentren sowie weitere Einrichtungen mit erwartbar niedrigerer Lufttemperatur aus. Die Karte ist über das Geoportal der Landeshauptstadt München online abrufbar
(https://geoportal.muenchen.de/portal/kuehle_orte/) und auch mit oben genanntem Internetauftritt des Gesundheitsreferats verlinkt; sie wird fortlaufend aktualisiert sowie bedarfsgerecht weiterentwickelt.
Die Bestrebungen des Gesundheitsreferates leisten damit einen wichtigen Beitrag zur situativen Bewältigung akuter gesundheitlicher Auswirkungen infolge von Hitzeperioden. Sie ersetzen jedoch naturgemäß nicht strukturelle Maßnahmen, insbesondere bauliche Anpassungen und umfassende Maßnahmen zum Klimaschutz. Vielmehr sind sie in die gesamtstädtische Strategie zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels eingebettet, zu der auch zahlreiche mittel- und langfristig ausgerichtete Maßnahmen des Baureferates, des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und des Referates für Klima- und Umweltschutz, wie z.B. Baumpflanzungen, Stadtbegrünung und die Entwicklung umfangreicher städtebaulicher Konzepte zählen. All dies erfolgt im Rahmen eines koordinierten, ressortübergreifenden Vorgehens zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels und zum präventiven Klimaschutz.
Frage 2:
Wo muss bei den mittel- und langfristigen Maßnahmen nachgesteuert werden?
Antwort:
Die Stadt München reagiert bereits seit Jahren auf die Folgen des Klimawandels. Dabei wird das Thema Hitzeprävention auf gesamtstädtischer und insbesondere planerischer Ebene bereits verfolgt.
Der Münchner Stadtrat hat 2016 zu diesem und vielen weiteren Themen ein Maßnahmenkonzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschlossen. Das Konzept wurde mit dem Monitoringbericht von 2021 abgeschlossen und bildete die Grundlage für die Erste Fortschreibung des Münchner Klimaanpassungskonzepts (2022). Sowohl im ersten Konzept als auch in der Fortschreibung wird das Thema Hitzeschutz und Klimaresilienz in Planungen integriert. Zudem wird das Thema Hitze explizit im Rahmen der Arbeitsgruppe Gesundheit des Klimaanpassungskonzepts unter der fachlichen Leitung des Gesundheitsreferats und mit Beteiligung des Referats für Klima- und Umweltschutz, des Sozialreferats sowie Kreisverwaltungsreferats in mittel- und langfristigen Maßnahmen aufgegriffen.Die Erste Fortschreibung des Münchner Klimaanpassungskonzepts befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase und geht ab 2027 in den Monitoring- und nächsten Fortschreibungsprozess. Insbesondere die AG Gesundheit ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und wird bereits in diesem Jahr noch durch zusätzliche Beteiligung des Referats für Bildung und Sport sowie des Kulturreferats und den Geschäftsbereich Tourismus des Referats für Arbeit und Wirtschaft verstärkt. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung von integrierten, kurz- und langfristigen Maßnahmen zum Hitzeschutz für Münchens Bewohner*innen und Besucher*innen.
Weiterführende Informationen und Dokumente finden Sie unter: https://stadt.muenchen.de/infos/stadtklima-klimaanpassung.html
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Baumpflanzungen stellen ein sehr geeignetes und nachhaltiges Mittel der Wahl zur Klimaanpassung im öffentlichen Raum dar. Überall dort, wo technisch im Einzelfall die Fundamentierung einer umfassenden Verschattungsanlage möglich wäre, kann auch ein Baum gepflanzt werden.
Durch Verdunstung von bis zu 400 Litern Wasser pro Baum täglich über die Blattoberflächen und durch Verschattung tragen Bäume aktiv zur Abkühlung bzw. geringeren Aufheizung des Stadtklimas bei. Bäume spenden im Sommer den gewünschten Schatten und lassen im Winter ohne Belaubung wärmende Sonnenstrahlen durch – ohne zusätzlichen logistischen und personellen Aufwand. Bäume binden Kohlenstoff und bieten im dichten urbanen Umfeld vielen Tierarten Lebensraum und Nahrung. Zur Förderung der Biodiversität im urbanen Raum und dem damit verbundenen Naturerleben sind Bäume daher konkurrenzlos. Auch in gestalterischer Hinsicht ist Bäumen als natürliches und bewährtes Element des Straßenraums gegenüber technischen Einrichtungen der Vorzug zu geben. Das gilt generell und besonders in den dichten Innenstadtbereichen Münchens, die sich aufgrund ihres hohen Anteils an versiegelten Flächen in den Sommermonaten besonders aufheizen.
Um der Hitzebelastung entgegenzuwirken, hat sich die LHM zum Ziel gesetzt, die Nutzung des öffentlichen Raumes durch eine 30%ige Baumkronenüberdeckung langfristig für die Münchner*innen zu sichern. Grundlage dafür bildet das vom RKU vorgelegte Konzept „Klimaresilientes München 2050 - Konkretisierung der Ziele der Klimaanpassung in München“ (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 15584). Mit dem Stadtratsbeschluss vom 2.7.2025 wurden u.a. das Baureferat und das Mobilitätsreferat gebeten, bei der Neu- und Umgestaltung von Straßen und öffentlichen Plätzen im Rahmen ihrer jeweiligen Fachplanungen ab sofort eine Baumkronenüberschirmung von 30% zugrunde zu legen. Bei Maßnahmen ohne neue Raumaufteilung ist ein positiver Beitrag zur Zielwerterreichung anzustreben.
Eine relevante Klimaanpassung über Baumpflanzungen zu erreichen, stellt jedoch eine enorme Herausforderung dar. Neben Fragen der Priorisierung und Fokussierung, der Akzeptanz von Parkplatzverlusten oder der Begrünung denkmalgeschützter Altstadtbereiche etc. ist in erster Linie die Finanzierung der notwendigen Baumpflanzungen herausfordernd. So werden für die Schaffung eines neuen nachhaltigen Baumstandortes im versiegelten Straßenraum in München, in Abhängigkeit des notwendigen baulichen Eingriffs, aktuell zwischen 20.000 € und 60.000 € veranschlagt. Für eine relevante Klimaanpassung im Stadtgebiet innerhalb des Mittleren Rings müssten rd. 72.000 Bäume neu gepflanzt werden.
Um Mittel für Baumneupflanzungen zu sichern, hat das Baureferat dem Stadtrat vorgeschlagen, die bestehenden Baumpflanzpauschalen in revolvierende Pauschalen umzuwandeln und eingegangene Fördermittel (wie z.B. im Rahmen des KfW-Bank-Programms „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“) als zusätzliche Ausgabemittel für Baumpflanzungen zu verwenden (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 17957 Mehrjahresinvestitionsprogramm für die Jahre 2025-2029 mit verbindlicher Planung für 2030 für das Baureferat). Diesem Vorschlag wurde am 17.12.2025 zugestimmt. Jedoch sind weitere finanzielle Mittel erforderlich.
Frage 3:
Können Sie die Möglichkeit nutzen, dass Sie als Oberbürgermeister Maßnahmen zum Hitzeschutz in eigener Zuständigkeit anordnen, weil es sich um den Schutz der Zivilbevölkerung handelt (siehe Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Spiegelstr. 2 Bay. Gemeindeordnung)? Dort heißt es: Die erste Bürgermei- sterin oder der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die den Gemeinden durch ein Bundesgesetz oder auf Grund eines Bundesgesetzes übertragenen hoheitlichen Aufgaben in Angelegenheiten … des Schutzes der Zivilbevölkerung, soweit nicht für haushalts- oder personal- rechtliche Entscheidungen der Gemeinderat zuständig ist.
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat nimmt dazu wie folgt Stellung:
Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Spiegelstr. 2 Bay. Gemeindeordnung ermächtigt den Oberbürgermeister zum Vollzug von bundesgesetzlich geregelten hoheitlichen Aufgaben im Verteidigungsfall. Der im Antrag thematisierte Hitzeschutz ist davon nicht erfasst.Unabhängig von der dargestellten kommunalrechtlichen Zuständigkeitsfrage ist darauf hinzuweisen, dass Maßnahmen zum Hitzeschutz in der Stadtverwaltung sachgerecht nur referatsübergreifend entwickelt werden können. Insbesondere das Gesundheitsreferat sowie das Personal- und Organisationsreferat sind im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gefordert, eigene fachliche Regelungen und Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Die Unterabteilung Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement erhebt hierbei keinen Anspruch auf fachliche Federführung in diesen originären Aufgabenfeldern. Sie steht jedoch – ergänzend zu ihren gesetzlichen Aufgaben im Bevölkerungsschutz und im Krisenmanagement im Sinne des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) – für Beratung in Fragen des Krisenmanagements zur Verfügung.
Extreme Hitzeereignisse können bei entsprechender Intensität, Dauer oder Kumulierung mit weiteren Belastungsfaktoren eine krisenhafte Lage darstellen. Vor diesem Hintergrund kann eine frühzeitige Einbindung des Bevölkerungsschutzes insbesondere dazu beitragen, Vorsorgeüberlegungen, Eskalationsszenarien sowie Schnittstellen zwischen Regelbetrieb und Krisenorganisation strukturiert mitzudenken und an bestehende Krisenstrukturen der Landeshauptstadt München anzubinden.