Das Sozialreferat kritisiert die aktuellen Vorschläge der Bundesgesundheitsministerin zur Reform der Pflegeversicherung und befürchtet erhebliche Nachteile und finanzielle Belastungen für viele Betroffene und ihre Angehörigen. Vor allem die geplante Reduzierung der ohnehin bescheidenen Rentenversicherungszahlungen für pflegende Angehörige sei ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, sagt Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „In der Landeshauptstadt werden aktuell fast 22.000 pflegebedürftige Menschen zu Hause von Angehörigen versorgt. Ohne diese Menschen, die sich zu Hause für ihre Angehörigen aufopfern, würde die pflegerische Versorgung in unserem Land zusammenbrechen. Dass die Ministerin die Rentenbeiträge für diese Gruppe kürzen will, führt aber ausgerechnet dazu, dass pflegende Angehörige noch stärkeren Armutsrisiken im Alter ausgesetzt sein werden, als sie dies bereits jetzt schon sind. Damit trifft es die Falschen. Dies bedarf dringend einer Korrektur.“
Das Sozialreferat kritisiert außerdem die geplante zeitliche Streckung der Entlastung bei den Eigenanteilen. Dies führt nach Überzeugung des Referats zu einer insgesamt noch höheren finanziellen Belastung der Betroffenen. Bereits heute liegt der Eigenanteil in München im ersten Jahr durchschnittlich bei rund 3.800 Euro im Monat.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir hatten hier immer eine spürbare Entlastung gefordert, um das Armutsrisiko für pflegebedürftige Menschen zu reduzieren. Der Vorschlag führt nun jedoch zum Gegenteil. Als Lösungsansatz haben wir bereits mehrfach vorgeschlagen, dass die Länder die Investitionskosten verlässlich und verbindlich für alle Betroffenen übernehmen, weil allein damit für die Betroffenen eine Entlastung um rund 500 Euro pro Monat möglich wäre. Ebenso sollten die Krankenkassen endlich für die Kosten der Behandlungspflege in den vollstationären Einrichtungen aufkommen und somit zu einer weiteren Entlastung der Pflegebedürftigen beitragen. Bevor Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiter belastet werden, müssen zunächst diese Möglichkeiten für eine Entlastung und Kostenreduzierung ausgeschöpft werden.“ Die Sozialreferentin äußerte zudem ihre Sorge darüber, dass vorgesehene Neuerungen, wie die „intensivierte Beratung und Begleitung“ womöglich Lasten auf die kommunale Ebene verschieben und zudem die vorgesehenen Leistungsminderungen nicht kompensieren würden. Auch wenn das Sozialreferat grundsätzlich Verständnis für die finanzielle Situation der Pflegeversicherung habe, dürfe das Ergebnis der Reformüberlegungen nicht zu Lasten derer gehen, die am stärksten auf Unterstützung angewiesen seien: die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die sie pflegen. Eine entsprechende Überarbeitung der bisherigen Vorschläge im weiteren parlamentarischen Verfahren sei daher dringend geboten.