Klarer Schutz von afghanischen Menschen in München und überall! –
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Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 13.11.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 13.11.2025, in dem Sie die Situation afghanischer Menschen in München nach der Machtübernahme der Taliban und die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Bedenken beschreiben.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege, im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters, Folgendes mit:
Punkt 1:
Die Landeshauptstadt München bekennt sich ausdrücklich zum Schutz aller in München lebenden Menschen afghanischer Herkunft vor einer möglichen Gefährdung durch die Weitergabe personenbezogener Daten an die Taliban oder mit ihnen verbundene Stellen.
Antwort:
Die Landeshauptstadt München legt großen Wert auf den Schutz und die Sicherheit aller gefährdeten Personengruppen in unserer Gesellschaft.
Durch die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) stellen wir sicher, dass personenbezogene Daten nur im Rahmen einer gesetzlichen Grundlage oder einer entsprechenden Bevollmächtigung verarbeitet und weitergegeben werden. Diese gesetzlichen Regelungen legen klare Richtlinien fest, die den Umgang mit personenbezogenen Informationen regeln, und verpflichtet die verantwortlichen Stellen dazu, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Eine Gefahr des unberechtigten Zugriffes auf personenbezogene Daten besteht daher nicht.
Punkt 2:
Die Stadt München setzt sich beim Freistaat Bayern und beim Bund dafür ein, dass verbindliche Regelungen geschaffen werden, die eine Weitergabe personenbezogener Daten an das afghanische Regime ausschließen.
Antwort:
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird umfassend in Antwort 1 beschrieben.
Punkt 3:
In Zusammenarbeit mit Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen soll geprüft werden, ob Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote geschaffen werden können, um afghanischen Geflüchteten Sicherheit im Umgang mit ihren Daten zu geben.
Antwort:
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) des Kreisverwaltungsreferates steht in unterschiedlichen Formaten mit Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen im ständigen Austausch und wird an geeigneter Stelle für die zugrundeliegende Problematik sensibilisieren.
Punkt 4:
Die Stadt richtet eine niedrigschwellige, bei Bedarf anonyme Anlaufstelle ein, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie befürchten, dass ihre Daten unzureichend geschützt sind, unzulässige Anfragen gestellt wurden oder Behördenkontakte zu Talibannahen Stellen bestehen.
Antwort:
Die Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt München ist zuständig für alle Fragen, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch Dienststellen der Landeshauptstadt München betreffen.
Anlaufstelle für betroffene Bürger*innen ist die Zentrale Stelle Betroffenenrechte bei dem behördlichen Datenschutz der Landeshauptstadt München. Sie erreichen die behördliche Datenschutzbeauftragte unter:
Landeshauptstadt München
Datenschutzbeauftragte der LHM
Marienplatz 8
80331 München
E-Mail: datenschutz@muenchen.de; betroffenenrechte@muenchen.de
Hinweise der Landeshauptstadt München zum Datenschutz
Jedes städtische Referat verfügt darüber hinaus über eine*n eigene*n Datenschutzbeauftragte*n.Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.