Sicherheit an Tramhaltestellen erhöhen: Fahrgäste und Schulkinder besser schützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Beppo Brem, Lyn Faltin, Mona Fuchs, Judith Greif, Ursula Harper, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Mo Lüttig, Gudrun Lux, Angelika Pilz-Strasser, Florian Schönemann, Christian Smolka und Felix Sproll (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 2.12.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie: Die Landeshauptstadt München soll unverzüglich auf Basis der Vision Zero ein Handlungsprogramm für einen besseren Schutz an Trambahnhaltestellen erarbeiten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Unsere oberste Leitlinie in der Verkehrssicherheitsarbeit ist die „Vision Zero“ – das klare Ziel, langfristig keine Toten oder Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr zu verzeichnen. Das Mobilitätsreferat arbeitet mit Nachdruck daran, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Jeder Todesfall im Straßenverkehr ist einer zu viel.
Um die grundsätzliche Sicherheit von Haltestellen im Münchner Verkehrsgeschehen objektiv bewerten zu können, haben wir das Unfallgeschehen der letzten fünf Jahre (2021–2025) im Zusammenhang mit Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs stadtweit detailliert ausgewertet. Im Ergebnis zeigt sich, dass es dort keine Häufungen von Unfällen gibt. Trotz der schweren und tragischen Unfälle an den Haltestellen Donnersbergerstraße im Mai und November 2025 und Leonrodplatz im Juli 2023, ist das Unfallgeschehen an Haltestellen in München grundsätzlich als unauffällig zu bewerten.
Dennoch hat die MVG unmittelbar nach dem erneuten Unfall an der Tramhaltestelle Donnersbergerstraße am 7.11.2025, bereits Maßnahmen veranlasst:
Die Haltestelle wurde mit einem Geländer gesichert und zusätzlich wurden Schutzpoller an der Haltestelle installiert, um den Wartebereich baulich zu sichern.Parallel dazu wurde für den Bereich der Tramhaltestelle Donnersbergerstraße inzwischen die Einführung von Tempo 30 verkehrsrechtlich angeordnet.
Im Einzelfall und bei Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Haltestellen auf 30 km/h begrenzt werden. Pauschal und ohne Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage ist dies jedoch stadtweit, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (§ 45 Abs. 9 StVO), nicht möglich. Haltestellen in Mittellage fallen zudem nicht unter den Ausnahmetatbestand einer erleichterten Anordnung von Tempo 30 (wie z.B. für Kindergärten, Schulen, usw.) in der seit dem 11.10.2024 geltenden reformierten StVO. Jeder Einzelfall muss nach der geltenden Rechtslage individuell geprüft und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten dann eine verhältnismäßige Lösung gesucht werden.
Auch die Hinweise, die Sie zur Schulwegsituation und zum Verhalten von Kindern im Haltestellenbereich gegeben haben, beziehen wir in die laufende Prüfung mit ein. Die Schulwegsicherheit ist ein zentrales Handlungsfeld unserer Verkehrssicherheitsarbeit. Dabei arbeiten wir eng mit Schulen, Polizei und weiteren Partner*innen zusammen, um sichere Mobilität für Kinder zu gewährleisten.
Bitte seien Sie versichert: Wir nehmen Ihr Anliegen mit der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit auf und verfolgen die Situation sehr intensiv weiter.
Außerdem haben wir uns zum Thema grundsätzliche Sicherheit an Tramhaltestellen mit der SWM/MVG abgestimmt und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Die SWM/MVG errichtet Tramhaltestellen im Auftrag der Landeshauptstadt München auf dem Grund der Landeshauptstadt München. Die dafür maßgeblichen Richtlinien in Bezug auf Gestaltung, Sicherheit und Barrierefreiheit sind u.a. in der BOStrab, der StVO und den verschiedenen Regelwerken für den Straßenbau festgehalten und dienen der Technischen Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern als Genehmigungsgrundlage für die Haltestellen.
Die Erhöhung der Sicherheit von Tramhaltestellen in Mittellage kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden:
- Haltestellen an den Fahrbahnrand verlegen: Erforderlich wären erhebliche Eingriffe in den gesamten Straßenraum der LHM durch die Neu- und Umplanung etlicher Tramhaltestellen im Netz. Aufgrund der nicht abschätzbaren Dauer und Kosten ist diese Maßnahme, auch vor dem Hintergrund der sehr angespannten Finanzlage von LHM und SWM/MVG,
auszuschließen.
- Eine robuste Trennung von Haltestellen und KFZ-Fahrbahnen an bestehenden und neu zu planenden Haltestellen: Bereits heute statten wir unsere neu errichteten und ausgebauten Haltestellen in Mittellage mit Trennelementen zur KFZ-Fahrbahn aus. Diese dienen der Fahrgaststromlenkung; es soll z.B. verhindert werden, dass bei hohem Fahrgastaufkommen Personen versehentlich oder absichtlich auf die Fahrbahn geraten oder nicht die vorgesehenen Zugänge nutzen. Diese Trennelemente sind jedoch nicht darauf ausgelegt, die Aufprallenergie eines Fahrzeugs abzufangen, das mit hoher Geschwindigkeit in eine Haltestelle rast. Erforderlich hierfür wäre eine Nachrüstung der Haltestellen mit massiven Pollern. Um den gesetzlichen Mindestanforderungen an Platzbedarf (Durchgangsbreiten) genüge zu tun, kann der dafür notwendige Raum nicht zulasten der Fahrgäste vom Haltestellenbereich abgezogen werden, sondern muss ggfs. über eine Neuaufteilung des Straßenraumes im Bereich der KFZ-Fahrbahnen erreicht werden. Auch hier sind Dauer und Kosten nicht abzuschätzen.
- Jedoch bieten sowohl die bestehenden Trennelemente als auch die
Wartehallen heute schon einen gewissen Schutz und können zwar keine schweren Unfälle verhindern, aber Unfallfolgen abmildern. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass zum einen nicht alle Haltestellen im Bestand über genügend Breite zur Nachrüstung verfügen, und zum anderen die Finanzierung völlig ungeklärt ist. Der Auftrag zur Nachrüstung abseits der planmäßigen Ertüchtigung muss inklusive der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel durch den Stadtrat erfolgen.
Außerdem arbeitet die MVG aktuell gemeinsam mit dem MOR an dem barrierefreien Ausbau der Tramlinien 12 und 20 und der Verlängerung der Tramhaltestellen. Mit dem barrierefreien Ausbau gehen auch erhöhte Sicherheitsstandards einher, z.B. breitere Haltestellen und Spritzschutzgeländer.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.