Sitzmöglichkeiten an den Haltestellen entlang der Fürstenrieder Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Delija Balidemaj, Alexandra Gaßmann, Dr. Michael Haberland, Dr. Evelyne Menges und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.8.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, dass entlang der Baustellen der Tram-Westtangente Sitzmöglichkeiten aus vorhandenen Beständen aufgestellt werden sollen.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 1.8.2025 teile ich Ihnen daher Folgendes mit:
In der Regel weisen barrierefrei ausgebaute Bushaltestellen folgende Merkmale auf:
- Uneingeschränkte Zugänglichkeit im Bereich der Einstiegshilfen für Rollstuhlfahrer
- Auffindbarkeit des Fahrzeuges ab Haltestelle (Auffindestreifen) an Tür 1
- Durchgangsbreite entlang der gesamten Haltestelle von mindestens 1,35 m
- Freie Bewegungsfläche von mindestens 2,40m vor Tür 2
- Erhöhter Bordsteinabstich von 18cm mit Sonderbordstein A18
- Einhaltung der maximal zulässigen Längs- und Querneigungen
- Besonderer Straßenbelag, der zu weniger Spurrillenbildung neigt
- Ermöglichen des kantenreinen Anfahrens durch ausreichende Anfahrbereiche bzw. Ausbildung als Haltestellenkap“ (aus: NVP der Landehauptstadt München – Themenfeld Qualitätskriterien)
Grundsätzlich besteht bei einer Haltestelle kein Anspruch auf eine Sitzmöglichkeit. Aus dem Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München – Themenfeld Qualität (NVP-Q) geht hervor, dass die Ausstattung der Haltestelle abhängig von ihrer Verkehrsbedeutung ist. Daraus resultieren unterschied-liche Haltestellenstandards. Eine Sitzmöglichkeit sollte nach örtlicher Möglichkeit an allen Haltestellen mit hoher Frequentierung oder hoher Umsteigebedeutung vorgesehen werden, was wohl auf die meisten Haltestellen entlang der Tram-Westtangente zutrifft. Grundsätzlich sind alle Haltestellen barrierefrei zu gestalten. Ein Ein- und Ausstieg auf der Straße sowie nach Möglichkeit auch auf den Radweg ist zu vermeiden. Allerdings erlaubt der NVP-Q auch Abweichungen in Abhängigkeit der örtlichen Machbarkeit. Vor allem in Baustellensituationen und deren rasch wechselnden Örtlichkeiten der Haltestellen, kann eine Barrierefreiheit nicht immer hergestellt werden.
Wir haben die Stadtwerke München GmbH/Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (SWM/MVG) darüber hinaus um Stellungnahme zu den genannten Örtlichkeiten gebeten, die uns Folgendes zu Ihrem Antrag vom 1.8.2025 mitgeteilt hat:
„Die SWM/MVG arbeiten fortlaufend daran, ihre Prozesse zu optimieren und versuchen gemeinsam mit der Verkehrsbehörde, die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer*innen bestmöglich zu berücksichtigen und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. So wird auch bereits mit Hochdruck daran gearbeitet, mobile Wartehallen entlang der Baustelle der Tram-Westtangente aufzustellen, um wartende Fahrgäste vor Witterungsbedingungen zu schützen und um insbesondere mobilitätseingeschränkten Fahrgästen wieder Sitzgelegenheiten bieten zu können.
An der Kreuzung Ammerseestraße/Fürstenriederstraße wurden bereits die ersten mobilen Wartehallen aufgestellt. Die Standorte Agnes-Bernauer-Straße (NO-Seite) und Holzapfelkreuth (NO-Seite) folgen spätestens zum Jahreswechsel, also nach Möglichkeit noch vor den bevorstehenden Schlechtwetterphasen in den kälteren Jahreszeiten. Die mobilen Wartehallen sind hier bereits auf Abruf und werden aufgestellt, sobald die Baustellensituation ausreichend Platz bietet.
Weitere mobile Wartehallen sind bereits in Bestellung, um den gesamten Streckenverlauf abdecken und um den Fahrgästen wieder mehr Komfort bieten zu können.“
Der Facharbeitskreis Mobilität im Behindertenbeirat der LHM begrüßt in seiner Stellungnahme den vorliegenden Stadtratsantrag und erklärt sich bereit, an einem Ortstermin teilzunehmen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.Die Stellungnahme des FAK Mobilität im Behindertenbeirat des Landeshauptstadt München vom 26.9.2025 kann abgreufen werden unter https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9230768#ergebnisse