Sichere Wiesn: Sofortiges K.-o.-Tropfen-Screening
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Judith Greif, Gudrun Lux, Clara Nitsche und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 1.10.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Mit Ihrem Antrag haben Sie das Referat für Arbeit und Wirtschaft aufgefordert, die Anforderungen und die Ausstattung der medizinischen Sanitätsstation im Servicezentrum auf der Theresienwiese hinsichtlich der Testung von K.-o.-Tropfen zu überprüfen. Da die stetige Weiterentwicklung der Sicherheit auf der Wiesn das oberste Ziel der Veranstaltungsorganisation ist, hat mein Referat mit den verschiedenen beteiligten Stellen ausführlich gesprochen und um eine Stellungnahme zum vorliegenden Antrag gebeten.
Zur Analyse und zum tieferen Verständnis hat die Aktion „Sichere Wiesn für Mädchen* und Frauen*” dieses Thema erneut dargestellt und folgende Bedarfe formuliert:
„Im Rahmen der Aktion „Sichere Wiesn für Mädchen* und Frauen*“ haben wir immer wieder Kontakt zu Klientinnen in unterschiedlichen Notsituationen. Wie Sie unseren Pressemeldungen, aber auch dem Antrag „Sofortiges K.o.-Tropfen-Screening“ von der Fraktion Die Grünen/ Rosa Liste/ Volt entnehmen können, beraten wir immer wieder auch Mädchen* und Frauen*, von denen wir vermuten, dass sie K.o.-Tropfen verabreicht, bekommen haben könnten. Als Verdachtsfälle listen wir nicht zwangsläufig alle Frauen*, die selbst mit der Vermutung zu uns kommen, betäubt worden zu sein. Vielmehr geht es darum, ob wir in einer fachlichen Einschätzung zu dem Ergebnis kommen, dies für realistisch zu halten. Wiederholt hatten wir beispielsweise Zweier- oder Dreier-Gruppen von Frauen* am Safe Space, die regelmäßig gemeinsam feiern gehen. Wenn eine der Frauen* körperlich in einem deutlich schlechteren Zustand ist als ihre Freundinnen, die sehr klar wirken und betonen, dass alle in der Gruppe ähnlich viel gegessen und getrunken hätten, und schildern, ihre Freundin noch nie in einem derartigen Ausnahmezustand erlebt zu haben, ist dies für uns ein wichtiger Hinweis darauf, dass der Frau* Substanzen zugeführt worden sein könnten.Die Aktion „Sichere Wiesn für Mädchen* und Frauen*“ hat im Rahmen eines präventiven Ansatzes 2025 Flyer entwickelt, die beispielsweise während des Pausenhofprojekts an Münchner Schulen oder in Jugendeinrichtungen verteilt werden. Wir versuchen damit für das Thema zu sensibilisieren und in der breiten Öffentlichkeit auf die Problematik aufmerksam zu machen. Inhaltlich haben wir versucht, die Formulierungen neutral und informierend zu halten und zu zeigen, dass es keinen Schutz vor K.o.-Tropfen gibt, sondern lediglich Maßnahmen, um das Risiko zu minimieren. Uns ist sehr bewusst, dass die Verantwortung hierdurch trotzdem leider häufig wieder den potenziell Betroffenen zugeschoben wird (i.S.v. „Pass auf dein Glas auf!“); jedoch sehen wir aktuell keinen anderen Ansatzpunkt. Die Flyer stießen durchweg auf großes Interesse!
Immer wieder erhalten wir Anfragen von Anbieter*innen sog. „Selbsttests“, beispielsweise in Form von Armbändern, die sich bei einer Substanz im Glas verfärben. Wir raten Mädchen* und Frauen* nicht von einer Nutzung ab, sehen diese aber eher kritisch: Zum einen testen diese Armbänder nicht alle Substanzen, die im Glas sein können. Somit wird eine falsche Sicherheit suggeriert. Gleiches gilt, wenn die Substanzen nach dem Testzeitpunkt beigebracht werden. Zum anderen wird die Verantwortung (wieder) auf Mädchen* und Frauen* abgeschoben, was sich in einer Haltung zuspitzen könnte, die sich folgendermaßen formulieren ließe: „Hätte sie doch ihr Glas getestet, dann wäre ihr vielleicht nichts passiert!“. Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, wenn es auf der Wiesn eine „formlose“, kostenfreie Möglichkeit gäbe, (begründete) Verdachtsfälle auf K.o.-Tropfen zu testen, ohne auf eine Anzeigeerstattung angewiesen zu sein. Für viele Frauen* ist der absolute Kontrollverlust, der mit einer Beibringung dieser Substanzen verbunden ist, extrem belastend. Zwar bringt eine Testung nicht die Erinnerung zurück; jedoch brächte eine Testung für Betroffene zumindest die Sicherheit bzgl. der Frage einer eigenen oder eben fremdverschuldeten Verantwortlichkeit für einen „Filmriss“ und damit ein Stück Kontrolle zurück.
Für die Betroffene würde außerdem deutlich, dass sie und der etwaige Übergriff ernst genommen werden, was sehr zur Bewältigung des Geschehenen beitragen würde.
Wenn sich der Verdacht, Opfer von K.o.-Tropfen geworden zu sein, durch eine leicht zugängliche Testmöglichkeit bestätigt, ist zu erwarten, dass die Anzeigebereitschaft seitens der Betroffenen steigt und Täter nicht weiterhin ungestraft davonkommen.“
Der derzeitige Betreiber der medizinischen Sanitätsstation, die Aicher Ambulanz, hat uns darüber informiert, dass in der Vergangenheit bei Verdacht auf „K.o.-Tropfen” bereits die Polizei hinzugezogen wurde, um dieEntnahme von Proben zu veranlassen. Dem Sanitätsdienst ist es hingegen nicht möglich, bei nicht ansprechbaren Personen eine entsprechende Einwilligung zur Entnahme von Proben zu erhalten. Nach den Einschätzungen des Chefarztes Dr. Philip Kampmann und von Prof. Dr. Johann Wilhelm Weidringer bestehen mehrere rechtliche und medizinische Bedenken bezüglich Blut- und Urintests auf der Sanitätsstation. Die zentrale Problematik liegt in der fehlenden Einwilligungsfähigkeit der Patient*innen gemäß §§ 104 und 105 BGB. Da die Betroffenen in nahezu allen Fällen bewusstlos sind, können sie nicht rechtswirksam in eine Probenentnahme einwilligen. Hinzu kommt, dass solche Tests für die unmittelbare medizinische Versorgung irrelevant sind, da eine symptomorientierte Toxidrom-Behandlung erfolgt, bei der die spezifische Ursache der Bewusstlosigkeit keine Rolle spielt.
Aus medizinischer Sicht sind die Testergebnisse zudem häufig unzuverlässig. Es treten sowohl falsch positive als auch falsch negative Befunde auf, die durch Dosisschwellenphänomene oder Kreuzreaktionen mit anderen Substanzen, wie beispielsweise Medikamenten oder Nahrungsbestandteilen, bedingt sind. In München sind für eine gerichtsfeste Beweissicherung ausschließlich das Institut für Rechtsmedizin der LMU und die FTC GmbH zugelassen.
Das etablierte Verfahren sieht vor, dass Personen, bei denen der Verdacht auf eine ungewollte Substanzverabreichung besteht, ohnehin zur Anzeigenerstattung bei der Polizei ermutigt werden. Die Sanitätsstation stellt bei Bedarf den Kontakt her. Die polizeilichen Ermittlungen erfolgen dann mit entsprechender Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung, wie ein Fall aus dem Jahr 2025 exemplarisch zeigt.
Aus Sicht des Polizeipräsidiums München „ist es bei konkreten Anhaltspunkten im Hinblick auf eine mögliche Straftat unter Nutzung von K.o.-Tropfen erforderlich, rasch polizeiliche und insbesondere rechtsmedizinische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen unter anderem die Anordnung und Durchführung einer Blutentnahme, eines Atem-Alkoholtests sowie eines Urintests.
Grundsätzlich können verschiedene Wirkstoffe als K.o.-Tropfen verwendet werden. Gängige Schnelltests sind in der Regel lediglich auf einen Stoff wie beispielsweise GHB ausgerichtet. Daher besteht trotz Verwendung eines Schnelltests das nicht unerhebliche Risiko, Falschergebnisse anzuzeigen und keine oder falsche Maßnahmen daraus abzuleiten. Ein im oben genannten Schreiben angeführtes Screening kann nach Ansicht des Polizeipräsidiums München nie alleine auf einem Schnelltest basieren, sondern im unbedingten Zusammenwirken mit begleitenden Erstmaßnahmen/ -feststellungen. Die alleinige Durchführung eines Schnelltests zum„Nachweis“ von K.o.-Tropfen würde eine trügerische Sicherheit und auch ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Vor diesem Hintergrund sehen wir deren (alleinigen) Einsatz kritisch.
Vielmehr empfehlen wir, in jedem Verdachtsfall die schnellstmögliche Anzeigenerstattung bei der Polizei – gegebenenfalls auch durch den Rettungsdienst –, damit die erforderlichen Maßnahmen zielgerichtet durchgeführt werden können.“
Das Gesundheitsreferat (GSR) bezieht wie folgt Stellung zum oben genannten Antrag:
„Das GSR hat gemeinsam mit sechs Münchner Frauenkliniken, der Beratungsstelle Frauen*notruf München und der Rechtsmedizin der LMU München ein Projekt zur medizinischen Akutversorgung und vertraulichen Spurensicherung für Betroffene sexualisierter Gewalt ins Leben gerufen. In den Kliniken erhalten diese eine einheitliche medizinische Versorgung sowie die Möglichkeit zur vertraulichen Sicherung rechtsrelevanter Spuren, einschließlich Tests auf verabreichte Substanzen.
Regelmäßige Austauschtreffen einer vom GSR moderierten interdisziplinären Arbeitsgruppe sind Teil der Initiative. Die Fachstelle Frau & Gesundheit und Gendermedizin im GSR plant, das Thema K.o.-Tropfen und mögliche Handlungsoptionen im Rahmen der Wiesn in zukünftigen Treffen vertieft aufzunehmen und Vertreter*innen der Aicher Ambulanz hierzu einzuladen. Eine enge Kooperation zwischen der Aicher Ambulanz, der Initiative Sichere Wiesn, der Polizei und den an der Akutversorgung beteiligten Kliniken ist für das GSR von großer Bedeutung, weshalb kollegialer Austausch und gegebenenfalls Schulungen als notwendig erachtet werden.“
Auf Basis der dargestellten Stellungnahmen aller beteiligten Institutionen ergibt sich für das Referat für Arbeit und Wirtschaft, Fachbereich Veranstaltungen, ein differenziertes Bild. Einerseits besteht der Wunsch nach einer kurzfristigen Testung für potenziell Betroffene, andererseits stehen diesem Wunsch erhebliche rechtliche, medizinische und praktische Herausforderungen gegenüber.
Das Antwortschreiben wurde von der AICHER GROUP GmbH & Co. KG, der Aktion „Sichere Wiesn für Mädchen* und Frauen*“ - Eine Kooperation von AMYNA e.V., IMMA e.V. und der Beratungsstelle Frauennotruf München, dem Gesundheitsreferat und der Gleichstellungsstelle für Frauen und dem Polizei Präsidium mitgezeichnet.Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag damit zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.