Wie setzen sich die Fördersummen der größten Sportvereine zusammen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 25.11.2026
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihre Anfrage vom 25.11.2025 nehme ich Bezug und bedanke mich für die gewährte Fristverlängerung.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Sportvereine können bei der Landeshauptstadt München Zuschüsse beantragen, wenn sie keine städtischen, sondern eigene Sportanlagen nutzen bzw. selber für deren Kosten aufkommen müssen. Für die Zuschüsse zu den Unterhaltskosten heißt es dazu in den Sportförderrichtlinien unter § 4 Abs. 5 auf Seite 26/27: ,Zur Berücksichtigung der unterschiedlich hohen Kosten im Unterhalt verschiedener Arten von Sportanlagen werden Faktoren mit unterschiedlicher Gewichtung bezogen auf Quadratmeter Fläche, Wattzahl (Flutlicht) oder pauschal (bei besonderen Sportanlagen) festgelegt (sog. Unterhaltseinheit = UE)‘.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
In welchem Maße haben sich nach Beobachtung der Stadt die Kosten der Vereine in den letzten fünf Jahren geändert und was sind dabei die größten Kostentreiber?
Antwort:
Im Rahmen der jährlichen Prüfung der Verwendungsnachweise fällt auf, dass die Kosten zum Unterhalt von Sportanlagen gestiegen sind. Hierzu zählen u.a. Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser.
Frage 2:
Werden die Zuschüsse zu den Unterhaltskosten ausschließlich entsprechend den sog. Unterhaltseinheiten (UE) gemäß §4 Abs. 5 der Sportförderrichtlinien gewährt oder werden (stellenweise) auch andere Faktoren oder Gelder herangezogen?
Antwort:
Alle Zuschüsse werden grundsätzlich entsprechend den sog. Unterhaltseinheiten (UE) gemäß §4 Abs. 5 der Sportförderrichtlinien gewährt. Hierzu hat der Stadtrat ein jährliches Budget von derzeit 3,5 Mio. Eurojährlich zur Verfügung gestellt. Darin enthalten ist jedoch auch ein Festbetragszuschuss für die Armbrustschützengilde „Frundsberger Fähndl“ e.V. aufgrund eines gesonderten Stadtratsbeschlusses (Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 10081, Festbetrag 3.800 Euro). Daneben gibt es eigens beschlossene Festzuschüsse für den Behinderten-Sportverein München e.V., die ehemalige Bezirkssportanlage in Gern, die in Vereinsträgerschaft übergeben wurde, sowie für den Bayerischen Turnverband.
Die einzelnen Zuschussbeträge werden dem Stadtrat jährlich bekannt gegeben.
Frage 3:
Wie hoch sind jeweils die aktuellen Fördersummen der zehn größten Sportvereine (Stand 2025)?
Antwort:
Die aktuellen Fördersummen aus dem Jahr 2025 der zehn größten Sportvereine sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
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Frage 4:
Wie setzen sich diese Summen im Detail zusammen? Bitte die jeweilige Berechnung gemäß der in den Sportförderrichtlinien genannten Formel „Haushaltsbetrag/UE (alle Vereine) = FE“ (Fördereinheit) sowie die Zusammensetzung der UE nennen.
Antwort:
Bemessungsgrundlage für die Einzelzuschüsse ist das nach §4 Abs. 5 Nr. 1 der vom Stadtrat beschlossenen Sportförderrichtlinien festgelegte Faktorensystem. Differenziert nach verschiedenen Arten von Sportanlagen werden Faktoren mit unterschiedlicher Gewichtung bezogen auf Quadratmeter je Fläche, je Watt oder pauschal je Anlage festgelegt. Die Berechnung ergibt sich nach §4 Abs. 5 Nr. 1 der vom Stadtrat beschlossenen Sportförderrichtlinie. Dabei wird aus den gesammelten Angaben aller zulässigen Anträge der Vereine unter Anwendung der genannten Gewichtungen die Gesamtzahl der Unterhaltseinheiten errechnet. Der zur Verfügung stehende Haushaltsbetrag wird durch die Gesamtzahl der ermittelten Unterhaltseinheiten aller Vereine dividiert und dadurch die Fördereinheit errechnet, die auf einer Unterhaltseinheit entfällt (Haushaltsbetrag/ Unterhaltseinheiten aller Vereine = Fördereinheit). Die ermittelte Fördereinheit für das Jahr 2025 lag bei 0,1330 Euro. Da bei der Zuschussvergabe mit maximal zwei Nachkommastellen gerechnet werden kann, wurde die Fördereinheit auf 0,13 Euro abgerundet. Dieser Wert stellt den Mindestbetrag pro Einheit dar.
Der Förderbetrag, der dem jeweiligen Verein zur Verfügung gestellt wird, berechnet sich durch die Multiplikation der Fördereinheit mit der Summe für den jeweiligen Verein ermittelten Unterhaltseinheiten.
Zur Veranschaulichung ist eine fiktive Beispielrechnung auf Basis des Jahres 2025 aufgeführt:
Unterhaltseinheiten der Anlageteile:
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