Beteiligung des BMBI und des BBM bei der Erstellung von Beschlussvorlagen zur Bürgerbeteiligung
Antrag Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) vom 15.12.2025
Antwort Oberbürgermeister Dominik Krause:
Mit dem oben genannten Antrag vom 15.12.2025 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, „den Bund Münchner Bürgerinitiativen (BMBI) sowie das Bürgerbündnis München (BBM) verbindlich und intensiv in die Erarbeitung und Abstimmung aller zukünftigen Beschlussvorlagen einzubeziehen, die Bürger- oder Öffentlichkeitsbeteiligung zum Gegenstand haben oder hiervon betroffen sind. Dies umfasst insbesondere
1. Frühzeitige Information über geplante Beschlussvorlagen und Maßnahmen.
2. Einladung zu fachlichen Dialogrunden, Workshops oder Abstimmungsgesprächen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorlagen.
3. Einräumung realistischer Fristen zur Stellungnahme der genannten zivilgesellschaftlichen Vertreter.
4. Dokumentation der Beiträge des BMBI und des BBM in der jeweiligen Beschlussvorlage.“
Als Begründung führen Sie an: „Bürgerbeteiligung lebt von der aktiven Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der organisierten Zivilgesellschaft. Der BMBI und das BBM vertreten seit vielen Jahren engagiert die Interessen zahlreicher Bürgerinitiativen und gesellschaftlicher Gruppen der Stadt München. Für eine glaubwürdige und wirksame Weiterentwicklung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gilt der Grundsatz: ‚Keine Bürgerbeteiligung ohne Beteiligung der Bürger!‘ Gerade bei strategischen oder konzeptionellen Beschussvorlagen ist es unerlässlich, diese zentralen Akteure strukturiert und verbindlich einzubeziehen. Dies stärkt Transparenz, Vertrauen und Qualität kommunalpolitischer Entscheidungen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 15.12.2026 teile ich Ihnen Folgendes mit:München verfügt über eine sehr engagierte, heterogene Stadtgesellschaft. Diese ist auf unterschiedliche Art und Weise organisiert. Die Expertise und das Engagement der Stadtgesellschaft ist eine wertvolle Ressource und wird ausdrücklich von der Stadtverwaltung wertgeschätzt. Je nach spezifischer Thematik geplanter Beschlussvorlagen, werden bereits jetzt zivilgesellschaftliche Organisationen frühzeitig informiert und in den Abstimmungsprozess einbezogen. Beispiele für eine frühzeitige Einbindung von Akteur*innen sind die Beschlussvorlagen „Analoge und digitale Öffentlichkeitsbeteiligung in der Landeshauptstadt München; Vorstellung des Externen-Konzepts für die systematische Weiterentwicklung“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05892), „Umsetzung des Öffentlichkeitsbeteiligungskonzepts in der Landeshauptstadt München. Einführung eines Einwohner*innenbudgets (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10332) oder „Verabschiedung des Rahmenkonzeptes ‚Kommunale Kinder- und Jugendpartizipation in München‘“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 18188).
Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der LHM als Querschnittsthema behandelt. Beteiligung an sich kann nicht immer vom inhaltlichen Thema getrennt werden. Welche Akteur*innen wie eingebunden werden, ist immer themen- und anlassabhängig. Zum Beispiel kann eine Einbindung über die Beiratsstrukturen der LHM, über andere Gremienstrukturen oder über anlassbezogene Einbindungen von Akteur*innen erfolgen. Die Einbindung von Beiräten ist über deren jeweilige Satzung festgelegt. In der jeweiligen Satzung ist festgelegt, welche Fristen für Stellungnahmen oder Ähnliches einzuhalten sind. Werden Akteur*innen auf anderen Wegen eingebunden, gibt es keine festen Regelungen zu Fristen. Allerdings ist der Verwaltung bewusst, dass viele Akteur*innen ihre Expertise ehrenamtlich einbringen, weshalb realistische Fristen für Stellungnahmen eingeräumt werden. Werden Stellungnahmen eingeholt, werden diese natürlich in den jeweiligen Beschlussvorlagen dokumentiert und gewürdigt.
Um die Öffentlichkeitsbeteiligung in München weiterzuentwickeln, werden derzeit Workshops zu spezifischen Themen der Öffentlichkeitsbeteiligung geplant. In diesen Workshops werden Vertreter*innen der organisierten sowie nicht-organisierten Stadtgesellschaft gemeinsam mit Stadtpolitik und Verwaltung praxisnahe Empfehlungen zu aktuellen Herausforderungen und Fragestellungen rund um das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeiten. In den Workshops wird interaktiv und kreativ an Beteiligungsthemen gearbeitet. Die Stärke der Workshops wird vor allem im offenen Austausch zwischen Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung liegen.
Eine Einladung an die Akteur*innen der Stadtgesellschaft erfolgt zeitnah über die üblichen Kanäle.Davon unabhängig werden die Referate wie gehabt themen- und anlassspezifisch auf die Expertise unterschiedlicher Akteur*innen zurückgreifen und diese zu konkreten Projekten informieren und beteiligen.
Wir bitten um Verständnis, dass neben der oben dargestellten Einbindung der Stadtgesellschaft eine darüber hinausgehende, gesonderte Behandlung von BMBI und BBM nicht möglich und angezeigt ist.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.