Till Lindemann-Konzert am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen – warum darf ein Künstler mit misogynen Inhalten in der Olympiahalle auftreten?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 16.10.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer o.g. Anfrage führten Sie als Begründung aus:
„Am 25. November 2025, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, tritt Till Lindemann in der Münchner Olympiahalle auf. Lindemann steht seit Jahren wegen misogyn geprägter Texte, Vorwürfen von sexualisierter Gewalt und eines problematischen Frauenbildes in der Kritik. Zahlreiche Betroffene und Initiativen weisen auf die Symbolwirkung solcher Auftritte hin – insbesondere, wenn sie in kommunalen Veranstaltungsstätten stattfinden, die sich selbst jedoch nach außen hin für Gleichstellung der Geschlechter und Gewaltprävention bekennen. Dieses Konzert reiht sich ein in eine Serie problematischer Veranstaltungen in der Olympiahalle, zu denen bereits Anfragen unserer Fraktion gestellt wurden:
- Die bis heute unbeantwortete Anfrage vom Juni 2024 zur UNUM24-Konferenz, die freikirchliche, queerfeindliche und antidemokratische Redner*innen vereinte
- Die Anfrage zu Jordan Peterson in der Olympiahalle, einem antifeministischen und verschwörungsideologischen Redner
Die Antwort zu Jordan Peterson blieb rein formal und wich den Kernfragen aus. Weder wurden die misogynen und demokratiefeindlichen Tendenzen der Redner thematisiert, noch erfolgte eine Bewertung der wiederholten Vermietung städtischer Räumlichkeiten an Akteure, die den Grundwerten der Stadt widersprechen und die fehlende ‚Aufsichtsfunktion‘ des Aufsichtsrates. Angesichts dieser wiederkehrenden Muster entsteht der Eindruck, dass die Stadt München und ihre Gesellschaften – insbesondere die Olympiapark GmbH –, sowie auch deren Aufsichtsrat und die Stadtspitze keine konsequente Haltung oder Leitlinien dazu entwickelt haben, wie mit derartigen Fällen umzugehen ist.“
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage habe ich verschiedene Stellungnahmen eingeholt. Die Olympiapark München GmbH (OMG) hat folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die OMG hat die Werte, für die sie steht, in ihrem Leitbild verankert:‚Divers und aufgeschlossen.
Wir sehen uns als Unternehmen, das eine individuelle, soziale und kulturelle Vielfalt fördert und Menschen aus aller Welt willkommen heißt. Diversität ist für uns ein Zeichen von Stärke und Qualität! Akzeptanz sowie gegenseitiger Respekt begründen die Basis unseres Schaffens. Dabei positionieren wir uns gegen Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der Diskriminierung und Gewalt.‘
Als Betreiberin der Veranstaltungsstätten im Olympiapark vermietet die OMG Räumlichkeiten z.B. für Konzerte an Dritte, ist jedoch nicht im Sinne einer Veranstalterin an den Tourneen der Künstler*innen beteiligt, auch in diesem Falle nicht. Dem Veranstaltungsvertrag der OMG liegen u.a. folgende Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (AVB) zugrunde:
3.6
Der*die Veranstalter*in bekennt mit seiner Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte hat. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Dies bedeutet auch, Personen den Zutritt zu den Anlagen des Olympiaparks zu verwehren, die entsprechende Kleidungsstücke oder sichtbare Körpersignaturen tragen.
3.7
Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Veranstalter für die Unterbindung der Handlung unverzüglich Sorge zu tragen.
3.8
Werden rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte der Veranstaltung erst während der Durchführung der Veranstaltung offenkundig, ohne dass OMG sich fristlos vom Vertrag löst, zahlt der Veranstalter an OMG eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro, es sei denn, dass er den Vertragsverstoß nicht zu vertreten hat.
3.10
Die OMG behält sich bei allen Veranstaltungen vor, in den überlassenen Anlagen oder in sonstiger Form ein Statement gegen Diskriminierungen jeglicher Art, insbesondere Antisemitismus, und für Demokratie zu setzen.Im Falle einer Missachtung der AVB, behält sich die OMG das Recht vor, die Veranstaltung zu beenden.
Die rechtliche Situation lässt es – mit Ausnahme des Vorliegens der unter Ziffer 3 aufgeführten Voraussetzungen – allerdings nicht zu, eine*n Künstler*in bzw. Veranstalter*in von der Vermietung der Olympiahalle auszuschließen. Die OMG hat dies mehrfach in der Vergangenheit geprüft und von zwei unabhängigen Stellen bestätigt bekommen.
Anbei eine Zusammenfassung der rechtlichen Lage:
1. Die OMG fällt als kommunal beherrschte Tochtergesellschaft der LHM unter die öffentlichen Einrichtungen und unterliegt damit der unmittelbaren Grundrechtsbindung.
2. Wird eine öffentliche Einrichtung von einer juristischen Person des Privatrechts betrieben, die über die Nutzungsvergabe entscheidet, wandelt sich der kommunalrechtliche Zulassungsanspruch in einen sogenannten Verschaffungsanspruch, den die Kommune durch Einwirken auf den*die Träger*in zu erfüllen hat. Die im Zivilrecht grundsätzlich vorherrschende Vertragsfreiheit hat bei öffentlichen Einrichtungen, wozu auch die OMG zählt, dem Zulassungs-/Verschaffungsanspruch zu weichen.
3. Die OMG unterliegt nur dann nicht dem Kontrahierungszwang, sofern die Veranstaltung nicht dem Widmungszweck entspricht und
- Kapazitätsgrenzen vorliegen, (das muss im Streitfall nachgewiesen werden) oder
- mit strafbaren Handlungen zu rechnen ist oder
- der*die Künstler*in nachweislich unzuverlässig ist z.B. Zahlungsrückstände vorliegen.
Am 25.11.2025 fand die Veranstaltung ‚Till Lindemann ‚Meine Welt‘-Tour‘ in der Olympiahalle statt. Die OMG distanziert sich als Vermieterin klar von jeglichen antifeministischen Inhalten und Haltungen. Aufgrund der rechtlichen Situation sieht die OMG keine Möglichkeit – mit Ausnahme des Vorliegens der unter Ziffer 3 aufgeführten Voraussetzungen – Künstler*innen von der Vermietung auszuschließen, auch die OMG deren (politische) Ansichten nicht teilt. Im konkreten Fall des geplanten Auftrittes von Till Lindemann am internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen stand die OMG in engem Austausch mit der Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München. Um die klare Haltung und Positionierung der OMG zu verdeutlichen, sind unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt worden. So wurde beispielsweise der Olympiaturm in orange beleuchtet (Orange Day als Symbol einer Zukunft ohne Gewalt gegen Frauen). Zudem erfolgte eine Beteiligung an der Kampagne der Gleichstel-lungsstelle für Frauen: ‚Gleichberechtigung schützt vor Gewalt‘ in Form einer Beflaggung an zentralen Stellen im Olympiapark.
In Zusammenarbeit und unter Einbezug der verschiedenen Stakeholder wie Veranstalter, städtischen Referaten, städtischen Interessenvertretungen und Gremien und weiteren Akteuren arbeitet die OMG somit stetig daran, ihre Angebote und Rahmenbedingungen zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln. Ziel der OMG ist es, den Besucher*innen – unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Geschlecht, sozialer Herkunft, Alter, Nationalität, Religion und Weltanschauung oder sexueller Orientierung (entsprechend dem Wortlaut der Charta der Vielfalt e.V., der die OMG seit 07/2024 angehört) und einzigartige musikalische, sportliche und weitere Events und Shows zu präsentieren.“
Stellungnahme der Gleichstellungsstelle für Frauen:
„Als Gleichstellungsstelle für Frauen treten wir entschieden gegen geschlechtsspezifische Gewalt, sexistische Diskriminierung, Misogynie und Queerfeindlichkeit ein. Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat als der Auftritt von Till Lindemann am 25.11.2025 – dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen – bekannt wurde, Kontakt mit der Geschäftsführung der Olympiapark GmbH aufgenommen mit der Empfehlung, sich am 25.11.
aktiv gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu positionieren, sollte eine Absage der Veranstaltung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein. Die Gleichstellungsstelle hat hierfür Expertise sowie das Material der Kampagne ‚Gleichberechtigung schützt vor Gewalt‘ zur Verfügung gestellt. Aus Sicht der Gleichstellungsstelle für Frauen ist es notwendig, dass die Stadt München am 25.11. ein starkes Signal gegen Frauenverachtung, sexistische Gewalt und Diskriminierung in die Öffentlichkeit sendet. Die Gleichstellungstelle ist Kooperationspartnerin der Aktionswochen gegen Gewalt an Frauen, Mädchen, Jungen und nonbinären Menschen und organisiert in Kooperation am 24.11. die zentrale Veranstaltung der Aktionswochen im Rathaus: https://gleichberechtigung-schuetzt-vor-gewalt.de/aktionswochen/ Die Stadt München wird zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen die Flaggen der Kampagne ‚Gleichberechtigung schützt vor Gewalt‘ in der Fußgängerzone hissen. Die Olympia GmbH hat angekündigt diese Flaggen auch auf ihrem Gelände aufzuhängen als deutliches Zeichen für Gleichstellung und gegen sexistische Gewalt und Diskriminierung.“
Die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* schließt sich der Stellungnahme der Gleichstellungsstelle an.
Die Fachstelle für Demokratie schließt sich der Stellungnahme der Gleichstellungsstelle grundsätzlich an und ergänzt:„Der OMG wurde von der Fachstelle für Demokratie in der Vergangenheit mehrfach eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, welche unterhalb der Schwelle einer Absage/Nichtüberlassung getroffen werden könnten. In Betracht kämen hier Maßnahmen, durch die sich die OMG inhaltlich klar gegen Sexismus, Misogynie, Rassismus oder Antisemitismus positioniert, wie beispielsweise:
- optische Gestaltung des Olympiaparks/der Veranstaltungsräumlichkeit/ des Backstagebereichs (bspw. durch Plakate oder Banner; was über die von der GST angeregten Flaggen der Kampagne ‚Gleichberechtigung schützt vor Gewalt‘ auf dem Gelände hinaus gehen kann)
- Ausgestaltung der Vertrags-/Nutzungsbedingungen (z.B. keine Veränderungen in den (Backstage-)Räumen oder an der Einrichtung ohne Zustimmung der OMG, Pflicht zum Abspielen eines bestimmten Clips vor Beginn der Veranstaltung), deren Nichtbeachtung ggf. bei der nächsten Anfrage eine Ablehnung begründen könnte
- Verteilung von Flyern, die sich fachlich kritisch mit einer Veranstaltung bzw. einem Künstler/einer Künstlerin auseinandersetzen
- inhaltliche Distanzierung in Ankündigungstexten der OMG“
An dieser Stelle sei ergänzend erwähnt, dass auf Initiative des Oberbürgermeisters der Freistaat Bayern die Gemeindeordnung geändert hat. Unter anderem wurde in Art. 21 der Gemeindeordnung ein neuer Abs. 1a eingefügt, wonach ein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung nicht besteht für Veranstaltungen, bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind oder Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen.
Diese Regelung trat jedoch erst zum 1.1.2026 in Kraft, so dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Veranstaltung noch nicht gültig war.
Zu den Fragen im Einzelnen:
Frage 1:
Vertragsschluss: Wann wurde der Vertrag für das Konzert von Till Lindemann in der Olympiahalle unterzeichnet, und welche internen Prüfschritte und Bewertungen gab es dazu intern?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Der Vertrag wurde am 4.7.2025 von der OMG gegengezeichnet. Als kommunales Unternehmen unterliegt die OMG dem sogenannten
Kontrahierungszwang, d.h. die OMG kann grundsätzlich keine Veranstalter ablehnen.Zudem müssen alle Veranstaltungen, die in den Veranstaltungsstätten der OMG durchgeführt werden sollen, vom Kreisverwaltungsreferat genehmigt werden. Darüber hinaus hat die OMG keine rechtliche Handhabe, Künstler*innen und Gruppierungen, deren (politische) Ansichten die OMG nicht teilt, von der Vermietung auszuschließen.
Die OMG orientiert sich bei der Gestaltung ihrer Veranstaltungsverträge entsprechend den Vertragsklauseln aus der Broschüre der Fachstelle für Demokratie der LHM zu Anmietungen durch rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sonstige demokratie- und menschenfeindliche Organisationen und Personen und setzt das rechtlich Mögliche um.
Frage 2:
Fachstellenbewertung: Haben die Fachstelle für Demokratie, die Gleichstellungsstelle für Frauen, das Kulturreferat oder andere zuständige Stellen eine Einschätzung zum Auftritt abgegeben? Falls ja, wie lautet diese, und wann wurden die jeweiligen Stellen einbezogen?
Wurden diese Ergebnisse dem Aufsichtsrat vorgelegt?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Es erfolgte ein Dialog zwischen der Gleichstellungsstelle für Frauen und der OMG hinsichtlich Maßnahmen und Kommunikation der Haltung der OMG in Bezug auf den Auftritt des*der Künstlers*in. Hierbei wurde u.a. die Beteiligung der OMG an der LHM-Kampagne ‚Gleichberechtigung schützt vor Gewalt‘ beschlossen. Im Rahmen der Veranstaltung am 25.11.2025 wurde dies über eine Beflaggung an Schlüsselstellen im Olympiapark umgesetzt. Ebenso war der Olympiaturm in orange beleuchtet sein. Die OMG beteiligte sich weiterhin mit kommunikativen Maßnahmen am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.“
Das Kulturreferat hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Das Kulturreferat wurde im Vorfeld nicht um eine Einschätzung des Auftritts gebeten oder diesbezüglich kontaktiert. Das Kulturreferat positioniert sich deutlich gegen Sexismus, sexuelle Belästigung, sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch. So entwickelte das Kulturreferat schon 2019 einen eigenen Verhaltenskodex. Mit dem Verhaltenskodex hat sich das gesamte Kulturreferat selbst verpflichtet, konkrete Maßnahmen umzusetzen, um einen respektvollen Umgang im Alltag zu fördern. Als Gleichstellungsbeauftragte des Kulturreferats sehe ich das für den 25. November angekündigte Konzert der Band Rammstein in der Olympiahalle vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren öffentlich gewordenen Vorwürfe grenzüberschreitenden Verhaltens in Zusammenhang mit den Auftritten der Band mitgroßer Sorge. Unabhängig von der juristischen Bewertung einzelner Fälle verdeutlichen die öffentlichen Diskussionen, dass es einen gesellschaftlichen Handlungsbedarf im Umgang mit sexueller Belästigung, Machtmissbrauch und Verantwortung im Kulturbereich gibt. Vor diesem Hintergrund ist das Konzert ein falsches Signal an die Stadtgesellschaft.“
Bei den übrigen Stellen wird auf die jeweiligen Aussagen in den Vorbemerkungen verwiesen.
Frage 3:
Aufsichtsrat: Wurde das Konzert im Aufsichtsrat besprochen? Hinsichtlich der wiederholten Thematik von kritischen Künstlern in der Olympiahalle wurde schriftlich und mündlich mitgeteilt, dass entsprechende Auftritte dort thematisiert werden. Geschah das, wenn ja, wann und was war hier das Ergebnis?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Der Umgang mit Künstler*innen, die menschen- und demokratiefeindliche Positionen vertreten, bzw. mit entsprechenden Veranstaltungen, wurde zuletzt in der 161. Sitzung des Aufsichtsrates am 21.4.2023 unter Tagesordnungspunkt 5 umfassend besprochen und dokumentiert.
Die OMG distanziert sich als Vermieterin an der Stelle klar von jeglichen antifeministischen Inhalten und Haltungen. Diese widersprechen dem Leitbild und den Werten der OMG.“
Frage 4:
Kritischer Termin: Wurde der Umstand, dass der Auftritt am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen stattfindet, bei der Genehmigung thematisiert oder bewertet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Wenn bei Terminanfragen des Veranstalters an die OMG keine Belegung nachgewiesen werden kann, muss eine Freigabe bzw. Genehmigung – unabhängig von bestimmten Themen oder Aktionstagen – erfolgen. Eine Ablehnung kann demnach nur mit Belegung, die im Falle einer Klage auch nachgewiesen werden müsste, begründet werden. Die OMG-Mitarbeiter*innen werden für Aktionstage sensibilisiert (z.B. mittels interner Kommunikation des Vielfaltskalenders der Charta der Vielfalt e.V.) und berücksichtigen diese im Rahmen des Möglichen in den entsprechenden Arbeitsprozessen.“
Frage 5:
Gesellschaftliche Wirkung: Wie bewertet die Stadt München den Widerspruch zwischen ihren eigenen Leitlinien zu Gleichstellung, Gewaltprävenion und Vielfalt und der Vermietung einer städtischen Veranstaltungsstätte an einen Künstler, der wiederholt mit sexualisierten Übergriffen und Misogynie in Verbindung gebracht wurde?
Antwort:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.
Frage 6:
Öffentliche Positionierung: Wird die Stadt München sich – ähnlich wie beim Konzert von Roger Waters – im Vorfeld öffentlich positionieren oder gemeinsam mit Partnerorganisationen Sensibilisierungskampagnen rund um den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen initiieren? Wie wird die Stadt und die Olympiapark GmbH sicherstellen, dass Gegenprotest am Tag des Konzertes in Sicht- und Hörweite stattfinden kann?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Eine Protestaktion, ein demokratisches Mittel, ist bei den Ordnungsbehörden anzuzeigen. Einen Bescheid hierfür erlässt das Kreisverwaltungsreferat. Im Bescheid wird auch der genaue Ort für die Demonstration festgelegt. Die OMG hat hierauf als Betreiberin keinen Einfluss. In der Regel erhält die OMG einen Abdruck des Bescheids und wird somit über eine mögliche Demonstration im Olympiapark informiert. Der OMG war eine solche Demonstration bekannt.“
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Frage 7:
Prüf- und Kontrollmechanismen: Welche Maßnahmen trifft die Stadt bzw. die Olympiapark GmbH, um sicherzustellen, dass auf dem oder im Umfeld des Konzerts keine frauenfeindlichen, sexualisierten oder gewaltverherrlichenden Inhalte verbreitet werden – etwa über Bühneninszenierung, Merchandising oder begleitende Medien?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Die OMG kommuniziert ihre Werte, Leitbild und klare Haltung während der Veranstaltung – wie oben beschrieben – mittels verschiedener Formate und auf diversen Kanälen. Konkret und bezogen auf die Veranstaltung ‚TillLindemann ‚Meine Welt‘-Tour‘ erfolgte eine Turmbeleuchtung in Orange anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt an Frauen, eine Beflaggung (LHM-Kampagne ‚Gleichberechtigung schützt vor Gewalt‘) sowie die Bespielung der Screens in der Olympiahalle mit dem Leitbild der OMG.
Auf der Homepage der OMG wurden Ankündigungstexte insofern modifiziert, als dass auf bewerbende und positiv konnotierte Beschreibungen verzichtet wurde. Auf Bühneninszenierung und weitere inhaltliche Aspekte hat die OMG als Betreiberin keine Einflussmöglichkeiten.“
Frage 8:
Verwaltungsverantwortung: Welche Schritte werden unternommen, um künftig eine frühzeitige politische und fachliche Bewertung problematischer Veranstaltungsbuchungen sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der noch unbeantworteten UNUM-Anfrage?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Siehe hierzu Ausführungen zu Frage 7.“
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.