Bildung in München stärken Teil I: Stärkung multiprofessioneller Teams und Bildungskoordination an benachteiligten Münchner Schulen – Finanzierung über das Startchancen-Programm des Bundes
Antrag Stadtrat Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 15.9.2026
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Ihr Antrag führt an, dass die Landeshauptstadt München die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Mittel aus dem erweiterten Startchancen-Programm nutzt, um den Einsatz multiprofessioneller Teams sowie die Einführung lokaler Bildungskoordinatoren an sozial benachteiligten Schulen gezielt auszubauen und zu verstetigen. „Die Finanzierung der Maßnahmen soll über die zur Verfügung stehenden Bundesmittel erfolgen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt:
1.Ein kommunales Konzept zu erarbeiten, das den gezielten Einsatz mul- tiprofessioneller Teams an Münchner Schulen mit besonderem Unter- stützungsbedarf ermöglicht – u.a. durch Schulsozialarbeit, Schulpsycho- logie, Sonderpädagogik und Gesundheitsfachkräfte. 2.Ein Modell für die Einführung von Bildungskoordinatoren zu entwickeln, die als Bindeglied zwischen Schule, Jugendhilfe, Eltern, Berufsberatung und weiteren Bildungsakteuren fungieren.
3.Die Umsetzung dieser Maßnahmen aus Mitteln des Startchancen-Pro- gramms des Bundes zu finanzieren und die dafür notwendigen Förder- anträge und Abstimmungen mit dem Freistaat Bayern und dem Bund rechtzeitig einzuleiten.
4.Wie hoch würde eine Förderung aus dem Bund für diese Maßnahme für die Landeshauptstadt ausfallen?
5.Die Auswahl der teilnehmenden Schulen anhand eines Sozialindex vorzunehmen, um die Mittel dort einzusetzen, wo der Förderbedarf am höchsten ist.
6.Die Ergebnisse des Pilotprojekts bis Mitte 2027 dem Stadtrat vorzule- gen und eine Entscheidungsgrundlage für eine stadtweite Ausweitung zu schaffen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Vorbemerkung:
Gemäß dem Startchancen-Programm (SCP) des Bundes und der Länder sind die Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung und die Entkoppelung des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft die gesetzten Ziele. Das SCP startete zum Schuljahr 2024/25 und ist auf 10 Jahre bis zum Schuljahr 2033/34 angelegt. Dieses Programm beinhaltet drei Fördersäulen und damit thematische Förderschwerpunkte. Säule I legt den Fokus auf Investitionen in eine moderne, klimagerechte, barrierefreie und lern-förderliche Schulinfrastruktur und Ausstattung. Säule II legt den Fokus auf ein Chancenbudget für eine bedarfsgerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Säule III legt den Fokus auf das Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.
Ihr Antrag zielt auf die Fördersäule III des SCP ab. Allerdings bitten wir zu beachten, dass sowohl bei der Säule II wie auch bei der Säule III die jeweiligen Startchancen-Schulen (SCS) die Zuwendungsempfänger*innen sind und nicht die Landeshauptstadt München.
Allein die beiden städtischen SCS, die Berufsschule zur Berufsintegration sowie die Berufsschule zur Berufsvorbereitung, sind unmittelbare Zuwendungsempfänger*innen. Die SCS entscheiden nach der vorliegenden Bedarfslage und vorherigen Abstimmung mit der Schulaufsicht, welche Unterstützung/personelle Verstärkung/Profession benötigt wird, um die individuelle Beratung und Unterstützung der Lernenden zu fördern, eine lernförderliche Elternarbeit zu unterstützen, die Entwicklung der Schulkultur zu begleiten und Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu unterstützen.
Dem Prozedere des Mittelabrufs ist die seitens der Schulaufsicht (bei den städt. Berufsschulen die Regierung von Oberbayern) geforderte IST-Analyse der SCS vorgeschaltet, an die sich die Zielvereinbarung sowie Konzepterstellung zur Zielerreichung über beantragte Maßnahmen/Projekte/ personelle Verstärkung in den Säulen II und III anschließt. Der Abruf von Fördermitteln erfolgt über entsprechende Fördermittelanträge beim Landesamt für Schule. Nach Genehmigung der Bewilligungsbehörde werden diese Fördermittel dem jeweiligen Schulkonto gutgeschrieben und stehen für die beantragte Maßnahme zur Verfügung.
Punkt 1:
Ein kommunales Konzept zu erarbeiten, das den gezielten Einsatz mul- tiprofessioneller Teams an Münchner Schulen mit besonderem Unterstüt-zungsbedarf ermöglicht – u.a. durch Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Sonderpädagogik und Gesundheitsfachkräfte.
Punkt 2:
Ein Modell für die Einführung von Bildungskoordinatoren zu entwickeln, die als Bindeglied zwischen Schule, Jugendhilfe, Eltern, Berufsberatung und weiteren Bildungsakteuren fungieren.
Punkt 3:
Die Umsetzung dieser Maßnahmen aus Mitteln des Startchancen-Pro- gramms des Bundes zu finanzieren und die dafür notwendigen Förderan- träge und Abstimmungen mit dem Freistaat Bayern und dem Bund recht- zeitig einzuleiten.
Punkt 4:
Wie hoch würde eine Förderung aus dem Bund für diese Maßnahme für die Landeshauptstadt ausfallen?
Punkt 6:
Die Ergebnisse des Pilotprojekts bis Mitte 2027 dem Stadtrat vorzulegen und eine Entscheidungsgrundlage für eine stadtweite Ausweitung zu schaffen.
Antwort zu Punkt 1 bis 4 sowie zu Punkt 6:
Mit Verweis auf die Vorbemerkung und die in der Bund-Länder-Vereinbarung getroffenen Regelungen sowie den seitens der Bayerischen Staatsregierung veröffentlichten Richtlinien, ist ein genaues Prozedere vorgeschrieben, das die SCS einzuhalten haben. Hier steht die Schulaufsicht und die SCS im Fokus. Über die seit langem etablierte gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit des Referats für Bildung und Sport mit dem Staatlichen Schulamt stehen städtische Strukturen wie z.B. die BildungsLokale dem überwiegenden Teil der 63 SCS im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München (35 Grund- und 18 Mittelschulen, 8 Förderschulzentren und 2 Städt. Berufsschulen) zur Seite. Rückmeldungen belegen, dass diese städtische Expertise aus dem Sozialraum sehr wertgeschätzt und dankbar angenommen wird.
Den städt. SCS stehen pro Schuljahr und Schule bis zu 95.000 € Fördermittel aus der Säule III zur Verfügung.Die in Ihren Fragen (vgl. Nr. 1 bis 4) formulierten Ansätze sind daher nicht umsetzbar, da die Fördermittel des SCP an vorgegebene Prozesse gebunden/zweckgebunden sind.
Punkt 5:
Die Auswahl der teilnehmenden Schulen anhand eines Sozialindex vorzu- nehmen, um die Mittel dort einzusetzen, wo der Förderbedarf am höchs- ten ist.
Antwort:
Die Auswahl der Schulen hat der Freistaat allein ohne Beteiligung weiterer Bildungsakteure getroffen, eine Mitwirkung seitens der LHM war nicht vorgesehen.
Folgende Auswahlkriterien für Schulen wurden seitens des Freistaats angewandt:
- Berücksichtigung der Dimensionen Armut und Migration (entspricht der Mindestanforderung des Bundes)
- In Bayern differenzierter Ansatz:
- Armut: Kinderarmutsquote und Anteil Beschäftigte über Beitragsbemessungsgrenze
- Migration: Anteil Kinder nichtdeutscher Familiensprache und Anteil Kinder mit Migrationserfahrung
- Akademikerquote
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die An-gelegenheit damit abgeschlossen ist.