Bildung in München stärken Teil III: Finanzielle Unterstützung für den Ausbau kommunaler Dateninfrastruktur – Bildungsmonitoring und datengestützte Schulentwicklung in München
Antrag Stadtrat Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 15.9.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Ihr Antrag führt an, dass die Landeshauptstadt München den Ausbau eines integrierten kommunalen Bildungsmonitorings vorantreiben sowie die Umsetzung einer datengestützten Schulentwicklung auf den Weg bringen soll. Dazu sieht der Antrag eine Beauftragung der Stadtverwaltung vor, „ein Konzept für eine erweiterte Dateninfrastruktur im Bildungsbereich zu erstellen, das ein regelmäßiges kommunales Bildungsmonitoring, eine datenbasierte Schulentwicklungsplanung und die systematische Nutzung relevanter Bildungsdaten umfasst.“
Hierfür wird im Antrag von der Landeshauptstadt München ein Umsetzungsbericht gefordert:
„Ein erster Umsetzungsbericht mit konkreten Planungs- und Nutzungssze- narien ist bis Mitte 2026 dem Stadtrat vorzulegen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die systematische Nutzung von Bildungsdaten im Rahmen eines Bildungsmonitorings und der datengestützten Schulentwicklung geschieht im Referat für Bildung und Sport bereits seit vielen Jahren. Das Münchner Bildungsmonitoring startete 2006, veröffentlicht regelmäßig Bildungsberichte und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die datengestützte Schulentwicklung ist bereits Standard an den städtischen Schulen.
Da die im Antrag genannte Dateninfrastruktur somit bereits existiert, ergibt sich kein Bedarf für eine Neuentwicklung oder einen Umsetzungsbericht zu einer solchen. Im Folgenden möchte ich Ihnen aber zu Ihrer Information kurz zusammengefasst den Stand bzw. die Arbeitsweise zu den von Ihnen im Antrag angesprochenen Punkten Bildungsmonitoring, Schüler*innen-ID, datengestützte Schulentwicklung und die Finanzierungsmöglichkeiten durch den Bund darstellen. Für die Bewertung des aktuellen Sachstands der Schüler*innen-ID wurde das Statistische Amt der Landeshauptstadt München um einen Beitrag gebeten.Münchner Bildungsmonitoring
Ein Bildungsmonitoring besteht in München seit dem Jahr 2006, dem Erscheinungsjahr des ersten Münchner Bildungsberichts. Seitdem wurde das Bildungsmonitoring mehrfach ausgebaut. Alle zwei Jahre erscheinen im Wechsel der Münchner Bildungsbericht und der Münchner Bildungsbericht Berufliche Bildung. Ersterer betrachtet Kennzahlen entlang der Bildungskette von der Kita bis hin zur Erwachsenenbildung. Der Bericht zur beruflichen Bildung, welcher gemeinsam mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft herausgegeben wird, liefert umfassend Daten zu den stark ausdifferenzierten Bereichen Erstausbildung und Weiterbildung.
Eine Ausrichtung der Münchner Bildungsberichte besteht darin, die Daten auch mit Blick auf soziale Ungleichheit zu betrachten. Hierzu werden, soweit möglich, Kennzahlen zu Bildungsbeteiligung und Übergängen nach den Merkmalen Geschlecht, Soziale Lage, Herkunft und Behinderung analysiert. So wurden über die Jahre Datengrundlagen für die Bildungsplanung geschaffen und Förderprogramme entwickelt (z.B. die Bedarfsorientierte Budgetierung an städtischen Schulen). Dies ermöglicht eine datenbasierte Steuerung, ganz im Sinne des in der Antragsbegründung formulierten Gedankens. Während soziale Lage, Geschlecht und Herkunft (Staatsangehörigkeit) bereits von Beginn an Teil des Bildungsmonitorings waren, hat im letzten Jahrzehnt ein Ausbau der Datenauswertungen zu den Themen Menschen mit Behinderung und Neuzugewanderte stattgefunden. Aktuell wird das Monitoring um das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung erweitert, was durch Fördermittel aus dem Bundesprogramm Bildungskommune mitfinanziert wird.
Neben der Berichtserstellung werden im Bildungsmonitoring kleinräumige Bildungs- und Sozialdaten aufbereitet, sowie der Münchner Sozialindex und der Standortfaktor berechnet. Die kleinräumig aufbereiten Bildungs- und Sozialdaten dienen den BildungsLokalen zur datenbasierten Steuerung. Und sowohl beim Sozialindex als auch beim Standortfaktor handelt es sich um Indizes, die Variablen zur sozialen Lage heranziehen, um aufgrund dessen Bildungsförderung zu steuern. Neben der bereits genannten Bedarfsorientierten Budgetierung sind hier der erweiterte Sachaufwand an Grund- und Mittelschulen (Münchner Sozialindex) und die Förderung von Kindertageseinrichtungen (Standortfaktor) zu nennen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in München bereits ein ausdifferenziertes Bildungsmonitoring vorliegt, das sich in stetiger Weiterentwicklung befindet.Auskunft des Statistischen Amts der Landeshauptstadt München zur Schüler*innen-ID
Die überwiegende Mehrheit der im Bildungsmonitoring verwendeten Daten wird durch das Statistische Amt München gehostet. Dort werden die Daten in einer Datenbank – dem Zentrales Informationsmanagement und Analysesystem (ZIMAS) – vorgehalten, nachdem sie geprüft und entsprechend aufbereitet wurden.
Mit der Umstellung der amtlichen Schuldaten beginnend mit dem Schuljahr 2014/15 wurde der Lieferdatensatz um das Merkmal einer pseudonymisierten Schüler*innennummer erweitert. Für das Schuljahr 2014/15 liegt die Schüler*innen-ID nur für eine begrenzte Auswahl an Schularten wie Realschule, Abendrealschule und Gymnasium vor. Bei Grundschulen und Mittelschulen wurde dieses Merkmal erst ab dem Schuljahr 2017/18 eingeführt. Bei den allgemeinbildenden Schulen ist die Umstellung mittlerweile abgeschlossen. Im Bereich der beruflichen Schulen steht dieser Prozess noch für die Schularten Berufsoberschule, Fachoberschule und Berufsfachschule des Gesundheitswesens aus.
Mit Hilfe der pseudonymisierten Schüler*innennummer ist es möglich Bildungsverläufe (innerhalb des Stadtgebietes) exakt zu analysieren. Punktuell wurden erste explorative Analysen im Statistischen Amt durchgeführt und aggregierte Ergebnisse dem RBS zur Verfügung gestellt. Teilweise ist die Zeitreihe jedoch noch zu kurz, um die potenziell möglichen Bildungsverläufe komplett abzubilden.
Mit Blick auf den nächsten Münchner Bildungsbericht, wird das Statistische Amt prüfen, inwiefern hier durch Auswertungen der Schüler*innen-ID für die Bewertung des Bildungswegs zusätzliche Informationen, über die Standardkennzahlen (Übertritte, Wiederholungen, Schulartwechsel) hinaus, gewonnen werden können.
Datengestützte Schulentwicklung
Das Bildungsmonitoring stellt einen grundlegenden Systemüberblick sicher und berechnet für spezifische Maßnahmen zur Bildungsförderung Kennzahlen. Dabei werden auch teilweise Daten für die Schulentwicklung bereitgestellt. Für die Schulentwicklung ist darüber hinaus eine deutlich kleinteiligere und direktere Arbeit mit Daten für eine datengestützte Schulentwicklung notwendig. Um dies zu erreichen, arbeiten der Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen und der Geschäftsbereich Berufliche Schulen entsprechend an der Schnittstelle zwischen verschieden Datenebenen und -bezügen („Big und Small Data“ nach der Definition desStaatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung). Die Schulentwicklungsprozesse erfolgen dabei auf Basis von vielfältigen qualitativen und quantitativen – externen und internen – Datenerhebungen.
Zum einen werden Daten der Schulen in ein Schul-Dashboard eingepflegt, auf das sowohl die Verwaltung wie die Schulen (jede Schule beschränkt auf ihre Daten) Zugriff haben. So können diese auf Schulebene und in aggregierter Form aufbereitet sowohl von den Fachabteilungen als auch von den Schulen selbst (Vergleich mit dem Durchschnitt) für datenbasierte Schulentwicklung und Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung herangezogen werden.
An den städtischen allgemeinbildenden Schulen werden hier-
über u.a. Daten zu durchschnittlicher Klassengrößen, Sozialindex, Pflichtwiederholer*innen, Unterrichtsausfall für die Arbeit an den Schulen herangezogen. Die Fachabteilungen kontrollieren zudem die Verwendung der Budgets und hinterfragen ggf. kritisch.
Zudem werden jährlich systematisch in sämtlichen Feldern der Schulentwicklung gesondert Daten (sog. Tätigkeitsberichte der Funktionsträger*innen bzw. der Beauftragten) erhoben. Hierzu zählen Daten/Berichte der Fachkoordinationen (fachliche Qualitätssicherung in den einzelnen Fächern), der Qualitätssicherung- und Qualitätsentwicklung (allgemein), von Beratungslehrkräften, der BNE-Beauftragten, der Ganztagskoordination, der Mädchen*- und Jungen*beauftragten sowie der Schulpsychologie (ein Bericht der Koordinationen der Beruflichen Orientierung ist in Planung). Auf diese Weise werden zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Sinne einer systematischen Schulentwicklung vor dem Hintergrund des Münchner Wegs weitere Steuerungsinformationen generiert, um Bedarfe sichtbar zu machen und Ansprüche zu formulieren.
Auch an den städtischen beruflichen Schulen werden regelmäßig schuleigene Befragungen durchgeführt, um Schulentwicklungsziele abzuleiten (z.B. Abbrecherquoten – und Gründe, Bestehensquoten, Notendurchschnitte, Sprachstandserhebungen, Feedback zu Projekten etc.). Zur Unterrichtsentwicklung werden qualitative und quantitative Daten herangezogen: z.B. Befragungen der Schüler*innen zum eigenen Unterricht (mind. 1x/Jahr), Beobachtungsprotokolle, Leistungsnachweise, Portfolios, Unterrichtsbesuche. Die Einführung der digitalen Tools (z.B. in der Bayerncloud Schule) erleichtert und fördert diese Feedbackkultur.Alle vier Jahre erfolgt externe Evaluation an allen beruflichen Schulen und definiert klar die Stärken und die Entwicklungsfelder der jeweiligen Schule – auf Basis der geführten Interviews. Die Ansprechpartner*innen werden zu den fünf Qualitätsfeldern des Orientierungsrahmens für Schulqualität der Landeshauptstadt München für Berufliche Schulen befragt.
An allen beruflichen Schulen unterstützen die Führungskräfte und die ausgebildeten Qualitätsmanager*innen („QSE-Fachkräfte“) die Kolleg*innen im Umgang mit den erhobenen Daten. Wichtige Grundsätze sind hier die systematische Aufbereitung der Ergebnisse, der Einbezug der befragten Gruppen, ein partizipativer Prozess zur Festlegung von Zielen und Verantwortlichkeiten sowie eine Dokumentation und Fortschreibung derselben im Schulentwicklungsprogramm als Monitoringinstrument.
Übergreifend, für allgemeinbildende und berufliche Schulen, werden die Ergebnisse der Schulklimabefragung (http://www.muenchen.de/schulklimabefragung) zur datengestützten Schulentwicklung sowohl innerhalb der Einzelschule als auch der Ebene der Schularten herangezogen.
Umfassend erfolgt die datengestützte Schulentwicklung direkt an den Schulen und spiegelt sich in ihren Schulentwicklungsprogrammen wider. In der Summe ist auch für die datengestützte Schulentwicklung festzuhalten, dass diese bereits umfassend an den städtischen Schulen praktiziert und gelebt wird.
Finanzierung eines kommunalen Bildungsmonitorings und einer datengestützten Schulentwicklung mit Bundesmitteln
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wird unter dem Punkt Bund-Länder-Zusammenarbeit auf eine datengestützte Schulentwicklung auf Länderebene verwiesen. Hierbei wird auch Bezug auf die Schüler*innen-ID genommen. Unter dem sehr kurz gefassten Punkt Bildungsforschung wird einmalig der Begriff Bildungsmonitoring im Koalitionsvertrag verwendet. Kommunen werden an diesen Stellen im Koalitionsvertrag nicht erwähnt. An keiner der genannten Stellen wird eine finanzielle Förderung angesprochen. Auch ist uns für kommunale Ansätze in diesem Bereich, über das bereits länger laufende Programm Bildungskommune hinaus, an dem die LHM seit April 2024 teilnimmt, keine Bundesförderung bekannt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.