Kulturangebote im öffentlichen Raum entkommerzialisieren
Antrag Stadtrat Thomas Lechner vom 19.2.2026
Antwort Kulturreferent Marek Wiechers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, den öffentlichen Raum in der Stadt verstärkt für nicht-kommerzielle und kostenlose (Kultur-)Angebote zur Verfügung zu stellen.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 19.2.2026 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ihr Anliegen, den öffentlichen Raum in München weiterhin für breite Bevölkerungsschichten zugänglich machen und dadurch neben dem Besuch von kommerziellen und durch Eintrittsgelder beschränkten Veranstaltungen niederschwellige kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, teile ich vollumfänglich.
Die Landeshauptstadt München insgesamt und das Kulturreferat im Speziellen nutzt deshalb regelmäßig Orte im Stadtraum für die Durchführung von Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Freizeit. So veranstaltet das Kulturreferat hauptverantwortlich Festivals wie das Ander Art am Odeonsplatz, den Theatron MusikSommer im Olympiapark oder die Stadtteilwochen, die jedes Jahr in wechselnden Münchner Stadtbezirken stattfinden und unter anderem möglichst zentrale bzw. gut erreichbare Plätze und Flächen innerhalb der jeweiligen Viertel zu ihren Hauptspielorten machen. Auch kleinere und partizipative Formate wie die Reihen „Tanzen im Park“ im Westpark oder „Feierabendjodler zum Mitnehmen“ im Innenhof des Isartors werden angeboten. Darüber hinaus verwirklicht Public Art, das Kunst im öffentlichen Raum-Programm der Landeshauptstadt München, regelmäßig frei zugängliche, temporäre Kunstprojekte im Stadtraum. Gleichzeitig werden kostenfrei zu besuchende Veranstaltungen an öffentlichen Plätzen gefördert und unterstützt, beispielsweise der Corso Leopold auf der Leopoldstraße.
Anbei finden Sie ergänzend eine Liste der beim Kreisverwaltungsreferat für das Jahr 2026 mindestens teilweise auf öffentlichem Grund bzw. in Grünanlagen beantragten Großveranstaltungen mit im weiteren Sinne kulturellen Inhalten oder Anknüpfungspunkten (Stand: März 2026). Ein großer Teil davon wird entweder für Besucher*innen grundsätzlich kostenfrei angeboten oder von einer städtischen Stelle veranstaltet/gefördert. Es ist dabei zudem anzumerken, dass das Erheben von Eintrittsgeldern nicht zwangsläufig auf den kommerziellen Charakter einer Veranstaltung schließen lässt.
Abschließend möchte ich grundsätzlich festhalten, dass wir uns der Herausforderungen im finanziellen Bereich durch steigende Kosten sowie die verstärkte Notwendigkeit von Einnahmen, mit denen Veranstalter*innen gerade aktuell konfrontiert sind, bewusst sind. Auch kulturreferatseigene Veranstaltungen sind betroffen: Um beispielsweise die Durchführung der jährlichen Stadtteilkulturfestivals in vollem Umfang bzw. nach gewohnten Standards auch weiterhin zu sichern, besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Mitteln, welche aufgrund der Haushaltslage und den Konsolidierungen derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.