Immobilien von kirchlichen und nicht gewinnorientierten Organisationen in eine gemeinnützige Nutzung überführen I – frühzeitig Konzepte für eine gemeinwohlorientierte Zwischen- und Nachnutzung
erarbeiten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Ursula Harper, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr und Sebastian Weisenburger (Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 9.2.2026
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Ihr o. g. Antrag vom 9.2.2026 wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Sie beantragen, dass sich die Verwaltung mit den Kirchen und weiteren nicht gewinnorientierten Organisationen ins Benehmen setzen soll, um die absehbar freiwerdenden Immobilien abzufragen und gemeinsam mit diesen Konzepten für gemeinwohlorientierte Zwischen- und Nachnutzung zu erarbeiten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag vom 9.2.2026 als Brief zu beantworten:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung tauscht sich in regelmäßigen Abständen mit Vertretungen der katholischen und evangelischlutherischen Kirche sowie der Mitbauzentrale München, der GIMA und anderen zur weiteren Nutzung derer Grundstücke aus. Besteht die Überlegung, ein Grundstück umzunutzen, stehen Kolleg*innen der Lokalbaukommission, der Wohnraumförderung sowie der Stadtplanung als weiterführende Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Sollte es sich um Gemeinbedarfsflächen handeln, werden seitens des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zunächst städtische Bedarfe an eben diesem Grundstück geprüft. Sollte ein solcher Bedarf, der mit dem städtischen Haushalt vereinbar ist, gegeben sein, geht dieser – aufgrund der festgesetzten bzw. dargestellten Gemeinbedarfsfläche – anderweitigen Nutzungen vor.
Wird am konkreten Grundstück kein Gemeinbedarf gemeldet, kann dieses einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Dabei ist es das Anliegen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, dass diese Grundstücke mit soweit als möglich preisgünstigen Wohnungen bebaut werden.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung versucht hierbei aktiv den Kontakt der jeweiligen Grundstückseigentümer*innen zur GIMA (Genossenschaftliche Immobilienagentur München eG) herzustellen, da bei einer Realisierung durch Genossenschaften neben preisgünstigerem Mietwohnungsbau auch oft innovative und nachhaltige Ansätze zur Schaffung von Wohnraum, der für verschiedene Einkommensgruppen zugänglich ist, entstehen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung berät die Kirchen als Grundstückseigentümer*innen, die genannten Punkte in die Planungen einzubeziehen und tragfähige Konzepte zu entwickeln, die sowohl den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft als auch den Herausforderungen der aktuellen Wohnraumsituation gerecht werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.