Heizungsausfall in Dawonia Wohnblock am Hasenbergl - Welche Rolle spielen die SWM?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 13.1.2026
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 13.1.2026 führten Sie als Begründung aus:
„Seit November 2025 frieren die Bewohner*innen einer Wohnanlage des Immobilienkonzerns Dawonia im Hasenbergl (Linkstraße, Harpprechtstraße, Schleißheimer Straße). Wie die TZ berichtet, können die Wohnungen nur schwach oder gar nicht beheizt werden¹. Die Bewohner*innen frieren, die Temperaturen fallen bis auf 11 Grad, und es kommt vermehrt zu Schimmelbildungen.
Bewohner*innen berichteten der Linken, die Temperaturen seit November liegen meist unter 16 Grad, oft weit darunter, und nur selten wurden 16-18 Grad in der Spitze an Sonnentagen erreicht. Der Immobilienkonzern Dawonia lässt die Menschen im Kalten sitzen, reagiert nicht oder nur sporadisch auf die Bewohner*innen. Den frierenden Bewohner*innen erklärt die Dawonia zunächst, der Heizungsausfall sei ,vollständig beseitigt‘, später dann, dass ,die Stadtwerke aktuell unzureichend Wärmemengenleistung liefern, die nicht der vertraglich vereinbarten Wärmelieferleistung entspricht‘. Wenige Bewohner*innen erhalten ein elektrisches Heizgerät, andere nichts und versorgen sich privat mit entsprechenden Notfallgeräten. Unklar bleibt, wer die zusätzlich entstehenden Stromkosten tragen wird. Der Wohnblock (2012 unter dem damaligen Finanzminister Markus Söder privatisiert) wurde erst vor wenigen Jahren an die Fernwärme der Stadtwerke München angeschlossen, nachdem einige Wohnblöcke modernisiert und die Anlage nachverdichtet wurde. Schon damals stand die GBW (heute Dawonia) in der Kritik, durch die Modernisierung die Mieter*innen zu vertreiben². Die Schuld für den Heizungsausfall wurde von der Dawonia auf die Stadtwerke München (SWM) geschoben, die angeblich nicht die vereinbarte Wärme geliefert haben.“
¹ TZ 08.01.26: Bibber-Alarm im Hasenbergl geht weiter: „Bei uns ist es immernoch kalt
² TZ 15.01.19: Offiziell nicht mehr gemeinnützig: GBW-Mieter fürchten neue Konzern-Politik
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können nach Abstimmung mit dem Sozialreferat und den SWM wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wer trägt aus Sicht der Stadt die Schuld für den monatelangen Heizungsausfall im Wohnblock der Dawonia am Hasenbergl?
Antwort des Sozialreferats:
Laut Mitteilung der SWM (vgl. Antwort der SWM zu Frage 5) stand „zu jeder Zeit eine ausreichende Wärmeversorgung (…) zur Verfügung“. Daher geht das Sozialreferat davon aus, dass die Vermieterin den Heizungsausfall zu vertreten hat.
Frage 2:
Steht den betroffenen Mieter*innen aus Sicht der Stadt ein Recht auf Mietminderung zu? Wenn ja, in welcher Höhe angesichts der extrem kalten Temperaturen?
Antwort des Sozialreferats:
Die Mieter*innen sind gemäß § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bei einem Wohnungsmangel, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch einschränkt, zu einer Mietminderung berechtigt. Die Rechtsprechung sieht eine Mietminderung dann als gerechtfertigt an, wenn in den Wintermonaten tagsüber in den Wohnräumen nicht mindestens 19 Grad Celsius erreicht werden können. Da keine gesetzlichen Vorgaben für Minderungsquoten existieren, sollten sich Mieter*innen bei der Festlegung der Minderungshöhe an Gerichtsurteilen orientieren, die in vergleichbaren Fällen ergangen sind. Die Höhe der Minderungsquote muss für jeden Einzelfall gesondert bestimmt werden und richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Beispielhaft kann ein Urteil des Amtsgerichts Görlitz genannt werden, welches bei einer Raumtemperatur von 16-18 Grad Celsius eine Minderung in Höhe von 30% als gerechtfertigt ansah (Aktenzeichen: 1 C 1320/96). Um eine Mietminderung korrekt durchzuführen, ist eine fachliche Unterstützung z.B. durch einen Mieterverein zu empfehlen.“
Frage 3:
Kam es von Seiten der SWM zu unzureichenden Wärmemengenleistungen, die nicht der vertraglich vereinbarten Wärmelieferleistung entsprechen, so wie es die Dawonia behauptet?
Antwort der SWM:
Die SWM haben der Dawonia die mit ihr vertraglich vereinbarte Wärmeleistung zur Verfügung gestellt.
Frage 4:
Wurden die SWM von der Dawonia bezüglich dieses Falles kontaktiert und ist zumindest eine Teilschuld seitens der Stadtwerke gegeben? Falls dem nicht so ist, wie erklären sich die SWM die Äußerung der Dawonia diesbezüglich?
Antwort der SWM:
Die SWM wurden durch Dawonia am 7.1.2026 um 13:50 Uhr kontaktiert. Offenbar liegt ein komplexes technisches Problem vor, das jedoch nicht aus der Wärmebereitstellung der SWM an Dawonia resultiert. Die SWM unterstützen die Dawonia und stehen mit ihr in regelmäßigem Austausch.
Frage 5:
In welchen Zeiträumen und in welcher Höhe waren bzw. sind die Wärmemengenleistungen unzureichend?
Antwort der SWM:
Es stand zu jeder Zeit eine ausreichende Wärmeversorgung am Übergabepunkt zwischen Fernwärmenetz und Kundenanlage zur Verfügung.
Frage 6:
Was sind die konkreten Ursachen der unzureichenden Wärmemengenleistungen?
Antwort der SWM:
Es besteht keine unzureichende Wärmebereitstellung.
Siehe auch Antwort zu Frage 5.
Frage 7:
Bis wann ist die Wiederherstellung der Wärmemengenleistung zugesichert?
Antwort der SWM:
Es besteht keine unzureichende Wärmebereitstellung.“
Siehe auch Antwort zu Frage 5.
Frage 8:
Wie stellen die SWM sicher, dass es in Zukunft zu keinen weiteren unzureichenden Wärmemengenleistungen kommt?
Antwort der SWM:
Die Wärmemengenleistungen waren ausreichend.
Siehe auch Antwort zu Frage 5.
Frage 9:
Neben einer möglichen unzureichenden Wärmemengenleistung gibt es weitere Gründe für den Heizungsausfall im Hasenbergl?
Antwort der SWM:
Die Wärmebereitstellung der SWM war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Die SWM unterstützen den Kunden intensiv bei der Fehlersuche. Wie bereits erwähnt, stehen Dawonia und SWM in regelmäßigem Austausch. Die SWM werden zudem im Fernwärmenetz einen weiteren Messpunkt installieren, der Druck- und Temperaturwerte kontinuierlich erfasst. Dies soll das frühzeitige Erkennen potenzieller Störungen auf Seiten des Fernwärmenetzes und eine schnellere Ursachenanalyse ermöglichen. Dawonia wird ihrerseits Messwerte und Regelverhalten der Kundenanlage aufzeichnen und auswerten. Die SWM haben zudem nochmals die Kontaktdaten der Entstörungsstelle (Erreichbarkeit 24/7) und weiterer Ansprechpartner benannt.
Frage 10:
Können die SWM die Heizsituation der Bewohner*innen kurzfristig verbessern, beispielsweise durch Einsatz mobiler Heizstationen?
Antwort der SWM:
Die Wärmeleistung wird am Anschlusspunkt zur Verfügung gestellt, eine mobile Heizstation ist daher nicht erforderlich.
Frage 11:
Im Falle einer Teilschuld (beispielsweise durch unzureichende Wärmemengenleistungen) der SWM, würden die SWM die dadurch entstehenden Mehrkosten (z.B. Strom für zusätzliche Heizgeräte oder erhöhte Heizkosten durch eine mobile Heizstation) für die Mieter*innen mittragen? Falls ja, in welcher Höhe?
Antwort der SWM:
Es bestand keine unzureichende Wärmemengenleistung.
Frage 12:
Gäbe es weitere Ansprüche auf Schadensersatz, etwa wegen gesundheitlicher Belastungen?
Antwort des Sozialreferats:
Gemäß § 536a BGB haben Mieter*innen bei einem Wohnungsmangel, der während der Mietzeit auftritt und den die Vermieterin zu vertreten hat, einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann sich grundsätzlich auch auf gesundheitliche Belastungen erstrecken.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.