Ab sofort können sich die Zuwendungsnehmer*innen des Sozialreferats, die Studienplätze im dualen Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) anbieten, wieder um eine Förderung dieser Studienplätze bewerben. Die Förderung wird durch Losverfahren ermittelt. Interessierte Träger können bis 13. Februar (24 Uhr) formlos per E-Mail an foerderung-dualesstudium.soz@muenchen.de mitteilen, ob sie am Losverfahren teilnehmen möchten. Träger müssen in der E-Mail angeben, mit welcher Anzahl an Studienplätzen sie bei dem Losverfahren teilnehmen möchten. Pro Träger können maximal fünf Studienplätze gefördert werden. Interessensbekundungen, die nach dem 13. Februar (24 Uhr) eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Stadtrat hatte im Dezember 2023 entschieden, dass das Sozialreferat von den freien Trägern angebotene Studienplätze des dualen Studiengangs Soziale Arbeit (B.A.) ab 2024 bezuschussen soll. Seit der erstmaligen Förderung von maximal 30 Studienplätzen im Wintersemester 2024 ist zum Wintersemester 2026 eine Förderung von 90 Studienplätzen möglich. Das Sozialreferat wird die Verlosung durchführen und die Beteiligten über die gelosten Plätze informieren. Im Rahmen der Mitteilung über die Anzahl der gelosten Studienplätze werden die gelosten Träger über weitere Einzelheiten informiert, insbesondere auch darüber, welches Amt für sie zuständig ist und wo der formelle Antrag einzureichen ist. Diesem Schreiben liegen dann auch die Antragsformulare mit allen weiteren notwendigen Informationen bei, die für die Antragsprüfung und Ausreichung der Zuschüsse notwendig sind. Eine Antragstellung ist zwingend erforderlich. Die Bewilligung erfolgt per Bescheid, der sich über die regelmäßige Studienzeit des Studiengangs (sechs beziehungsweise sieben Semester) erstreckt. Die Träger, die kein Los erhalten haben, werden darüber ebenfalls in Kenntnis gesetzt.