Sachstand zu den Sperrungen der Schwimmhalle am Schulcampus
Riem
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Jens Luther und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 30.9.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 30.9.2025 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Wie den Tageszeitungen TZ und Münchner Merkur vom 29.9.2025 zu entnehmen war, kam es in den Schwimmhallen des Schulcampus Riem zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Erstinbetriebnahme und in der Folge nach einer Revision erneut zu weiteren Sperrungen. ,So mussten umfangreiche Fliesenarbeiten in dem neuen Bad erledigt werden. Zudem habe es technische Probleme mit dem Hubboden gegeben, wodurch sich die Reinigung und Befüllung der Becken verschoben habe.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Was ist die Ursache für die Probleme?
Antwort:
Am südlichen Becken wurde ein technischer Defekt an einer Stütze des Hubbodens festgestellt.
Im Betrieb hat sich eine geringfügige, den Badebetrieb nicht beeinträchtigende Undichtigkeit an einer Fuge zwischen dem nördlichen Becken und dem angrenzenden Fußbodenaufbau gezeigt.
Frage 2:
Gab es eine Abnahme der Neu/Bauleistungen und waren diese ohne Beanstandungen?
Antwort:
Es wurden VOB-Abnahmen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden übliche geringfügige Mängel festgestellt, die jedoch keine Abnahmeverweigerung begründet hätten und bis zur Inbetriebnahme des Schwimmbads beseitigt waren.
Frage 3:
Sollte es keine Baumängel gegeben haben, wie erklärt sich das Referat für Bildung und Sport und das Baureferat, dass bereits nach einem Jahr „umfangreiche Fliesenarbeiten“ getätigt werden mussten?
Antwort:
Die Mängel waren zum Zeitpunkt der Abnahmen nicht erkennbar. Die nötigen Fliesenarbeiten waren nicht, wie dargestellt, umfangreich.
Frage 4:
Wurden die Fliesenverlegearbeiten durch einen zertifizierten, bewährten und zuverlässigen Auftragnehmer ausgeführt?
Antwort:
Ja.
Frage 5:
Ist damit zu rechnen, dass der Fliesenleger jetzt jedes Jahr kommen muss?
Antwort:
Nein.
Frage 6:
Welche Probleme mit dem Hubboden gab es?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 7:
Wer hat diese technischen Probleme mit dem Hubboden zu verantworten?
Antwort:
Niemand, da es sich um einen nicht vorhersehbaren mechanischen Defekt handelte. Dieser wurde durch den Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistung kurzfristig und kostenfrei beseitigt.
Frage 8:
Wurde der Auftrag zum Einbau an einen zertifizierten, bewährten und zuverlässigen Auftragnehmer vergeben?
Antwort:
Ja.
Frage 9:
Gibt es wegen etwaiger Schlechtleistung Schadenersatzansprüche auf die Erstellungs- und Folgekosten bzw. die Dauer der Nichtnutzbarkeit der Schwimmhalle?
Antwort:
Es liegt keine Schlechtleistung vor, die einen Schadensersatzanspruch begründen würde.
Frage 10:
Mit welchen Konsequenzen haben die Auftragnehmer bzgl. weiterer Vergaben der LHM zu rechnen?
Antwort:
Gemäß einschlägigem öffentlichen Vergaberecht mit keinen.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.