Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Dieser umfasst auch die Ferienzeiten. Die Stadt schafft daher die Rahmenbedingungen für ein neues Ferienangebot unter Schulaufsicht und ergänzt damit die bestehenden und bereits bewährten Betreuungsmöglichkeiten in den Ferien.
Der Bildungsausschuss und der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats haben in ihrer gemeinsamen Sitzung die Umsetzung der neuen Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Ziel ist es, zusätzliche Ferienangebote für Kinder im Grundschulalter zu ermöglichen – insbesondere für Familien, deren Kinder während der Schulzeit ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Mittagsbetreuung besuchen und in den Ferien zusätzliche Betreuung benötigen. Die neue Förderung soll Träger entlasten, Teilhabe stärken und Familien mit geringen Einkommen unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt der städtischen Ausgestaltung liegt darin, die Umsetzung für Träger so einfach und praxistauglich wie möglich zu machen. Die Fördersystematik orientiert sich an bereits bekannten Verfahren aus der Mittagsbetreuung. Damit sollen vor allem kleinere, häufig ehrenamtlich organisierte Träger wie Elterninitiativen oder gemeinnützige Vereine entlastet werden. Die Anforderungen und Nachweise sollen möglichst unbürokratisch gestaltet werden, damit sich möglichst viele Träger an der Ferienbetreuung beteiligen können.
Auch Inklusion spielt bei der Förderung eine zentrale Rolle: Ferienangebote sollen grundsätzlich sowohl an Grund- als auch an Förderschulen möglich sein. Um Kinder mit Förderbedarf besser berücksichtigen zu können, sieht die Stadt finanzielle Anreize vor: An Förderschulen kann eine Betreuungsgruppe bereits mit sechs Kindern gefördert werden. Auch an Regelgrundschulen kann die Mindestgruppengröße unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden, wenn Kinder mit Förderbedarf aufgenommen werden. So soll das gemeinsame Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung weiter gestärkt werden.
Zudem sollen die Ferienangebote für Familien bezahlbar bleiben, daher schafft die Stadt hier eine auskömmliche Finanzierung für die Träger. Die Träger können Elternentgelte erheben, sollen diese aber für Familien mit München-Pass oder entsprechender Berechtigung ermäßigen können. Einnahmeausfälle werden über die städtische Förderung kompensiert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Teilnahme an Ferienangeboten nicht am Einkommen der Eltern scheitert.
Die Stadt stellt den Trägern außerdem städtische Schulräume nach vorhandenen Kapazitäten kostenfrei zur Verfügung. Zusätzlich soll der Kleinkindertagesstätten e. V. eine Förderung für die fachliche Beratung der Träger erhalten. Damit werden die Träger bei der Entwicklung und Umsetzung der neuen Ferienangebote pädagogisch begleitet.
Die endgültige Beschlussfassung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrats.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Ferien dürfen für Familien keine organisatorische oder finanzielle Belastungsprobe sein. Deshalb schaffen wir mit dem neuen Ferienangebotszuschuss die Voraussetzungen dafür, dass mehr verlässliche Betreuungsangebote entstehen und möglichst alle Kinder daran teilhaben können. Mir ist besonders wichtig, dass kein Kind ausgeschlossen wird – weder wegen des Einkommens der Eltern noch wegen eines individuellen Förderbedarfs.“
Stadtschulrat Florian Kraus: „Mit der neuen Förderung setzen wir bewusst auf ein praxistaugliches und möglichst einfaches Verfahren. Viele Träger arbeiten mit großem Engagement, oft auch ehrenamtlich. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen statt unnötiger Bürokratie. Gleichzeitig schaffen wir Anreize für inklusive Angebote und sozialverträgliche Elternentgelte. So stärken wir Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit auch in den Ferien.“