Hans-Preißinger-Straße größtenteils autofrei belassen und aufwerten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann und Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 28.8.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst bitten wir die verspätete Beantwortung zu entschuldigen und bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie Folgendes:
„Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird die Hans-Preißinger-Straße entlang des Isarkanals größtenteils autofrei (abgesehen von Stichstraßen für den Lieferverkehr von der Schäftlarnstraße und vom Mittleren Ring kommend), um den Zugang zum Isarkanal zu stärken, d.h. sie ist im Wesentlichen für den Aufenthalt sowie für Fußgänger*innen und Radfahrende nutzbar.
Das Baureferat wird gebeten, kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu prüfen und möglichst bis zu einem späteren Umbau der Straße als Zwischenlösung umzusetzen.“
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 28.8.2024 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Antragsforderung des StR-Antrags 20-26/A 05085 ist inhaltlich gleichlautend zu der des BA-Antrags 20-26/B 04424 „Verkehrsplanerische Ausgestaltung der Hans-Preißinger-Straße im Bereich Gasteig HP8“ vom 12.9.2022. Dieser BA-Antrag wurde jedoch am 15.9.2025 vom BA 06-Sendling mit einstimmigem Beschluss zurückgezogen.
Zu dieser Entscheidung ist es wie folgt gekommen:
Die Gasteig München GmbH wandte sich im Sommer 2025 an die Stra-ßenverkehrsbehörde und stellte ihr neues Verkehrskonzept für den Gasteig HP8 in Sendling vor. Dabei wurde bekannt, dass auf Veranlassung der Gasteig München GmbH die Feuerwehr- und Lieferantenzufahrt auf das Gelände und zu den Gebäuden des HP 8 verlegt wurde. Die Anfahrt führtnun von der Brudermühlstraße kommend durch den Abschnitt der Hans-Preißinger-Straße, für den das Mobilitätsreferat gemäß dem BA-Antrag und in Abstimmung mit den beteiligten Stellen einen provisorischen verkehrsberuhigten Bereich plante. Eine alternative Zufahrtsmöglichkeit wird von der Gasteig München GmbH als nicht realisierbar erachtet. Die neue Anfahrtssituation steht jedoch im Widerspruch zum Konzept eines verkehrsberuhigten Bereichs, da Schwertransporte, einschließlich 40-Tonner, und tägliche Anlieferungen nicht durch einen solchen Bereich geführt werden können.
Des Weiteren teilte die Gasteig München GmbH mit, dass ab September 2025 der kostenlose, aber wenig genutzte Bus-Shuttle mit Großbussen aus Kostengründen eingestellt wird. Ab dem Zeitpunkt übernehmen stattdessen vier, vom Gasteig HP8 beauftragte Kleinbusse (9-Sitzer) den kostenlosen Shuttle-Service zwischen den Parkplätzen am Blumengroßmarkt und dem Gasteig HP 8. Diese Busse sollten nach Möglichkeit veranstaltungsnah in der Hans-Preißinger-Straße direkt am Gelände des Gasteig HP8 zum Ein- und Ausstieg halten. Das Gasteig HP8 bat darum, die Einrichtung eines Taxistandorts in der Hans-Preißinger-Straße für kostenpflichtige Taxis zu prüfen. Die Haltemöglichkeit für die kostenlosen Kleinbus-Shuttle sollte zudem optisch vom Haltepunkt der kostenpflichtigen Taxis getrennt werden.
Nach eingehender Prüfung hat die Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat – Straßenverkehrsbehörde, im Herbst 2025 die verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Einrichtung eines Kleinbus-Shuttle-Ein- und Ausstiegs sowie eines Taxistandplatzes in der Hans-Preißinger-Straße erlassen. Zugleich wurde der Taxistandplatz in der Brudermühlstraße 1-3 aufgehoben. Die Verlegung des Taxistandorts entspricht im Übrigen der Forderung der Taxi München eG.
Die Polizei und die Branddirektion haben den Maßnahmen zugestimmt. Der Bezirksausschuss Sendling erteilte am 15.9.2025 ebenfalls seine Zustimmung und zog gleichzeitig seinen Antrag 20-26/B 04424 zurück. Die Haltemöglichkeiten in der Hans-Preißinger-Straße sowohl für die Kleinbus-Shuttles als auch für die Taxis wurden zwischenzeitlich am westlichen Fahrbahnrand auf Höhe von Haus K (Hausnummer 4b) bzw. in der Nähe von Saal X eingerichtet. In der Hans-Preißinger-Straße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die Stadtwerke München GmbH (SWM) beabsichtigen, ein neues Wohngebiet (Werkswohnungsbau) auf ihrem Grundstück in der Hans-Preißinger-Straße zu entwickeln. Das Planungs- und Baurecht für dieses Projekt wirdjedoch nicht mehr, wie ursprünglich geplant, im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geschaffen, sondern voraussichtlich gemäß §34 BauGB (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung) direkt und beschleunigt im Wege eines Baugenehmigungsverfahrens jeweils unter Federführung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung geprüft. Damit entfallen die verkehrsplanerischen Zugriffsmöglichkeiten auf das Straßennetz, die durch das Mobilitätsreferat im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens hätten eingebracht werden können. Mögliche Maßnahmen der mobilitäts- und verkehrsfachlichen Innovation konzentrieren sich im Gegenzug auf das konkrete Bauvorhaben und das genannte Grundstück.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.