Städtische Mensen und Kantinen finanziell entlasten und bio-regional ertüchtigen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 24.5.2022
Antwort Edwin Grodecke, Leiter des Kommunalreferats:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM) auf, den städtischen Kantinen, insbesondere den Schul- und Kindergartenmensen, die Zahlung der Nebenkosten zu erlassen sowie die Pacht auf das rechtlich mögliche niedrigste Niveau bis Ende 2025 festzusetzen.
Darüber hinaus sollen die Pächter*innen intensiv bei der Erstellung eines bio-regionalen Beschaffungskonzeptes durch Biostadt München unterstützt werden, damit die Kantinen im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zum städtischen Ziel leisten, den Anteil der bioregionalen Lebensmittel bis Ende 2025 auf 60% zu erhöhen.
Sie fordern weiter, das Konzept Ökoprofit auf die Kantinenpächter*innen auszuweiten, um einen Anreiz für eine energie- und ressourcenschonende Bewirtschaftung der Kantinen zu schaffen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die Bearbeitung Ihres Antrags hat sich leider erheblich verzögert, nachdem das Referat für Bildung und Sport (RBS) zur rechtlichen Beurteilung des Verzichts auf Pacht und Nebenkosten die Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsicht eingebunden hatte. Zwischenzeitlich hat der Stadtrat mit Beschluss vom 17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 17774) über die Vorgehensweise entschieden. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich für die gewährten Fristverlängerungen.
Das Kommunalreferat unterstützt in seiner Funktion als stadtweiter Vertragsdienstleister in miet-/pachtrechtlichen Angelegenheiten u.a. das Personal- und Organisationsreferat (POR) und das RBS bei der Ausgestaltung und dem Abschluss von Pachtverträgen mit externen Vertragspartnern.
Grundsätzliche Entscheidungen zu kaufmännischen und fachlichen Aspekten zu den Mitarbeiterkantinen und zur Schul-/Kindergartenversorgung werden jedoch im POR oder RBS getroffen oder durch diese Referate dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das POR und das RBS wurden bei der Beantwortung vor diesem Hintergrund mit eingebunden.
A. Mitarbeiterkantinen
Die betreffenden Mitarbeiterkantinen befinden sich in den Verwaltungsgebäuden am Marienplatz 8 (Neues Rathaus), in der Ruppertstr. 11 (Kreisverwaltungsreferat (KVR)) und in der Friedenstr. 40 (Baureferat (BAU)).
1. Pacht und Nebenkosten
Das POR teilte mit, dass es sich bei der Einrichtung eines Kantinenbetriebs für die städtischen Beschäftigten vorrangig um die Erfüllung von Gemeindeaufgaben – vorliegend um den Geschäftsbetrieb der Gemeinde selbst - handelt. Aus diesem Grund wird daher üblicherweise keine Pacht erhoben. Die Gemeinde ist nach Art. 56 Abs. 2 GO verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte zu sorgen und dazu gem. Art. 42 Abs. 1 GO fachlich geeignetes Verwaltungspersonal anzustellen sowie gem. Art. 43 Abs. 4 GO angemessene Arbeitsbedingungen ihrer Arbeitnehmer*innen sicherzustellen.
Der Betrieb der städtischen Kantinen soll vornehmlich der gesunden Verpflegung der Beschäftigten dienen, auf deren Arbeitsabläufe angepasst sein und ihnen täglich eine örtlich nahe gelegene Möglichkeit zum Erwerb preisgünstiger Mahlzeiten geben. Der Betrieb der Kantinen gehört damit für die im Einzugsbereich tätigen städtischen Beschäftigten zu den gewohnten angemessenen Arbeitsbedingungen.
Die Kosten für die betriebsbedingten Nebenkosten werden vollumfänglich durch das POR getragen, um das Essen zu sozialverträglichen Preisen anbieten zu können.
2. Bio-regionale Lebensmittel, Beschaffungskonzept
Die Pächter*innen werden mittels eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist u.a. ein Leistungsverzeichnis, anhand dessen die/der Kantinenbetreiber*in zum Angebot von gesunden, vollwertigen sowie abwechslungsreichen Speisen und Getränken, unter Berücksichtigung von Produkten aus ökologischer Erzeugung und fairem Handel, anhand von vertraglich festgelegten Mindestanteilen gemessen am jährlichen Wareneinsatz verpflichtet wird. Eine Weiterentwicklung dieser Mindestanteile in den städtischen Kantinen wird in enger Zusammenarbeit mit dem vom Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) initiierten Haus der Kost und dessen verschiedenen Angeboten (u.a. Küchencoaching) unter Beachtung der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der/ des Kantinenpächters*in umgesetzt und auch in Zukunft weiter durch das POR gefördert.
3. Das Konzept Ökoprofit
Ökoprofit ist ein Umweltberatungs- und Klimaschutzprogramm für Münchner Betriebe. Ziel ist es dabei, dass die am Programm teilnehmenden Unternehmen langfristig Kosten und Umweltbelastungen senken. Ökoprofit bietet eine qualifizierte Unterstützung, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.
Im vorliegenden Fall werden die Pächter*innen jedoch nicht mit echten Kosten belastet, da wie unter A Ziffer 1 dargestellt, die Stadt sämtliche Betriebskosten trägt. Unabhängig davon werden die Pächter*innen vertraglich zu einem energiesparenden Betrieb verpflichtet.
Die derzeitigen Pächter*innen haben sich am Ökoprofit-Programm 2019/20 beteiligt. Während der Corona-Pandemie musste dieses jedoch vorzeitig abgebrochen werden. Aufgrund der mit der Pandemie einhergehenden neuen Herausforderungen wurde das Programm im Nachgang nicht erneut aufgegriffen. Eine perspektivische erneute Teilnahme am Ökoprofit-Programm ist denkbar und wird gemeinsam mit neuen Betreiber*innen geprüft.
B. Schul- und Kindergartenmensen
Das RBS verweist auf die Beschlussvorlage vom 3.12./17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 17774) und die Zuständigkeit des RKU zu den Themen „Bio-regionale Lebensmittel“ und „Ökoprofit-Programm“.
1. Pacht und Betriebskosten (Nebenkosten)
Im Ergebnis wird im o.g. Beschluss festgehalten, dass ein Verzicht auf die Erhebung des Pachtzinses einen geringen Effekt für die jeweiligen Pächter*innen mit sich bringen würde, so dass die daran geknüpften Erwartungen nicht eintreten würden. Daher wird an der bisherigen Praxis festgehalten, nach der eine gestaffelte Umsatzpacht in Höhe von 4% auf den Nettoumsatz bis einschließlich 100.000 € und in Höhe von 5% auf den Nettoumsatz, der 100.000 € übersteigt, jährlich zu zahlen ist.
Mit Ausnahme von drei Schulstandorten (Berufsschulzentrum Riesstraße, Bildungscampus Freiham und Berufsschulstandort Bergsonstraße) werden den Pächter*innen keine Betriebskosten in Rechnung gestellt.
2. Bio-regionale Lebensmittel, Beschaffungskonzept
Das RBS ermittelt seine Pächter*innen für die Schul- und Kindergartenmensen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens. Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist u.a. ein Leistungsverzeichnis, in dem die kon-kreten Anforderungen an eine*n Betreiber*in (z.B. Lebensmittelqualität, Öffnungszeiten etc.) dargelegt werden. Demnach wird diese*r verpflichtet, nach Möglichkeit einen Anteil von 60% bio-regionaler Lebensmittel bei der Umsetzung des Versorgungskonzeptes einzubringen.
Eine Unterstützung bei der Erstellung eines bio-regionalen Beschaffungs-Konzeptes besteht bereits in Form eines kostenfreien Coachingsprogramms für Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe. Dieses Programm steht auch den Pächter*innen von Schulmensen zur Verfügung und kann jederzeit kostenfrei in Anspruch genommen werden. Die Möglichkeit der Teilnahme soll künftig bereits in den Ausschreibungsunterlagen angeboten werden.
3. Das Konzept Ökoprofit
Im vorliegenden Fall werden die Pächter*innen nicht mit echten Kosten belastet, da wie unter B Ziffer 1 dargestellt, die Stadt mit Ausnahme der genannten drei Standorte sämtliche Betriebskosten trägt. Das RBS empfiehlt den Pächter*innen im Rahmen des künftigen Ausschreibungsverfahrens die Teilnahme an einem Ökoprofit Programm, um auf Seiten der Pächter*innen ein Bewusstsein für einen umweltschonenden und ressourcenreduzierten Betrieb (Energie, Wasser, Abfall) zu schaffen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.