100-Sekundentakt bei der Münchner U-Bahn
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 20.1.2026
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie:
„Die MVG erarbeitet ein Konzept, mit dem die Züge zunächst für einen Testlauf auf den Strecken der Linien U2 und U6 in einem 100-Sekundentakt fahren.
Nach einem halben Jahr wird der neue Plan evaluiert und bei positiver Resonanz für den darauffolgenden Fahrplanwechsel auf die weiteren Linien erweitert.
Außerdem stellt die MVG dar, ab wann die U-Bahn mit autonomen Zügen betrieben werden kann.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Eine Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich über die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) möglich.
Das Mobilitätsreferat hat die MVG um Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet:
„Das Angebot der MVG sieht im Betriebszweig U-Bahn derzeit in der Hauptverkehrszeit einen 150 Sekunden Takt auf den Stammlinien in der Innenstadt vor.
Eine Taktverdichtung ist technisch derzeit insbesondere auf Grund der Streckeninfrastruktur nicht möglich. Insbesondere die Zugsicherungsanlagen lassen Zugabstände von nur 100 Sekunden nicht zu.
Die Umrüstung des Bestandsnetzes ist derzeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich.“
Mittelfristig soll mit einem neuen Zugsicherungssystem ein dichterer Takt auf den innerstädtischen Stammstrecken ermöglicht werden. Das Mobilitätsreferat ist mit den SWM/MVG im kontinuierlichen Austausch, wann und in welchem Umfang dazu – auch in Abhängigkeit von der erwarteten Nachfragesteigerung – Ersatz- und Neuinvestitionen notwendig sind. Ent-sprechende Vorschläge für die Umsetzung in München werden im ÖPNV-Bauprogramm eingebracht.
Darüber hinaus beobachten wir die technische Entwicklung und Umsetzung in anderen deutschen Städten zu diesem Thema.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.