Auswirkungen der Abschaffung des Gehwegparkens in der Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 1.12.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrer Anfrage vom 1.12.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde: „Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist durch Verkehrszeichen oder Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt. Im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2035 wurde jedoch 2022 mit Stadtratsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07472) die Teilstrategie Fußverkehr beschlossen. Im Zuge dessen werden derzeit zahlreiche Parkplätze auf dem Gehweg aktiv verboten. Die erwarteten Verbesserungen bleiben jedoch aus, wie aus dem Bericht von ‚Parken in München‘ hervorgeht. https://parkeninmuenchen.de/muenchen-gehwegparken-zwischen-verbot-und-alltag.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet: die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München (PP München) sowie dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) wie folgt:
Frage 1:
Wie hat sich die Anzahl der Verstöße wegen Parkens auf dem Gehweg in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Bitte jedes Jahr einzeln aufführen.
Antwort:
Das Mobilitätsreferat analysiert derzeit die Entwicklung der vergangenen Jahre und plant dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zum Gehwegparken in München im Jahr 2026 vorzulegen. Diese wird eine entsprechende Analyse enthalten.
Frage 2:
Wie viele Bußgelder wurden in den vergangenen fünf Jahren verhängt und in welcher Höhe? Bitte jedes Jahr einzeln aufführen.
Antwort:
Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.
Frage 3:
Wie ist in der Praxis im Umgang mit diesen Verstößen? Wird zuerst verwarnt oder wird sofort ein Bußgeld verhängt?
Antwort:
Es wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Die Beschlussvorlage wird die Darstellung eines standardmäßigen Vorgehen enthalten.
Frage 4:
Werden auch Fahrzeuge wegen Parkens auf dem Gehweg abgeschleppt und wenn ja, wie häufig musste in den vergangenen fünf Jahren wegen Parkens auf dem Gehweg abgeschleppt werden? Bitte jedes Jahr einzeln aufführen.
Antwort:
Eine technische Möglichkeit zur Auswertung der Anzahl von Abschleppungen ist nicht gegeben.
Frage 5:
Welche Stadtteile sind von dieser Problematik besonders betroffen?
Antwort:
Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Besonders betroffene Gebiete werden derzeit analysiert.
Frage 6:
Wie reagiert die Stadt auf wiederholte Verstöße in den Problemvierteln?
Antwort:
Es wird auf die Antworten auf die Fragen 1 und 3 verwiesen.
Frage 7:
Welche Ersatzparkmöglichkeiten hat man für Anwohner geschaffen, nachdem die Ausnahmeregelung aufgehoben wurde?
Antwort:
Es wird auf die Antworten auf die Fragen 1 und 3 verwiesen.
Frage 8:
Welche negativen Entwicklungen treten seither auf, nachdem die Ausnahmeregelung aufgehoben wurde?
Antwort:
Es wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen.
Frage 9:
Was plant die Landeshauptstadt München zu tun, um diesen negativen Auswirkungen entgegenzutreten?
Antwort:
Es wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.