Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hat für die München Klinik konkrete finanzielle Folgen: Mindestens 30 Millionen Euro zusätzliche Belastung erwartet die München Klinik jährlich. Das ergibt sich aus dem bundesweiten Sparvolumen von 16,3 Milliarden Euro, das das Gesetz bis 2027 im gesamten deutschen Gesundheitswesen vorsieht.
Das Gesetz kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die München Klinik (MüK) bereits mitten in einem umfangreichen Veränderungsprozess befindet, nämlich in der Umsetzung ihres Medizinkonzepts MüK20++, mit dem sie strukturelle Anpassungen an fünf Standorten vorantreibt – darunter die Zusammenführung von Fachabteilungen und die Neustrukturierung der Notaufnahmen. Ziel des Konzepts ist es, die Klinik medizinisch und finanziell zukunftsfähig aufzustellen.
Das BStabG fügt nun ein weiteres, nicht eingeplantes Minus hinzu. Deshalb braucht es eine Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts MüK20++. Die Umsetzung unter den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen wird zudem deutlich anspruchsvoller – und muss entsprechend beschleunigt und in Teilen angepasst werden. Dazu bleibt gleichzeitig zunächst auch die noch in diesem Jahr geplante Zuteilung der beantragten Leistungsgruppen durch das bayerische Gesundheitsministerium abzuwarten – diese externen Rahmenbedingungen beeinflussen die Aufstellung der München Klinik ebenfalls.
Besonders gravierend sind die geplanten Einschnitte beim Pflegebudget. Seit 2020 hat dieses Budget Personalkosten und Tarifsteigerungen in der Pflege nahezu vollständig abgedeckt – eine wichtige Grundlage für faire Arbeitsbedingungen und die Gewinnung von Pflegepersonal. Diese Absicherung soll künftig nicht mehr in vollem Umfang gelten. Hinzu kommt: Ab 2027 entfällt die pauschale Zusatzfinanzierung von 2,5 Prozent des Pflegebudgets, die bislang pflegeentlastende Maßnahmen finanziert hat. Für ein Haus mit dem Versorgungsvolumen der München Klinik – rund110.000 stationäre und teilstationäre Patientinnen und Patienten pro Jahr – ist das ein spürbarer Verlust an Handlungsspielraum.
Die München Klinik ist mit dieser Lage nicht allein. Alle 30 Kliniken der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG-Kliniken) wie auch die 37 deutschen Universitätskliniken würden nach aktuellen Einschätzungen keine schwarze Zahlen mehr schreiben – ein Befund, der die systemische Dimension des Problems verdeutlicht. Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG-Kliniken), der auch die München Klinik angehört, kritisiert das Gesetz als „reines Haushaltskonsolidierungsgesetz“ ohne gestalterische Impulse. Pauschale Einsparmaßnahmen berücksichtigten weder die unterschiedlichen Versorgungsrollen der Häuser noch die mit der Krankenhausreform eingeleiteten Strukturveränderungen.
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Die erneuten Sparvorgaben der Bundesregierung im Gesundheits- und insbesondere im Krankenhausbereich bedeuten auch für die MüK große Herausforderungen. Trotz der jetzt erforderlichen Sparmaßnahmen wollen wir die gesundheitliche Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt München weiter auf hervorragendem Niveau erhalten. Dafür müssen alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten und notwendige Veränderungen gemeinsam anstoßen und umsetzen.“
Dr. med. Götz Brodermann, Vorsitzender der Geschäftsführung München Klinik gGmbH: „Dauerhafte Stabilität lässt sich nicht durch Einsparungen allein erreichen. Notwendig sind strukturelle Reformen, die Fehlanreize abbauen, Versorgungsrollen klar definieren und die Notfallversorgung – ein Kernbereich der München Klinik mit über 150.000 Notfällen pro Jahr – zukunftsfest aufstellen. Die München Klinik trägt täglich Versorgungsverantwortung für die Menschen in München und der Region. Wir werden diese Verantwortung nicht aufgeben – aber wir erwarten, dass der Gesetzgeber die strukturellen Voraussetzungen dafür schafft.“
Zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung ist darüber hinaus auch die ambulante psychotherapeutische Versorgung, die durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) eine Deckelung der Leistungen und Einschnitte in die Honorare für Psychotherapeut*innen erfährt. Es steht zu befürchten, dass es für gesetzlich Versicherte noch schwieriger wird, eine Psychotherapie zu erhalten und dass sich die bereits bestehenden Wartezeiten nochmals verlängern.
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Die Auswirkungen des Gesetzes auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung psychisch erkrankter Menschen sehe ich ebenfalls mit Sorge. Angesichts der Zunahme psychischer Belastungen und Erkrankungen in den letzten Jahren darf die psychotherapeutische Versorgung nicht eingeschränkt werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig behandelt werden, um ihre langfristige gesunde Entwicklung bestmöglich zu gewährleisten.“