Keine Chance dem „Loverboy“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Delija Balidemaj, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Winfried Kaum und Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.11.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihren Antrag vom 25.11.2025 nehme ich Bezug.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Be-handlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Antrag lautet wie folgt:
„Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Aufklärungs- und Präventionsarbeit von Jugendlichen über die Anbahnungsmethoden von Zuhältern zur sexuellen Ausbeutung an weiterführenden Schulen und medienwirksamen Kampagnen zu etablieren bzw. auszubauen.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Im Rahmen der Leitlinie Bildung des Referats für Bildung und Sport sowie unterrichtspezifischer Vorgaben wie sie in den Lehrplänen des Freistaats Bayern formuliert sind, sind Aspekte der Familien- und Sexualerziehung, der Medienbildung/Digitalen Bildung und der Werteerziehung fester Bestandteil der Bildung und Erziehung, wie sie an den weiterführenden Schulen der LHM aktiv vermittelt und gelebt werden. Die im Antrag angesprochene „Aufklärungs- und Präventionsarbeit von Jugendlichen über die Anbahnungsmethoden von Zuhältern zur sexuellen Ausbeutung“ und „medienwirksame Kampagnen“ fallen unter all diese Kategorien. Die aktuell gültigen (kompetenzorientierten) Lehrpläne bieten den Lehrkräften Spielraum, um die angesprochene Thematik wirkungsorientiert, nachhaltig und ggf. auch anlassbezogen im täglichen Fachunterricht zu verankern, so dass hierdurch bereits aktive Vorkehrungen auch zur genannten „Loverboy“-Problematik getroffen werden.
Die städtischen Schulen gehen über diese allgemein verbindlichen Regelungen hinaus und betreiben auf Basis der hierfür bei der Stadt explizit geschaffenen Voraussetzungen bereits aktive Aufklärungs-, Präventions- und Medienarbeit im Zusammenhang mit geschlechtergerechter Pädagogik: Sie profitieren von der verpflichtenden Einrichtung des Amtes der „Mädchen*- und Jungen*beauftragten“ an allen städtischen allgemeinbildenden Schulen, die ein besonderes Augenmerk gerade auf die im Antrag formulierte Sachlage haben. Diese Ämter wurden im Rahmen eines Stadtratsbeschlusses fest installiert und sind mit der Daueraufgabe verbunden, individuelle schulische Schutzkonzepte zu entwickeln, zu implementieren und laufend zu aktualisieren. Zur Aufgabenbeschreibung dieses Amtes gehört auch das kontinuierliche Setzen von sichtbaren Markern in der Schulgestaltung, so dass die erfolgreiche Arbeit der Beauftragten auch nach außen sichtbar dargestellt und über die Schulgrenzen hinweg deutlich wird. Mit der Einrichtung des Amtes verbunden sind neben der dauerhaften Schaffung von konkreten Aufgabenfeldern auch feste Anrechnungsstunden, die die Beauftragten jährlich erhalten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Somit sind auch durch die Bereitstellung der benötigten Ressourcen perfekte Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Vorgehen gegen die im Antrag formulierten Umstände etabliert worden. An den beruflichen Schulen heißen die Beauftragten „Beauftragte für junge Frauen*“ und „Beauftragte für junge Männer*“. Die Beauftragten für junge Frauen* bzw. für junge Männer* gibt es an allen städtischen beruflichen Schulen.
Es besteht darüber hinaus eine enge Verzahnung des städtischen Amtes der „Mädchen*- und Jungen*beauftragten“ mit dem staatlichen Amt der „Familien- und Sexualbeauftragten“, das natürlich gleichermaßen im städtischen Schulwesen verankert ist. Die einschlägigen „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“, die u.a. insbesondere auch Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie Interventionsmaßnahmen vorsehen und die Brücke zu Aspekten der Medienkompetenz schlagen, werden somit aktiv an den Schulen umgesetzt.
Im Rahmen der Erstellung von Schutzkonzepten gegen geschlechtsspezifische Gewalt an den weiterführenden städtischen Schulen wird Prävention nicht nur im Sinne des unmittelbaren Gewaltschutzes verstanden, sondern auch als Beitrag zur Prävention von Ideologien der Ungleichwertigkeit, insbesondere im Hinblick auf geschlechterbezogene Radikalisierungstendenzen. Die Entwicklung von Schutzkonzepten greift daher neben Interventions- und Beschwerdestrukturen auch präventive Ansätze auf. Zu diesen zählen:
Geschlechterstereotype und diskriminierende Rollenbilder reflektieren, Gleichwertigkeit und Diversität stärken, Medien- und Quellenkritik fördern, manipulative Narrative und vereinfachende Feindbilder thematisieren, über emotionale Abhängigkeiten und Formen psychischer Gewalt aufklären sowie Beratung bei konflikthaften oder potenziell problematischen Beziehungskonstellationen anbieten. Die zentralsten Ansatzpunkte sind dabei: niedrigschwellige Beratungsangebote für Schüler*innen, Fortbildungen für Lehrkräfte und schulisches Personal zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt, Workshops für Schüler*innen zu Selbstbestimmung und Selbstbehauptung, Grenzen, Konsens und digitaler Gewalt, Einbindung der Thematik in die Demokratiebildung/politische Bildung, Stärkung von Partizipation und Mitbestimmung im Schulalltag.
Durch die Verknüpfung von Gewaltschutz, Prävention und Partizipation wirkt die Entwicklung von Schutzkonzepten als ganzheitlicher Prozess, der sowohl die individuelle Sicherheit stärkt als auch diskriminierenden und extremistischen Ideologien entgegenwirkt.
Der Fachdienst „Kulturelle Bildung, Soziale Bildung, Geschlechtergerechte Pädagogik“ (PIZKB3.2) des PIZKB bietet sowohl schulinterne Lehrkräftefortbildungen, fachliche Beratungen als auch bedarfsorientierte Materialien und Fortbildungen an, die der Prävention vor geschlechtsspezifischer Gewalt dienen. Hierzu zählen beispielhaft das Handbuch und die Fortbildung: „War doch nur Spaß: Fortbildung zum Arbeitshandbuch“. Es bietet einen geeigneten Einstieg, um in Schulklassen das Thema Grenzverletzungen und Alltagsgewalt gegen Mädchen* zu bearbeiten und die Schüler*innen zu sensibilisieren. Es geht darum miteinander zu erleben, was sich positiv verändern lässt, wenn alle hinschauen und Verantwortung füreinander übernehmen. Hier gewinnen Schüler*innen aller Geschlechter notwendige Kompetenzen, um Grenzen zu erkennen, zu verhandeln und zu schützen. Die Methoden im Handbuch sind eingängig und erfolgreich erprobt. Die Fortbildung „Jungen*förderung in der Schule“ vermittelt Praxiszugänge für die Jungen*förderung ab Sekundarstufe und für berufliche Schulen zu geschlechtergerechten Themen, Social Skills, Lebensplanung und geschlechtersensible Prävention.
Ferner ist die Fortbildung der Medienpädagogik des PIZKB „Gefahr Cybergrooming: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Netz“ zu nennen. Cybergrooming gehört zu den häufigsten und gleichzeitig schwer erkennbaren Formen der sexualisierten Gewalt. Die Fortbildung vermittelt praxisnahes Wissen zu Erscheinungsformen, Täter*innenverhalten, Warnsignalen sowie Hinweise zur Prävention und Handlungsmöglichkeiten. Es ist besonders wichtig bei der Präventionsarbeit alle Geschlechter zu sensibilisieren und die Geschlechtervielfalt mitzuberücksichtigen.
Das PIZKB bietet des Weiteren Beratung zu und Vermittlung von Schulprojekten und Workshops. Hier sind exemplarisch die intersektional ausgerichteten Selbstbehauptungstrainings für Schüler*innen zu nennen. Lehrpersonen können zudem Zusatzqualifikationen in den Bereichen geschlechtergerechte Pädagogik und intersektionale Selbstbehauptungstrainer*in für Mädchen*, Jungen*, Frauen*, Männer* erwerben. Darüber hinaus ist sexuelle Selbstbestimmung ein Querschnittsthema, das vom Fachdienst organisierte Schulworkshops und Fortbildungen von Amanda, Zora, Mira und weiteren Präventionsangeboten zum Thema haben. Präventives Potenzial hat in diesem Zusammenhang ebenfalls die Informationsbroschüre des RBS: „Diskriminierung? Ausgrenzung? Gewalt? (Cyber)Mobbing?“.
Schulpsycholog*innen an städtischen Schulen werden zudem regelmäßig durch den Zentralen Schulpsychologischen Dienst über aktuelle Themen informiert und mit Materialien versorgt. Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Bereitstellung der Broschüre „Die Loverboy-Methode“ der Fachberatungsstelle JADWIGA, welche im September 2025 zur Sensibilisierung auch in städtischen Schulen sichtbar ausgelegt wurde.
Da die Präventionsarbeit bereits frühzeitig beginnen sollte, ist es notwendig das Angebot im Bereich KITA zu nennen. Ausschlaggebend ist, dass bereits vor dem Übertritt zu weiterführenden Schulen Zugänge zum digitalen Raum möglich sind. Im Bereich KITA ist zuvörderst die Zusatzqualifikation „Gewaltprävention in Kindertageseinrichtungen (5-12 Jahre)“ zu nennen, insbesondere das Modul 4 „Gewalt in den (digitalen) Medien“. Die Zusatzqualifikation startet am 8.Oktober 2026. Erwähnt werden müssen an dieser Stelle ebenfalls folgende Fortbildungen: „Kinderschutz-Schulung, Umgang mit dem §8a SGB VIII“, „Handbuchschulung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in städtischen Kindertageseinrichtungen“ (verpflichtend für alle Einrichtungen alle 4 Jahre), „Was macht Kinder stark? Resilienz und Suchtprävention in der Kindertageseinrichtung“. Das Thema „Medien“ und alle aktuellen Entwicklungen diesbezüglich werden in allen Veranstaltungen verstärkt mitgedacht.
Ich gehe davon aus, dass hiermit die Angelegenheit abgeschlossen ist.