Rolltreppen müssen funktionsfähig sein
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehling und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.1.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst bitten wir die verspätete Antwort aufgrund personeller Engpässe zu entschuldigen.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, dass die Landeshauptstadt München dafür Sorge zu tragen hat, dass die im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel betriebenen Rolltreppen im eigenen Wirkungsbereich (SWM/MVG) zuverlässig funktionieren. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus gebeten, sich bei der Deutschen Bahn und der S-Bahn München für einen zuverlässigen Betrieb der Rolltreppen an den Bahnhöfen einzusetzen.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und der Deutschen Bahn.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag vom 13.1.2025 Folgendes mit:
Bei der im Antrag angeführten „Grolltreppe“ handelt es sich um eine Fahrtreppe der Deutschen Bahn, auf die die Landeshauptstadt München keinen Einfluss hat. Herr Oberbürgermeister Reiter hat dazu für den gemeinsamen Ausschuss mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und dem Mobilitätsreferat am 28.1.2025 Vertreter*innen der Deutschen Bahn eingeladen, die zur genannten Rolltreppe Ausführungen gemacht haben.
Ergänzend wurden zu Ihrem Antrag vom 13.1.2025 die Stadtwerke München GmbH - Resort Mobilität um Stellungnahme gebeten und teilten Folgendes mit:
„Wir können Ihren Ärger nachvollziehen, Fahrtreppen in Zuständen entgegen Ihren Erwartungen vorzufinden. Die Verfügbarkeit der Anlagen hat für die SWM/MVG nach der Sicherheit für unsere Fahrgäste oberste Priorität. (...) Die technische Anlagenverfügbarkeit der Fahrtreppen im Zuständigkeitsbereich der SWM/MVG liegen für das Jahr 2024 bei 98,2%.
Die technische Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:
Leistungsstunden* (24h x 365 Tage – Ausfallzeit in h)/24h x 365 Tage.
*planmäßige Standzeiten wie Wartungen oder TÜV-Inspektionen und darüber hinaus Vandalismus gelten als Leistungsstunden
Am Marienplatz gibt es 28 Fahrtreppen, diese weisen eine mittlere Verfügbarkeit von 98,3% auf. (17 Fahrtreppen weisen eine Verfügbarkeit von ≥ 98%, 26 Fahrtreppen weisen eine Verfügbarkeit von ≥ 96% auf und 2 Fahrtreppen weisen eine Verfügbarkeit von < 96% auf.)
Die Anlage mit der schlechtesten Verfügbarkeit wurde letztes Jahr zwischen der EM und dem Oktoberfest erneuert. Dieses Jahr werden drei weitere Anlagen (Marienhof) erneuert.
Ein Teil der Station Marienplatz wird auch durch die Deutsche Bahn betrieben.
Am Sendlinger Tor gibt es 30 Fahrtreppen, diese weisen eine mittlere Verfügbarkeit von 97,3% auf. (15 Fahrtreppen weisen eine Verfügbarkeit von ≥ 98% auf, 24 Fahrtreppen weisen eine Verfügbarkeit von ≥ 96% auf und 6 Fahrtreppen (u.a. Nr. 01, 25, 26) weisen eine Verfügbarkeit von < 96% auf.)
Der Bahnhof Sendlinger Tor wurde nach einer siebenjährigen Modernisierungsdauer „unter rollendem Rad“ am 20.9.2024 vollständig in Betrieb genommen. Während der Modernisierung waren die Anlagen mehr Störgrößen als üblich ausgesetzt. Ferner hatten wir mit dem Fahrtreppenhersteller einige Gewährleistungsfälle offen, die sich in die Länge zogen. Nach der Inbetriebnahme des Bahnhofs Sendlinger Tor konnten deutlich höhere Verfügbarkeiten erzielt werden. Wir konnten wie bereits im Zeitraum Nov-Dez 2024 für die Fahrtreppe Nr. 01 einen Wert von 98,04% erreichen und die Anlagen Nr. 25 und 26 erzielten im angegebenen Zeitraum eine Verfügbarkeit von über 99% auf. Für die restlichen Fahrtreppen arbeiten wir aktuell an der Erhöhung der Verfügbarkeit.“
Darüber hinaus nimmt der Facharbeitskreis Mobilität des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München wie folgt Stellung:
„Der Behindertenbeirat unterstützt die Anträge vollumfänglich sowohl hinsichtlich der Intention wie der Begründung.
Funktionierende Aufzüge und Fahrtreppen sind in einem U-S-Bahnsystem kein „nice-to-have“-Feature, sondern unverzichtbare Bestandteile der Transportkette. Dies gilt nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern für alle Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen, für Menschen mit Kinderwagen und Reisende mit Gepäck.
Wie wir erst jüngst bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Mobilitätsausschuss des Münchner Stadtrats dargestellt haben, zweifeln wir die von der MVG ausgewiesenen Verfügbarkeitswerte von über 99 Prozent als unrealistisch an.
Sofern wir richtig unterrichtet sind, werden Ausfallzeiten, die durch Wartung und Erneuerung gegeben sind, bei den Verfügbarkeitszeiten nicht einberechnet. Tatsache ist aber, dass während dieser Zeiten die Aufzüge nicht zur Verfügung stehen und der barrierefreie Zugang nicht gegeben ist. Diese Zeiten sind zukünftig bei der Statistik anzugeben.
Außerdem bestehen Erfassungslücken. Nimmt man als Fahrgast eine Fahrtreppe wahr, die außer Betrieb ist, und meldet dies telefonisch an die MVG-Leitstelle, passiert es häufig, dass dieser Stillstand dort nicht bekannt ist und sich das MVG-Personal für den Anruf bedankt.
Zudem bestehen widersprüchliche Störungsanzeigen im MVG-Zoom: Wie der unten angefügte Schnappschuss zeigt, sind im Linien-Plan von MVG-Zoom acht U-Stationen mit Aufzügen/Fahrtreppen außer Betrieb ausgewiesen. In der Text-Legende darunter sind es nur drei Stationen.
Aus Sicht des Behindertenbeirates ist es unabdingbar, eine saubere und belastbare Störfallstatistik zu haben, um Schwachstellen bei Aufzügen und Fahrtreppen zu vermeiden.
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links: Abbildung 1, Quelle: Stellungnahme des Behinderten Beirat der Landeshauptstadt München vom 24.1.2025
rechts: Abbildung 2, Quelle: Stellungnahme des Behinderten Beirat der Landeshauptstadt München vom 24.1.2025“
Das Mobilitätsreferat unterstützt die Forderungen des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt München. Es ist notwendig, dass die Kommunikation über die Verfügbarkeit der Rolltreppen und Aufzüge in allen Auskunftsmedien korrekt und verkehrsträgerübergreifend dargestellt ist. Ebenfalls ist es aus Sicht des Mobilitätsreferates erforderlich, dass die tatsächlichen Verfügbarkeitsraten kommuniziert werden. Für den Fahrgast ist die tatsächliche örtliche Verfügbarkeit der Anlagen das oberste Kriterium für die Planung der anstehenden Fahrt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.