Zielbild „MüK 20++“ vervollständigen und Finanz- und Wirtschaftsdaten nachlegen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Veronika Mirlach und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 23.10.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen, „Das Gesundheitsreferat (GSR) der Landeshauptstadt München (LHM) wird in Zusammenarbeit mit der München Klinik gGmbH (MüK) aufgefordert, das Zielbild ,MüK 20++‘ (Nr. 20-26/V 13436) zu vervollständigen und endlich die mit dem damaligen Beschluss einhergehenden (positiven wie negativen) Auswirkungen auf die Personal-, Finanz- und Wirtschaftsdaten der MüK umfassend darzustellen. Das soll in einem detaillierten Bericht an den Stadtrat geschehen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 23.10.2025 als Brief zu beantworten und teile Ihnen unter Berücksichtigung der Stellungnahme der München Klinik gGmbH (MüK) Folgendes mit:
Das im Juli 2024 beschlossene Zielbild „MüK20++“ bildet die übergeordnete strategische Ausrichtung der München Klinik. Das Zielbild ist langfristig teilweise noch mit nicht abschließend festgelegten Umsetzungsstichtagen und mit Verweisen auf laufende veränderliche Gesetzgebungseinflüsse versehen.
Die München Klinik erstellt für jedes Geschäftsjahr einen detaillierten wirtschaftlichen Unternehmensplan, ergänzt um einen fünfjährigen Finanzplan. Dieser wird entsprechend den Gremien der Gesellschaft vorgestellt und vom Aufsichtsrat der München Klinik beraten und mit einer Empfehlung an die Gesellschafterversammlung beschlossen. Im Unternehmensplan werden alle wesentlichen Entwicklungen der Erlösseite (insbesondere stationäre Krankenhauserlöse, aber auch ambulante Leistungen und Förderthemen) sowie der Kostenseite (insbesondere Personalkosten, Sachbedarfskosten inkl. Instandhaltung, Investitionsplanung) detailliert aufbereitet.
Grundlage der Unternehmensplanung sind bereits beschlossene Maßnahmen wie Großbauten, Abteilungsumzüge, Digitalisierungsprojekte; wie auch antizipierte Entwicklungen zu Landesbasisfallwert, Tarifabschlüssen, Inflationseffekten oder auch Energiekostenentwicklungen. Des Weiteren wird im Rahmen der Unternehmensplanung die Entwicklung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) beziehungsweise desnoch im parlamentarischen Prozess befindlichen Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) mit den sich daraus ergebenden Strukturanforderungen insoweit berücksichtigt, als diese Effekte bekannt sind und berücksichtigt werden können. Der Unternehmensplan ist jeweils auch Grundlage für die jährlichen Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen.
Insofern bildet der Unternehmensplan mit fünfjähriger Finanzplanung immer eine „Momentaufnahme“ auf dem Pfad der mehrjährigen Operationalisierung des strategischen Zielbildes „MüK20++“.
Sämtliche Entscheidungen zu strategischen Ausrichtungen unterliegen nicht nur dem Zielbild „MüK20++“, sondern auch allen weiteren Variablen wie Gesundheitsgesetzgebung, Tarifabschlüssen, Baufortschritten, Kostenentwicklungen und Veränderungen im Wettbewerb.
Sowohl sind in „MüK20++“ Festlegungen und Entwicklungen enthalten, die auch ohne „MüK20++“ bereits entschieden waren, z.B. die Neubauten in Schwabing, Bogenhausen und Harlaching. Außerdem wurden auch außerhalb „MüK20++“ seit 2024 laufend operative Entscheidungen in Reaktion auf laufende Veränderungen und in Vorschau der Effekte des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) getroffen. Eine Berechnung des prospektiven wirtschaftlichen Unternehmensverlaufes „mit vs. ohne MüK20++“ ist somit nicht valide möglich.
Die München Klinik ist durch das Zielbild „MüK20++“ geleitet, muss aber auch darüber hinaus einen Weg beschreiten, im Spannungsfeld aller gesetzlichen wie auch weiterer sich laufend verändernder Rahmenbedingungen eine strukturell tragfähige Unternehmensstruktur zu erhalten und das laufende operative wirtschaftliche Defizit sukzessive zu verringern. Zur Umsetzung des Zielbilds MüK 20++ wurde von der München Klinik in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsreferat ein Umsetzungscontrolling erarbeitet, das jährlich im Rahmen des Steuerungsberichts der München Klinik im Juli dem Stadtrat bekanntgegeben wird.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.