Einführung der „Advanced Practice Nurse“ bei der Münchenstift
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Dr. Christian Köning, Barbara Likus, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor und Micky Wenngatz (SPD-Fraktion) vom 23.10.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, dass die Verwaltung aufgefordert wird, frühzeitig auf die MÜNCHENSTIFT GmbH (MÜNCHENSTIFT) zuzugehen und gemeinsam ein Konzept zu entwickeln, wie die neue Profession der sogenannten Advanced Practice Nurses in der und für die MÜNCHENSTIFT am sinnvollsten eingesetzt werden kann.
Dies betrifft insbesondere Fragen zu Einsatzgebieten und Verantwortungsbereichen, aber auch, ob und wie die MÜNCHENSTIFT – etwa in Kooperation mit der Hochschule München oder anderen Bildungsträgern – zur Ausbildung oder Weiterqualifizierung von Advanced Practice Nurses beitragen kann.
Da die Angelegenheit in den operativen Geschäftsbereich der MÜNCHENSTIFT fällt, erlaube ich mir Ihren Antrag per Brief zu beantworten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag vom 23.10.2025 unter Einbindung der MÜNCHENSTIFT Folgendes mit:
Die MÜNCHENSTIFT begrüßt die Initiative, sich frühzeitig mit der Einführung der Advanced Practice Nurse (APN) in der stationären Langzeitpflege auseinanderzusetzen.
Die zunehmende Komplexität pflegerischer Versorgung – insbesondere bei Multimorbidität, chronischen Erkrankungen, gerontopsychiatrischen Bedarfen sowie interdisziplinärer Vernetzung – erfordert die Weiterentwicklung pflegefachlicher Rollen.
Gründe für hochschulische Ausbildung sind u.a. steigende Anforderungen an Pflegefachpersonal sowie ein sich wandelndes Pflegeverständnis. Akademisch qualifizierte Pflegende bringen erforderliche Fähigkeiten mit, wie multiperspektivisches Fallverstehen in mehrdimensionalen Versorgungsprozessen, gezielte, eigenständige Aneignung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, reflektierte Wissensanwendung sowie differenzierte Kommunikation und gezieltes Management von Schnittstellen. Studien des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) aus dem Jahr 2021 und die HQGplus-Studie zu Hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitssystem aus dem Jahr 2022 zeigen auf, dass ein Missmatch zwischen dem hochschulischen Kompetenzerwerb und den Tätigkeitsprofilen im beruflichen Feld besteht. Gründe sind unter anderem fehlende Konzepte und Strukturen zur Einbindung in die Versorgung, fehlender intraprofessioneller Qualifikationsmix.
Die MÜNCHENSTIFT bringt sich gerne aktiv in diesen konzeptionellen Entwicklungsprozess ein mit dem Ziel, neue pflegefachliche Rollen so zu integrieren, dass sie zur Qualitätsentwicklung beitragen und gleichzeitig organisatorisch sowie wirtschaftlich tragfähig sind.
Bereits im Jahr 2025 wurde zwischen der MÜNCHENSTIFT und der Gesellschafterin vereinbart, ein Konzept zur Berufseinmündung akademisch qualifizierter Pflegender in die direkte Pflege zu entwickeln und modellhaft zu erproben.
Geplant war ein Einsatz im Haus an der Tauernstraße mit Schwerpunkt auf Funktionen wie Wohnbereichsmanagement sowie Intensiv-Primary-Nursing-Strukturen.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Angebotsstruktur im Neubau Tauernstraße (Einrichtung eines Bereichs für Junge Pflege/MS statt Intensiver Pflege) haben sich die ursprünglich vorgesehenen Einsatzoptionen jedoch verändert.
Der Einsatz akademisch qualifizierter Pflegender wird daher konzeptionell neu geprüft und weiterentwickelt.
Unabhängig davon zeigen sich in der praktischen Umsetzung mehrere strukturelle Herausforderungen:
- Die Akademisierungsquote liegt noch unter zwei Prozent, Masterstudiengänge wie APN sind noch wenig nachgefragt.
- Der Arbeitsmarkt für akademisch qualifizierte Pflegekräfte im Bereich der stationären Langzeitpflege ist sehr begrenzt, nur rund ein Prozent arbeiten in der Langzeitpflege.
- Bewerber*innen streben häufig unmittelbar Führungsfunktionen an; die Übernahme komplexer Leitungsaufgaben ohne ausreichende Berufserfahrung erscheint jedoch fachlich nicht verantwortbar.
- Die Refinanzierung entsprechend bewerteter Stellen ist aktuell nicht abschließend mit den Kostenträgern geklärt.
Eine der größten Herausforderungen ist jedoch die Tatsache, dass die neuen Kompetenzregelungen einerseits eigenverantwortliches Handeln fördern, andererseits die tatsächlichen Rahmenbedingungen aber keine Anpassungen erfahren haben. In der Folge verschiebt sich die Verantwortung stärker auf die einzelne Pflege(fach)person – und zugleich auch auf die organisatorische Struktur der Pflegeeinrichtung.Die APN-Rolle bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Delegation ärztlicher Leistungen und der eigenverantwortlichen Übernahme komplexer Aufgaben auf Masterniveau.
Gerade dort, wo Pflegehandlungen nicht mehr nur ärztlich delegiert, sondern eigenverantwortlich durchgeführt werden, verschiebt sich nun auch die haftungsrechtliche Verantwortung.
Die Auswirkungen der erweiterten Kompetenzen werden zunächst im Rahmen von Modellprojekten geprüft, um die Schnittstelle zwischen pflegerischer und ärztlicher Versorgung zu definieren; am Universitätsklinikum Regensburg wird beispielsweise durch das ANP-Konzept die interprofessionelle Zusammenarbeit in komplexen Bereichen geprüft
(https://www.ukr.de/pflege/advanced-nursing-practice-anp#:~:text=Mit%20dem%20Konzept%20Advanced%20Nursing).
Die MÜNCHENSTIFT verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und wird die aus Modellprojekten und gesetzgeberischen Präzisierungen gewonnenen Erkenntnisse systematisch in die weitere strategische Ausgestaltung der Einbindung akademisch qualifizierter Pflegender einbeziehen.
Die MÜNCHENSTIFT hat im April 2026 einen Runden Tisch mit
Vertreter*innen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften München MUC Health und aktuellen Praktikant*innen APN und Vertreter*innen der MÜNCHENSTIFT organisiert.
Eine Dokumentation der Diskussion und der Ergebnisse ist erfolgt und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt worden, damit an konkreten Punkten weitergearbeitet werden kann.
Zudem wird der Arbeitskreis, der im Rahmen der Münchner Pflegekonferenz unter Federführung des Sozialreferats beschlossen wurde, von der MÜNCHENSTIFT ausdrücklich begrüßt.
Die dort gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere im Hinblick auf Qualifikationsprofile, Einsatzgebiete, Kompetenzrahmen und Refinanzierungsmodelle – werden in den Entwicklungsprozess einfließen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.