Wie ist der aktuelle Stand der Sanierung der Wohnheime für Auszubildende bei der München Klinik?
Anfrage Stadtrat Stefan Jagel (Die Linke) vom 26.2.2026
Antwort Stadtbarätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 26.2.2026 haben Sie gemäß § 68 GeschO eine Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt. Die geschäftsordnungsgemäße Frist zur Beantwortung lief bis zum 9.4.2026 und die daraufhin gewährte Fristverlängerung bis zum 15.5.2026. Die Überschreitung dieser Frist bitten wir höflichst zu entschuldigen. In Ihrer Anfrage führen sie Folgendes aus:
Angesichts der angespannten Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt, der weiter steigenden Lebenshaltungskosten sowie des anhaltenden Fachkräftemangels in der Pflege stelle sich die Frage, wie sich der Planungs- und Finanzierungsstand der Wohnheime für Auszubildende der München Klinik gGmbH (München Klinik) in der Bonner Straße 1, 1a und 3 sowie der Kraepelinstraße 18 entwickelt hat.
Zudem sei vor dem Hintergrund des prognostizierten Mehrbedarfs von rund 70 zusätzlichen Wohnungen für Auszubildende eine Darstellung über den aktuellen Sachstand dringend erforderlich.
Im Zuge dessen stellen Sie folgende Fragen an Herrn Oberbürgermeister, die das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Hält die Münchner Wohnen und die München Klinik weiterhin am geplanten Sanierungsbeginn ab 2027 fest?
Antwort:
Die Münchner Wohnen berichtet, dass ein Sanierungsbeginn im Jahr 2027 aufgrund der komplexen technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des umfangreichen Maßnahmenpakets nicht möglich ist. Ein Baubeginn hängt zudem maßgeblich vom Sanierungskonzept und einem entsprechenden Konzept zur Umsetzung der Mieter*innen ab, dessen Ausarbeitung derzeit erfolgt. Aktuell ist ein Sanierungsbeginn für das Jahr 2029 vorgesehen.
Frage 2:
Wurde inzwischen eine konkrete Projektplanung (Zeitplan, Bauphasen, Umzugsmanagement) beschlossen?
Antwort:
Derzeit werden laut Münchner Wohnen Gutachten zu den baulichen Maßnahmen für das Vorder- und Rückgebäude erstellt. Für das Vordergebäude Bonner Str. 1 wird die Möglichkeit einer Sanierung im bewohnten bzw. unbewohnten Zustand, sowie eine mögliche Aufstockung untersucht. Beim Rückgebäude Bonner Str. 1a und 3 wird auf Wunsch der München Klinik eine Umstrukturierung in Einzelapartments mit eigenem Bad und Küche vertiefend untersucht.
Sobald die Ergebnisse der Gutachten vorliegen und eine finale Abstimmung zwischen der Münchner Wohnen und der München Klinik erfolgt ist, wird ein Rahmenterminplan zur baulichen Umsetzung erstellt. Maßgeblich für einen Baubeginn ist dabei auch die Dauer des mit den aktuellen Mieter*innen abzustimmenden Leerzugs der Gebäude.
Frage 3:
Wann wird der Stadtrat mit einer aktualisierten Beschlussvorlage zur Sanierung befasst?
Antwort:
Voraussetzung für eine Stadtratsbefassung ist ein zwischen Münchner Wohnen und München Klinik abgestimmtes Umsetzungskonzept.
Frage 4:
Ist die in der Vorlage 2024 genannte Finanzierung (Gesamtkosten ca. 27 Mio. €, davon ca. 10,6 Mio. € Stammkapitalerhöhung aus der „Sanierungsoffensive zur Steigerung der energetischen Bestandssanierung“) mittlerweile gesichert?
Antwort:
Die in der Vorlage aus dem Jahr 2024 genannte Finanzierung ist noch nicht final gesichert.
Die Anmeldung einer Stammkapitalerhöhung in Form einer Bareinlage durch die Landeshauptstadt München ist frühestens mit Bewilligung des Grundsatzbeschlusses durch den Aufsichtsrat der Münchner Wohnen möglich. (siehe Antwort zu Frage 3).
Frage 4 a:
Falls nein: Wie soll die Finanzierung nun konkret erfolgen?
Antwort:
siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 4 b:
Haben sich die prognostizierten Gesamtkosten oder der Mietansatz von 14,16 €/m2 zwischenzeitlich verändert?
Antwort:
Die Münchner Wohnen teilt mit, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnungen aus 2024 auf der Grundlage von Vorabstimmungen erfolgten und für eine aktuelle Betrachtung nicht mehr herangezogen werden können. Sobald neue Gesamtkostenschätzungen auf Grundlage einer noch vorzunehmenden Projektplanung vorliegen, kann es mit erneuter Prüfung der Wirtschaftlichkeit ggf. zu Anpassungen des Finanzierungsplans und der notwendigen Mindestmiete kommen.
Frage 5:
Welche konkreten Lösungen wurden für die Unterbringung der Auszubildenden während der Sanierungsphase entwickelt?
Antwort:
Für den Teil der Wohneinheit, der einzelvertraglich an Mitarbeitende der München Klinik vermietet ist – einschließlich Auszubildende – sowie für die gesamtvertraglich an die München Klinik vermieteten Wohneinheiten, liegt laut Münchner Wohnen derzeit noch kein Beschluss zur Umsetzung der Mieter*innen vor. Ein entsprechender Beschluss wird im weiteren Projektverlauf durch den Aufsichtsrat der Münchner Wohnen gefasst werden. Konkrete Lösungen zur Unterbringung während der Sanierungsphase werden entwickelt, sobald der Sanierungszeitraum feststeht.
Aus Sicht der Münchner Wohnen ist es aktuell schwierig, geeignete Ausweichflächen zur Verfügung stellen zu können.
Frage 6:
Wurden bereits Verträge mit Boardinghäusern, Hotels oder privaten Vermietern geschlossen?
Antwort:
Laut Münchner Wohnen und München Klinik wurden bislang keine Verträge mit Boardinghäusern, Hotels oder privaten Vermieter*innen geschlossen. Seitens der Münchner Wohnen ist der Abschluss entsprechender Vereinbarungen nicht vorgesehen. Die Münchner Wohnen favorisiert bei gleichartig gelagerten Modernisierungsprojekten die temporäre Umsetzung von Mieter*innen in geeignete Ersatzwohnungen. Etwaige Lösungen für einzelne Betroffene werden im weiteren Projektverlauf im Einzelfall geprüft.Bei einer temporär nötigen Umsetzung von Mieter*innen wird die Münchner Wohnen zusammen mit der München Klinik an der Entwicklung einer tragfähigen Lösung mitwirken.
Frage 7:
Mit welchen zusätzlichen Kosten wird aktuell gerechnet und wie werden diese finanziert?
Antwort:
Die Münchner Wohnen teilt mit, dass aktuell Grobkosten ermittelt werden. Die zu erwartenden Projektkosten werden nach dem abgestimmten Planungs- und Umsetzungskonzept präzisiert. Im Rahmen der zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung werden dann die aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten geprüft.
Frage 8:
Für die Kraepelinstraße 18 ist ein Umzug für Mitte 2026 geplant gewesen. Ist dies derzeit realistisch?
Antwort:
Die München Klinik teilt mit, dass sich das Projekt unter den aktuell gegebenen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich darstellen lässt. Die München Klinik sucht aktuell nach geeigneten Alternativen. Ein Umzug ist 2026 somit nicht realistisch.
Frage 9:
Wie ist der Stand der Kooperationsgespräche mit den Stadtwerken München?
Antwort:
Aufgrund der oben genannten Unwirtschaftlichkeit unter den aktuellen Rahmenbedingungen ruht das Projekt Kraepelinstraße, laut München Klinik findet aber regelhaft eine Abstimmung zwischen der München Klinik und der SWM zu möglichen Kooperationsprojekten statt.
Frage 10:
Ist weiterhin vorgesehen, überwiegend Familienwohnungen zu schaffen und die Unterbringung von Auszubildenden dort künftig nicht mehr fortzuführen?
Antwort:
Laut München Klinik steht aktuell kein Baugrund für die Errichtung von neuen Wohngebäuden zur Verfügung, bestehende Projekte sind in Bestandsgebäuden und unterliegen deshalb bestimmten Vorgaben. Die München Klinik sieht grundsätzlich sowohl Bedarf für Unterbringung von Auszubildenden wie auch größere Mehrzimmerwohnungen.
Frage 11:
Welche Förderprogramme werden derzeit konkret geprüft oder beantragt?
Antwort:
Die Münchner Wohnen berichtet, dass die Maßnahme in der Bonner Straße eigenfinanziert umgesetzt werden soll, wie zwischen Münchner Wohnen und München Klinik abgestimmt. Aus diesem Grund werden aktuell keine Förderprogramme im Bereich der Wohnraumförderung beantragt. Weitere Förderprogramme werden zum Zeitpunkt des Baubeschlusses hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit noch einmal geprüft und ggf. im Finanzierungsplan berücksichtigt.
Für die Maßnahme in der Kraepelinstraße wurden laut München Klinik die Förderprogramme KommWFP, EOF und KfW geprüft. Das Förderprogramm KommWFP ist allerdings für die München Klinik als eigenständige gGmbH nicht anwendbar, sofern die München Klinik selbst Bauherrin wäre.
Frage 12:
Ist ein Verzicht auf einen Erbbauzins durch die Landeshauptstadt weiterhin Voraussetzung für bezahlbare Mieten?
Antwort:
Beim Objekt Bonner Straße (im Eigentum der Münchner Wohnen) handelt es sich um kein Erbpacht-Grundstück, weshalb das Thema Erbbauzins in diesem Fall keine Relevanz hat.
Beim Objekt Kraepelinstraße (Grundstück im Eigentum der Landeshauptstadt München) ist ein Verzicht auf einen Erbbauzins durch die Landeshauptstadt München aus Sicht der München Klinik weiterhin Voraussetzung für bezahlbare Mieten. Ob dies realisiert werden kann und wie hoch die Mieten letztlich sein werden, lässt sich derzeit noch nicht absehen.
Frage 13:
Welche dauerhaften Lösungen über Interimslösungen hinaus sind geplant, um den steigenden Bedarf durch neue Ausbildungsberufe abzudecken?
Antwort:
Laut München Klinik kann durch die Sanierung der Häuser 1, 2 und 3 am Standort der München Klinik Schwabing durch die MRG im Auftrag der LHM ein großes zusätzliches Angebot zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus mietet die München Klinik nach Möglichkeit stetig weiteren bezahlbaren Wohnraum bei Kooperationspartnern an.
Frage 14:
Gibt es Überlegungen, zusätzliche Grundstücke oder Gebäude für Azubi-Wohnheime zu akquirieren?
Antwort:
Ein Ankauf von Grundstücken oder Gebäuden ist laut München Klinik nur möglich, sofern sich finanzierbare Angebote für die München Klinik ergeben. Es werden regelhaft Angebote geprüft und bewertet.