Neue bezahlbare Räume für die Zwischennutzung „FatCat“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Mo Lüttig, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Christian Smolka, David Süß und Andreas Voßeler (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 4.12.2025
Antwort Kulturreferent Marek Wiechers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den Mieter*innen und Nutzer*innen der Zwischennutzung ,FatCat‘ im Gasteig, nach neuen bezahlbaren Räumen zu suchen.
Besonders zu prüfen sind das ehemalige Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße, der Studiobau des Bayerischen Rundfunks, aber auch leerstehende Gewerberäume.“
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 4.12.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Stadtverwaltung steht mit den Betreibern im permanenten Austausch und ist bemüht adäquate Ersatzräume für die Zwischennutzung „FatCat“ zu finden (s. u.a. die Prüfung der Räume an der Buttermelcher Straße). Eine Stellungnahme des Kommunalreferats zu diesem Thema, finden Sie in der Anlage (https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9450541?dokument=v9844314).
Die im Antrag genannten Liegenschaften (Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße und Studiobau des Bayerischen Rundfunks) liegen leider nicht in der Verfügung der Landeshauptstadt München.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.