BeerenCafé weiterbetreiben – SEM München Nord absagen
Anfrage Stadtrat Dirk Höpner (München-Liste) vom 20.10.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 20.10.2025 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Der Betrieb des beliebten Beerencafés (Feldmochinger Straße/bei Hsnr. 436, Ortsausgang Richtung Oberschleißheim) soll auch in Zukunft möglich sein und die Stadtverwaltung wird sich laut Beschluss des Planungsausschusses vom 4.6.2025 auch weiterhin dafür einsetzen. Den Dialog mit der Betreiberfamilie setzt sie fort.
Im Rahmen der dauerhaften Legalisierung der BeerenCafés werden auch Vorschläge und Konzepte im Bauleitplanverfahren geprüft. Dies steht jedoch im Widerspruch zu Stadtratsbeschlüssen zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM Nord, nach der dieses Gebiet nur als Ganzes zu beplanen ist. Auch wären die bisherigen Planungen rund um die Ideenwerkstatt (hier: Bebauungsgebiet Feldmoching Nord) hinfällig. Beides zusammen geht nicht.
Somit bleibt nur eine Lösung: Weiterbetrieb des Beerencafés und Einstellung der SEM Nord.“
Frage 1:
Will die Stadt München das BeerenCafé oder die SEM Nord bzw. die Bebauung des der SEM Nord entsprechenden Gebiets, egal wie die Maßnahme genannt wird?
Antwort:
Im Münchner Norden (Bereich Feldmoching-Ludwigsfeld) wurden im Jahr 2020 vorbereitende Untersuchungen (VU) für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) im Sinne des § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. Damit werden die Grundlagen für eine mögliche spätere Entwicklung im Bereich Feldmoching-Ludwigsfeld erarbeitet. Die Notwendigkeit eines Erlasses einer Entwicklungssatzung wird in diesem Zuge geprüft. Derzeit wird daher nicht die SEM selbst, sondern ihre VU durchgeführt. Das benannte Beerencafé liegt im Bereich dieser VU.Anhand einer Machbarkeitsstudie wird bis voraussichtlich 2027 erarbeitet, in welchen Teilbereichen des Untersuchungsraums in Feldmoching-Ludwigsfeld eine im Zusammenhang gedachte Gebietsentwicklung grundsätzlich möglich ist. Hierfür werden planerische, rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte einer Umsetzung geprüft und zusammengeführt. Die Basis hierfür bilden die (Zwischen-)Ergebnisse der Ideenwerkstatt aus 2024.
Aufgrund der noch laufenden Überarbeitungsphase ist noch keine Entscheidung des Stadtrates über ein planerisches Konzept, das der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegt wird, erfolgt.
Die Planungsideen der insgesamt fünf fachübergreifend besetzten Planungsteams der Ideenwerkstatt zeigen eine starke Bandbreite räumlicher Schwerpunkte, auch für den angesprochenen Bereich Feldmoching Nord. Was den Erhalt des angesprochenen Beerencafes an der Feldmochinger Straße (bzw. der weiteren Beerencafes in Lochhausen und Johanneskirchen) anbelangt ist es möglich unabhängig von der SEM zu einer Lösung zu gelangen, da es sich hier um eine räumliche und letztlich jahreszeitlich begrenzte Nutzung handelt. Zudem sieht der Beschluss „Erhalt der Beerencafes“ vom 4.6.2025, Sitzungsvorlage Nr. 20 26/V 16794 vor, dass sich die Verwaltung auch weiterhin für den Erhalt der Beerencafés einsetzen wird. Dementsprechend wird der Dialog mit der Betreiberfamilie mit Blick auf ein Gesamtkonzept weitergeführt werden. In diesem Rahmen sollen nach dem genannten Beschluss auch Vorschläge und Konzepte zur Legalisierung im Bauleitplanverfahren geprüft werden.
Frage 2:
Gibt es einen konkreten, der Bevölkerung kommunizierbaren Vorschlag seitens der Stadtverwaltung, wie beides zusammen gehen soll?
Antwort:
S.o. Ziffer 1.
Konkreten Lösungsvorschlägen kann erst nach den unter Ziffer 1 dargestellten Schritten näher getreten werden.