Verkehrsberuhigte Bereiche in Laim
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.11.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf, an folgenden Stellen in Laim die Möglichkeiten der Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen zu prüfen und sofern rechtlich möglich anzuordnen:
1. Ofener Straße
2. St.-Ulrich-Straße
3. Haunerstraße/Friedberger Straße
Zu Ihrem Antrag vom 26.11.2025 teilen wir Ihnen – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – Folgendes mit: Die Straßenverkehrsbehörde kann als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in einzelnen Straßen verkehrsberuhigte Bereiche anordnen. Sie werden mit dem Verkehrszeichen 325 ausgewiesen und unterliegen damit den Vorschriften gemäß § 42 Absatz 2 der StVO. Die bauliche Umsetzung erfolgt durch die Straßenbaubehörde. Für die Anordnung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Straße darf nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden.
- Verkehrsberuhigte Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies wird durch ein atypisches Straßenbild erzeugt.
- In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau über die ganze Straßenbreite erforderlich.
- Parkflächenkennzeichnung (Markierung/Pflasterung) sind erforderlich. Parken ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
- Gestaltungselemente zur Sicherung und Abgrenzung von reinen Aufenthaltsflächen gegenüber Flächen, die auch für den ruhenden und fließenden Verkehr zur Verfügung stehen sowie durch geschwindigkeitshemmende Elemente wie Fahrgassenversätze, Einengungen und Aufpflasterungen.
- Eine solche Ausbauform kommt grundsätzlich nur in reinen, relativ kurzen Wohnstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen in Frage. Um eine sinnvolle Gestaltung zu ermöglichen, ist ein gewisses Raumminimum erforderlich, wobei man üblicherweise von einer Straßenmindestbreite von mindestens 8,50m ausgeht.'
Die genannten Straßen haben durchschnittlich folgende Querschnitte:

Somit ist die Straßenbreite mit 6m bis 6,30m in allen vier Straßen nach erster Beurteilung zu gering, um eine sinnvolle Ausgestaltung eines verkehrsberuhigten Bereichs zu ermöglichen. Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs ohne Ausbau wäre für den Fußverkehr nachteilig, da dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Sicherheitsrisiken führen würde.
Wir gehen davon aus, dass Sie den Antrag auch vor dem Hintergrund der Frage des Parkens auf Gehwegen gestellt haben, welches seit einiger Zeit die Menschen in vielen Münchner Stadtvierteln beschäftigt. Das Mobilitätsreferat bereitet derzeit eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur systematischen Neuordnung des Gehwegparkens für den Münchner Stadtrat vor. Ziel ist es, im gesamten Stadtgebiet regelkonforme und sichere Zustände im Straßenraum zu schaffen, gleichzeitig jedoch die verschiedenen Interessenslagen und die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl betroffener Straßen wird eine Anpassung im Stadtgebiet jedoch nur schrittweise erfolgen können. Basierend auf einer stadtweiten räumlichen Analyse wird mit den Straßenzügen mit dem größtem Handlungsdruck begonnen. Wir gehen davon aus, dass Straßen in Laim dazugehören werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir bitten die verspätete Beantwortung zu entschuldigen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.