Ungültige Stimmen bei der Kommunalwahl
Anfrage Stadträtin Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.3.2026
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. März 2026, in der Sie Folgendes ausführen:
„Die Kommunalwahlen, insbes. Stadtrat und Bezirksausschuss, bergen durch die Vielzahl der Kandidaten und der unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten wie Panaschieren und Kumulieren Fehlerquellen. Für die Stadtratswahl wurden insgesamt 11.736 ungültige Stimmzettel festgestellt. Das sind maximal 80 x 11.736 = 938.880 verlorene Stimmen, und das obwohl sowohl das KVR als auch die Parteien und die Medien über das Wahlsystem ausführlich informiert haben. Um hier in Zukunft Fehler möglicherweise vermeiden zu können, müssen die Fehler dargelegt werden.“
Erlauben Sie mir, bevor ich Ihre Fragen im Einzelnen beantworte einige Vorbemerkungen:
Der Anteil der ungültigen Stimmzettel bei der Wahl des Stadtrats in München lag bei 2% aller abgegebenen Stimmzettel. Damit belegt München nach Rosenheim den zweiten Platz unter den kreisfreien Städten mit dem niedrigsten Anteil ungültiger Stimmzettel bei der Stadtratswahl. Bayernweit betrug der Anteil ungültiger Stimmzettel bei den Wahlen zu den Stadträten der kreisfreien Städte und der Kreistage 2,5%.
Im Vergleich zu den nächstgrößeren bayerischen Städten ist der Anteil in München relativ gering: Nürnberg verzeichnete 3% (vorläufiges Ergebnis) und Augsburg 2,6%. Auch im Landkreis München lag der Anteil ungültiger Stimmzettel mit 2,9% höher.
Die in den folgenden Antworten genannten Zahlen aus der Landeshauptstadt München stammen mit Ausnahme der Zahl der behandelten Stimmzettel aus der Ergebnispräsentation auf www.wahlen-muenchen.de.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) wird gebeten, die Art der Fehler darzustellen, die zu ungültigen Stimmzetteln führen, wie beispielsweise:
- Mehr als 80 Stimmen verteilt durch zu viele 3’er.
- Fehlerhafte Kennzeichnungen.
- Kommentierungen auf dem Stimmzettel.
Es wäre wünschenswert, diese Fehler durch Beispiele anhand der ungültigen Stimmzettel zu veranschaulichen.
Antwort:
Ziffer 72 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 24. Oktober 2024 (Az. B1-1367-3-37, BayMBl. Nr. 534) zeigt die verschiedenen Fälle auf, die zu gültigen und ungültigen Stimmzetteln führen.
Nach §§ 83 und 85 der Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO) ist die Stimmvergabe unter anderem ungültig, wenn:
- Der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist.
- Der Stimmzettel nicht gekennzeichnet ist oder bei der Briefwahl in einem Stimmzettelumschlag fehlt.
- Der Stimmzettel ein besonderes Merkmal aufweist oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
- Der Wille der abstimmenden Person nicht zweifelsfrei erkennbar ist.
- Mehr als ein Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet ist, wodurch die Gesamtstimmenzahl überschritten wurde.
- Bei Einzelstimmvergabe die zur Verfügung stehende Gesamtstimmenzahl überschritten wurde.
- Eine sich bewerbende Person mehr als drei Stimmen erhalten hat, hinsichtlich der weiteren Stimmen für diese Person (Nr. 1 und 2 bleiben unberührt und führen nicht allein zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels).
Bis auf die Fälle der falschen Stimmzettel (erster Fall) sind alle diese Konstellationen häufig vertreten. Es wurden 4.561 leere Stimmzettel und Stimmzettelumschläge ohne Stadtratsstimmzettel bei der Briefwahl verzeichnet. Die übrigen 7.175 ungültigen Stimmzettel verteilen sich auf die anderen genannten Gründe. Das Wahlrecht sieht hier nur eine schriftliche Dokumentation des Beschlussergebnisses auf dem Stimmzettel vor.
Diese Stimmzettel werden dem Wahlausschuss zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses vorgelegt und anschließend an die Aufsichtsbehörde übergeben, was demnächst erfolgen wird.
Frage 2:
In welchem Verhältnis sind diese ungültigen Stimmzettel bei der Briefwahl und bei der Urnenwahl entstanden?
Antwort:
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Frage 3:
Kann man die ungültigen Stimmzettel bestimmten Parteien zurechnen?
Antwort:
Nein. Ungültige Stimmzettel können nicht bestimmten Parteien zugeordnet werden. Bei der Auswertung wird lediglich die Eigenschaft als ungültig erfasst.
Frage 4:
Gibt es Stadtbezirke, in denen eine auffallend hohe Quote an ungültigen Stimmzettel zu verzeichnen waren?
Antwort:
Die Anteile ungültiger Stimmzettel liegen in allen Stadtbezirken unter den Werten der genannten Großstädte in Bayern sowie des Landkreises München. Hier sind die Anteile:
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Frage 5:
Werden Stimmzettel, die als ungültig bewertet werden, nochmals von der Wahlkommission überprüft?
Antwort:
Die Wahlleitung hat im Rahmen der Ergebnisprüfung sowohl komplette Neuauszählungen als auch eine erneute Beschlussfassung durch Ersatz-Wahlvorstände angeordnet, wenn bei der Ermittlung der Wahlergebnisse durch die ursprünglichen (Brief-)Wahlvorstände Fehler festgestellt wurden. Dem Wahlausschuss lagen in seiner Sitzung am 19.3.2026 alle 16.649 beschlussmäßig behandelten Stimmzettel zur Prüfung vor. Diesewerden anschließend zur weiteren Prüfung der Aufsichtsbehörde übergeben.
Abschließend möchte ich noch feststellen, dass mittels des bei dieser Wahl erfolgreichen erprobten Tools (WES) zur digitalen Auswertung der Stimmzettel eine deutlich optimierte Unterstützung der Wahlvorstände bei der Bewertung der Stimmzettel festzustellen war und das Kreisverwaltungsreferat in Zusammenarbeit mit dem IT-Referat deshalb anstrebt, die IT-unterstützte Auswertung von Stimmzetteln ab 2028 bei allen Wahlen und Abstimmungen in der Landeshauptstadt München den Wahlvorständen zur Verfügung zu stellen