Ausbau der Beratungsstelle Frauennotruf München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Delija Balidemaj, Beatrix Burkhardt, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Heike Kainz, Winfried Kaum, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.11.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen die Erhöhung der Förderung der Beratungsstelle Frauennotruf München für den Ausbau des Beratungsangebotes und der Präventionsarbeit.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 25.11.2025 Folgendes mit:
Der Frauennotruf München ist die einzige stadtweit tätige Fachberatungsstelle für das Themenfeld sexualisierte Gewalt gegen Frauen*. Die Beratungsstelle wird seit 2004 vom Sozialreferat mittels Vertrag gefördert. Zudem erhält der Frauennotruf seit dem Jahr 2025 Zuschussmittel vom Gesundheitsreferat.
Wie in Ihrer Antragsbegründung dargelegt, ist das Angebotsportfolio des Frauen*notrufs sehr umfangreich:
Frauen*, die sexualisierte Gewalt (mit-)erlebt haben, werden beim Frauennotruf von Fachkräften beraten, begleitet und unterstützt. Bei besonders schwerwiegenden, akuten und/oder komplexen Fällen sind therapeutische Angebote verfügbar, um die Betroffenen umgehend in ihrer individuellen Situation zu stabilisieren.
Des Weiteren werden vielfältige Kurse und Workshops für Bürger*innen regelmäßig durchgeführt; diese Formate sind präventiv, intervenierend oder nachsorgender Art.
Die Fortbildungsformate des Frauennotrufs erfreuen sich großer Beliebtheit. Diese richten sich sowohl an die Zivilgesellschaft als auch an gemeinnützige Organisationen und die freie Wirtschaft.
Darüber hinaus ist der Frauennotruf in Kooperation mit Imma e.V. und Amyna e.V. an der Sicheren Wiesn beteiligt.
Der Träger sorgt im Positiven dafür, dass das Thema sexualisierte Gewalt gegen Frauen* in München regelmäßig öffentlichkeitswirksam mittels Werbekampagnen und Veranstaltungen in der Stadtgesellschaft sichtbar ist.In 2025 wurden 321 Personen von der Beratungsstelle beraten, 116 konnten therapeutische Angebote wahrnehmen, es wurden 28 Kurse und
Workshops bzw. Fortbildungsformate durchgeführt.
Die aktuellen Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA) bestätigt allerdings, dass die Dunkelziffer an betroffenen Personen hoch ist.
Zusammengefasste Erkenntnisse der Studie:
- Frauen sind in stärkerem Maße von sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking betroffen.
- Der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg (deutlich) höher als bei Männern.
- Die Gewaltbetroffenheit hängt stark mit dem Alter zusammen: Jüngere Personen sind bei nahezu allen Gewaltformen (deutlich) häufiger betroffen als ältere Personen, insbesondere bei digitaler Gewalt und sexueller Belästigung.
- Personen mit Migrationshintergrund weisen tendenziell eine höhere Gewaltbetroffenheit auf als Personen ohne Migrationshintergrund. Frauen mit Migrationshintergrund sind teilweise besonders stark betroffen.
- Die Anzeigequoten sind über alle Gewaltformen hinweg niedrig.
- In der LSBTIQ*-Gruppe ist die Gewaltbetroffenheit bei fast allen Gewaltformen höher als die der restlichen Bevölkerung.
- Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit sind weit verbreitet. Jede zweite befragte Person berichtet von körperlicher Gewalt durch Erziehungsberechtigte, jede dritte befragte Person von psychischer Gewalt. Jede vierte befragte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, wurden auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.
- In regionalen Analysen konnten Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten festgestellt werden, wobei die Gewaltbetroffenheit in städtischen höher ist als in ländlichen Gebieten.
Demzufolge ist der Antrag auf Ausbau aller Facheinrichtungen, die für Betroffene von (sexualisierter) Gewalt tätig sind, nachvollziehbar.
Im Frühjahr 2025 wurde zudem auf Bundesebene mit dem Gewalthilfegesetz ein Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung verabschiedet (geltend ab 1.1.2032), der sich an betroffene Frauen und deren Kinder, die von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, richtet.Damit wird sich prospektiv auch die Finanzierungsgrundlage der fachspezifischen gewaltzentrierten Einrichtungen in der Landeshauptstadt München ändern, die bisher durch kommunale Förderung finanziert werden; hierzu zählt auch der Frauennotruf. Der Frauennotruf gehört neben den Frauenhäusern und weiteren Fachberatungsstellen zu den relevanten Akteuren, die maßgeblich dazu beitragen das Gesetzesvorhaben in der Landeshauptstadt München umzusetzen.
Mit dem Gewalthilfegesetz sind die Länder nun verpflichtet, bis 1.1.2027 ein Landesausführungsgesetz zu erlassen. Darüber wird dann u.a. geregelt, welche Behörde für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Bayern zuständig sein wird und welche Mittel für die jeweiligen Projekte zur Verfügung stehen.
Das Sozialreferat ist aktuell sehr bemüht, einen gelingenden Übergang der Zuständigkeit zu gestalten. Die verlässliche Sicherung der bestehenden Angebote stellt für das Sozialreferat weiterhin eine hohe Priorität dar, gleichwohl aufgrund der angespannten Haushaltslage ein Ausbau der Regelförderung zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist.
Die professionelle Betriebsführung des Frauennotrufs sorgt seit Jahren dafür, dass der Träger mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auskömmlich wirtschaften kann.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Frauennotruf sehr vorbildlich und verantwortungsvoll agiert, indem die Angebotskosten je nach Zielgruppe ausgerichtet sind: die Teilnahme an Workshops und Veranstaltungen, die sich direkt an Bürger*innen richten, sind in der Regel kostenfrei. Gemeinnützige Organisationen können Workshops, Kurse und Fortbildungen buchen, welche in der Regel kostendeckend kalkuliert sind. Bei Aufträgen von Unternehmen aus der freien Wirtschaft werden marktübliche Preise verhandelt, welche der Frauennotruf als Einnahmen verbucht.
Das Gesundheitsreferat, Fachstelle Frau und Gesundheit, teilt Folgendes mit:
„Das Gesundheitsreferat (GSR) arbeitet seit 2019 eng mit der Beratungsstelle Frauen*notruf zum Thema Akutversorgung nach sexueller Gewalt zusammen.
In den letzten Jahren wurde ein koordiniertes Versorgungsmodell geschaffen: Betroffene können in ausgewählten Kliniken medizinisch standardisiert versorgt und vertraulich Spuren sichern lassen – auch ohne sofortige Anzeige bei der Polizei. Ziel ist ein schneller Zugang zu professioneller medizinischer und psychosozialer Hilfe sowie die Möglichkeit, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt über eine Anzeige zu entscheiden. Die Einrichtung des Versorgungsmodells und eine anschließende Öffentlichkeitskampagne haben dazu geführt, dass die Anzahl der Hilfesuchenden nach sexueller Gewalt in München deutlich gestiegen ist.
Die Beratungsstelle Frauen*notruf ist ein wesentlicher Teil in der Versorgungsstruktur. In diesem Kontext ist die Beratungsstelle maßgeblich an der Konzeption einer stadtweiten Öffentlichkeitskampagne beteiligt gewesen. Darüber hinaus betreut die Beratungsstelle seit 2025 einen Ansatz zur proaktiven Beratung nach sexueller Gewalt. Dafür erhält die Beratungsstelle seit dem Jahr 2025 eine Förderung in Höhe von 30.900 Euro. Mit den Mitteln werden eine Beratungsfachkraft sowie Sachmittel für Öffentlichkeitsarbeit und andere Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Aufgabe finanziert.
Eine weitere Ausweitung der Kapazitäten beim Frauennotruf würde die Qualität und Quantität für Trauma bezogene Beratung, Beratung für Betroffene bei sexualisierter oder häuslicher Gewalt und eine niederschwellige Krisenintervention weiter verbessern und somit dem gestiegenen Bedarf gerecht werden.
Abhängig von den Möglichkeiten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung würde das GSR daher eine zweckgebundene Erhöhung der Förderung des Sozialreferats unterstützen, da sie langfristig zu einer verbesserten Versorgung (benachteiligter) Frauen und Mädchen beiträgt und unverzichtbare Präventionsarbeit in der Landeshauptstadt München leistet.“
Die Gleichstellungsstelle nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Die Gleichstellungsstelle für Frauen teilt die Einschätzung der Antragstellenden, dass ein Ausbau des Beratungsangebots und der Präventionsarbeit der Beratungsstelle Frauennotruf München notwendig und sinnvoll ist. Von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen* haben ein Recht auf eine bedarfsdeckende professionelle Beratung, Begleitung und Unterstützung. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbulkonvention) verpflichtet, umfangreiche Maßnahmen zur Prävention, Beratung, Intervention und Schutzmaßnahmen bereitzustellen. Dies ist auch eine kommunale Aufgabe. Die Versorgung von sexualisierter Gewalt betroffener Frauen* ist nach wie vor unzureichend. Die unzureichende Versorgung mit ambulanten und stationären Therapieplätzen von durch sexualisierte Gewalt traumatisierte Frauen* kann durch die bestehenden Angebote der Beratungsstelle Frauennotruf nur teilweise aufgefangen werden.
Ein Ausbau des Angebots ist deshalb aus Sicht der Gleichstellungsstelle für Frauen geboten. Die Einführung des Gewalthilfegesetzes sollte deshalb als Chance genutzt werden, das Angebot auszubauen und auf keinen Fall zu einer Reduzierung der städtischen Förderung der Beratungsstelle Frauennotruf München führen. Ziel des Gesetzgebers war mit der Einführung des Gewalthilfegesetzes die Strukturen und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen* auszubauen. Die bisher für die Beratungsstelle Frauennotruf München verwendete Förderung müssen deshalb aus Sicht der Gleichstellungsstelle für Frauen für den Ausbau des Beratungsangebotes und der Präventionsarbeit genutzt werden.“
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schreibens ist durch das Sozialreferat nicht einschätzbar, in welcher Höhe das Land Bayern bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes zum 1.1.2027 die zukünftige Förderung der Beratungsstelle Frauennotruf München verpflichtend übernehmen wird. Erst wenn diese Daten bekannt sind, kann das Sozialreferat dem Stadtrat eine Beschlussvorlage unter Einbeziehung der Vorschläge der Gleichstellungsstelle für Frauen zur Entscheidung über eine weitere Förderung der Beratungsstelle vorlegen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.