Brücke am Giesinger Berg
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Dominik Krause, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka, Felix Sproll und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 19.2.2026
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 19.2.2026 Folgendes beantragt: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Finanzierung für den Bau der Fuß- und Radbrücke am Giesinger Berg aus dem ‚Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität‘ zu beantragen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 19.2.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Das Baureferat hat das Projekt „Fuß- und Radwegbrücke am Giesinger Berg“ zum Eckdatenbeschluss 2026 angemeldet. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 30.7.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 16679) wurden die investiven Mittel hierfür nicht anerkannt. Die Entwurfsplanung wird zur Genehmigung dem Stadtrat vorgelegt, sobald es die Haushaltslage ermöglicht.
Die Stadtkämmerei hat zum Antrag Nr. 20-26/A 06427 Folgendes mitgeteilt:
„Hinsichtlich einer Beantragung von Fördermitteln aus dem ‚Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität‘ (SVIK) ist die rechtsverbindliche Bestätigung über die vorhandenen Eigenmittel des Antragstellers eine zwingende Voraussetzung. Der Mittelabfluss des SVIK erfolgt für den Radwegebau in der Regel über die Kommunalrichtlinie, die Teil des Klima- und Transformationsfonds ist, der seit 2025 mit jährlich 10 Mrd. Euro aus dem SVIK verstärkt wird. Die Kommunalrichtlinie sieht mindestens 50 Prozent Eigenmittel für die jeweilige Fördermaßnahme vor. Mit Antragstellung ist folgender Passus zu bestätigen: ‚Die im Gesamtfinanzierungsplan veranschlagten Eigenmittel können selbst aufgebracht werden, auch unter Berücksichtigung aller sonstigen finanziellen Verpflichtungen während der Laufzeit des Vorhabens (z.B. Eigenmittel, die für alle anderen aus öffentlichen Haushalten geförderten Vorhaben aufzubringen sind.).‘ Nachdem aktuell für den Bau der Fuß- und Radbrücke am Giesinger Berg keine städt. Mittel eingeplant sind, scheidet eine rechtskonforme Antragstellung nachdem SVIK zum jetzigen Zeitpunkt leider aus und könnte grundsätzlich erst erfolgen, wenn eine entsprechende Einplanung der Ausgabemittel durch den Stadtrat gegeben ist.
Unabhängig davon werden die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität von der SKA vollumfänglich für einschlägige städt. Vorhaben beansprucht.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.