Füllstände Erdgasspeicher
Anfrage Stadträte Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.11.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 20.11.2025 führten Sie als Begründung aus:
„Auch dieses Jahr sind die Füllstände der deutschen Erdgasspeicher vor dem bevorstehenden Winter ein Aspekt, auf den mit Sorgenfalten geschaut wird. Seit dem Jahre 2022 hat Russland seine Lieferungen deutlich reduziert und anschließend komplett eingestellt. Übereinstimmenden Medieninformationen zufolge liegt der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland aktuell bei 74,30 Prozent (-0,32 Prozent im Vergleich zum Vortag, Stand: 19.11.2025, 6 Uhr). Das ist deutlich niedriger als in den Vorjahren zu diesem Zeitpunkt.
Insgesamt hat Deutschland im Jahr 2024 844 TWh Gas verbraucht. Laut Bundesnetzagentur sind das 3,5 Prozent mehr als noch im Vorjahr (811,5 TWh). Dabei entfielen rund 39 Prozent des gesamten deutschen Gasverbrauchs auf Haushalte und Gewerbe, 61 Prozent auf Industriekunden. Gerade Industrie und Gewerbe sind die Treiber für die deutsche Wirtschaftsleistung.
In der Regel können volle Gasspeicher zwei kalte Wintermonate gut überbrücken, so der Leiter der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Nun sind die Speicher jedoch nicht voll, was die Initiative Energien Speicher (INES) zu der Einschätzung führt, dass es im Falle eines sehr kalten Winters, also mit extrem niedrigen Temperaturen, bereits ab Januar zu Versorgungsengpässen kommen könnte.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können auf Basis einer Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wie schätzen die Stadtwerke München die Situation bezogen auf die Erdgasfüllstände und deren Entleerung für München ganz generell ein?
Antwort der SWM:
„Das BMWE hat im Sommer die Gasversorgungslage als gesichert eingestuft und die Warnstufe nach dem Notfallplan Gas reduziert. Insbesondere durch den Aufbau der LNG Importkapazitäten hat sich die Versorgungslagegegenüber den Jahren 2022 und 2023 in Deutschland verbessert. Die Bundesnetzagentur und die Transportnetzbetreiber gehen davon aus, dass die Versorgung mit Erdgas für den kommenden Winter ausreichend ist. Insbesondere bei einem „normalen“ Temperaturverlauf im kommenden Winter rechnen die Transportnetzbetreiber mit keinen Einschränkungen, selbst dann nicht, wenn einzelne Versorgungsleitungen ungeplant ausfallen sollten.
Die Handelsmärkte zeigen keine besonderen Preissignale, die auf eine Knappheit von Gas im kommenden Winter hindeuten können. Im Gegenteil: Die Handelsmärkte gehen weiterhin von leicht rückläufigen Gaspreisen aus; das heißt Gaslieferungen in fernerer Zukunft handeln zu niedrigeren Preisen als kurzfristigere Lieferungen. Die Stadtwerke München erwarten aus obigen Gründen – ebenso wie das BMWE oder die Gasmärkte – daher bei einem normalen Temperaturverlauf derzeit keine Gasmangellage oder gar Versorgungsengpässe für Erdgas in München.“
Frage 2:
Welche konkreten Speicher sind für die Versorgung Münchens von Relevanz? (Benennung der Speicherstandorte) und wie hoch sind dort die aktuellen Füllstände?
Antwort der SWM:
„Die Füllstände der deutschen Speicher insgesamt liegen mit derzeit rund 67% Füllstand (Stichtag 30.11.2025) niedriger als in den Jahren 2022, 2023 und 2024, jedoch leicht über dem Füllstand im Jahr 2021 bevor der Angriff Russlands auf die Ukraine erfolgte.
Von besonderer Relevanz für die Erdgasversorgung von München sind die folgenden Erdgasspeicher in Bayern (BY) und in Oberösterreich* (A), die an das bayerische Ferngasleitungssystem angeschlossen sind:
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Frage 3:
Schließen sich die Stadtwerke München der Einschätzung der Initiative Energien Speicher an?
Antwort der SWM:
„Die Stadtwerke München teilen die Einschätzung der Initiative Energie Speicher (INES) dahingehend, dass ein höherer Füllstand der Erdgasspeicher auch ein höheres Maß an Versorgungssicherheit in extremen Situationen (bspw. beim ungeplanten Ausfall von Versorgungsleitungen oder bei extremen Temperaturverläufen) bewirken kann. Damit sind aus Gesichtspunkten der Versorgungssicherheit grundsätzlich höhere Speicherfüllstände wünschenswert.
Die SWM gehen aber davon aus, dass BMWE und Bundesnetzagentur ihre Entscheidungen zur Herabstufung der Warnstufe im Notfallplan Gas mit der Konsequenz, dass nicht gebuchte Speicherkapazitäten diesen Winter nicht durch die THE im Auftrag des Bundes übernommen und befüllt werden, auf Basis fundierter Informationen getroffen haben. Die SWM haben keinen Anlass dafür, diese politischen Entscheidungen in Frage zu stellen.“
Frage 4:
Welche Szenarien wurden in Bezug auf die Energieversorgung/Erdgasversorgung durch die Stadtwerke München gerechnet? Wie sehen die konkreten Ergebnisse und Bewertungen für die Stadt aus? Welche besonderen Risikofaktoren werden gesehen?
Antwort der SWM:
„Die Stadtwerke München führen diesbezügliche Modellierungen nicht eigenständig durch, da sie über keine spezifischen Informationen über die Gasflüsse in den vorgelagerten Transportnetzen verfügen. Es sei an dieser Stelle aber auf Berechnungen des Verbands europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) hingewiesen: Es wurden von ENTSOG verschiedene Szenarien für die Versorgungssituation im Winter berechnet und veröffentlicht. Die Versorgungssituation in Europa erscheint danach grundsätzlich stabil. Lediglich für einige so genannte ,Kombinations-Szenarien‘ – z.B. für den Fall eines überdurchschnittlich kalten Winters, in Kombination mit einem kompletten Ausfall russischen Pipelinegases (via Turkstream) sowie mit weiteren Leitungsausfällen (z.B. Europipe) wären Verbrauchsreduktionen (Demand-Response-Maßnahmen) für Erdgas erforderlich.“
Frage 5:
Werden Maßnahmen ergriffen bzw. müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Befüllung der Erdgasspeicher zu beschleunigen, um einem erhöhten Verbrauch entgegenzuwirken? Ist das überhaupt möglich? Wenn nicht, welches sind hierbei die begrenzenden Faktoren? Welche Optionen ergeben sich aus erneuerbaren Alternativen oder sog. Demand-Response- Maßnahmen? Welche Back-up-Systeme sind verfügbar?
Antwort der SWM:
„Sollte es aufgrund unerwartet hoher Nachfrage oder kurzfristiger Lieferengpässe zu Versorgungsengpässen oder besonderen Preisspitzen für Erdgas kommen, würden wieder entsprechend des geltenden Notfallplans Gas Maßnahmen durch das BMWE ergriffen. Kurzfristig und für den laufenden Winter ist eine nachträgliche Befüllung der Erdgasspeicher in Bayern und Oberösterreich nur noch in Perioden geringen Verbrauchs denkbar, z.B. bei länger anhaltenden Wärmeperioden. Mögliche Beiträge zur Erhöhung der Erdgas-Versorgungssicherheit würden daher eher aus der Senkung des Verbrauchs als der Erhöhung des Angebots resultieren. Eine Senkung des Verbrauchs oder die Verwendung von alternativen Energiequellen (z.B. Umstellung von Erdgas auf Strom, Erdöl oder Kondensate) kann nach den Erfahrungen aus 2022 aus Preissignalen vom Markt (stark steigenden Preisen) erwartet werden. Generell, bestenfalls bereits für den darauffolgenden Winter bedarf es aus Sicht der Stadtwerke München einer Neuregelung des regulatorischen Rahmens für Gasspeicher. Ein rein marktwirtschaftliches Modell wird stets eine marktrationale Befüllung der Speicher anreizen und voraussichtlich zur Stilllegung von einzelnen Speicherkapazitäten führen. Der Erhalt sämtlicher Gasspeicher sowie eine über eine aus Marktpreisen indizierte Befüllung hinausgehende Befüllung von Erdgasspeichern zur Versicherung gegen extreme Ereignisse erfordert einen gesetzgeberischen und regulatorischen Rahmen sowie die Finanzierung einer solchen strategischen Gasspeicherreserve. Die Kosten hierfür können nicht von den Speicherbetreibern getragen werden, sondern müssen regulatorisch umgelegt werden.“
Frage 6:
Wie sähen im Falle eines eintretenden Versorgungsengpasses die Handlungsoptionen der Stadtwerke München aus und wie würde sich die Kommunikation im Krisenfall mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen gestalten?
Antwort der SWM:
„Im rein theoretischen Fall einer Gasmangellage und bei erneutem Ausrufen der Notfallstufe Gas durch das BMWE liegt die Verantwortung für die Absicherung der Versorgung von schützenswerten Letztverbrauchern (insb. Haushaltskunden und Anlagen der Wärmeversorgung) bei der Bundesnetzagentur als sogenanntem Bundeslastverteiler. Die Kommunikation erfolgt zentral über die Bundesnetzagentur im Rahmen ausgearbeiteter Notfallprozesse. Die SWM hätten den Anweisungen des Bundeslastverteilers, z.B. durch gezielte Abregelung von Verbrauch, Folge zu leisten. Bei Gefährdung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems im Netzgebiet der SWM Infrastruktur könnte diese Maßnahmen gemäß EnWG § 16 Absatz 2 ergreifen und gegebenenfalls einzelne Verbraucher reduzieren.
Beide Szenarien sind aus heutiger Perspektive aber überaus unwahrscheinlich.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.